# taz.de -- Umgang mit der Coronavirus-Krise: Rückkehrer bekommen virusfrei
       
       > Kinder, die ihre Ferien in Covid-19-Risikogebieten verbrachten, müssen 14
       > Tage zu Hause bleiben. Angestellte sollen sich freiwillig isolieren.
       
 (IMG) Bild: Immer mehr Menschen werden auch in Hamburg positiv auf das neuartige Corona-Virus getestet
       
       Hamburg taz | Die Zahl der mit dem neuartigen [1][Coronavirus] Infizierten
       in Hamburg ist klein, wächst aber rasch. Von Montag auf Dienstag kamen 13
       Fälle hinzu, sodass nach Angaben der Gesundheitsbehörde jetzt 35 Infizierte
       im Stadtstaat registriert sind.
       
       Mit Blick auf das anstehende Ende der Frühjahrsferien griff die Behörde zu
       einer drastischen Maßnahme: Sie erließ eine sogenannte Allgemeinverfügung,
       die den Schul- und Kitabesuch in bestimmten Fällen verbietet. Kinder, die
       aus Risikogebieten zurückkommen, sollen ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr 14
       Tage zu Hause bleiben. Dazu, ob und wie sie in dieser Zeit beschult werden,
       konnte der Sprecher der Schulbehörde auf der Landespressekonferenz nichts
       sagen.
       
       Die Risikogebiete legt das [2][Robert-Koch-Institut] in Berlin fest. Bei
       seiner Einschätzung orientiert es sich nicht nur an der
       Erkrankungshäufigkeit, sondern auch an der Dynamik der täglich gemeldeten
       Fallzahlen, an den ergriffenen Maßnahmen wie Quarantäne für ganze Städte
       und den exportierten Fällen. „Die Situation wird jeden Tag neu bewertet,
       bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst“, heißt es beim RKI.
       
       Wenn Eltern SchülerInnen und Kita-Kinder zur Schule oder in die Kita
       schicken, obwohl sie in einem Risikogebiet in den Ferien waren, kann die
       Gesundheitsbehörde Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Ein
       konkreter Bußgeldrahmen müsse noch festgelegt werden sagte
       Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
       
       ## Ausnahmen für kritisches Personal
       
       Die Allgemeinverfügung gilt auch für das Personal der Schulen und Kitas,
       wobei pädagogisches Personal sich nach vier bis sechs Tagen testen lassen
       soll, um eventuell schon früher wieder arbeiten zu können. Diese Ausnahme
       gilt auch für Reisende, die etwa in Krankenhäusern, bei der Polizei oder
       bei Versorgern arbeiten, also Bereichen, die das Funktionieren des
       Gemeinwesens gewährleisten. Im Übrigen empfiehlt die Behörde allen
       ArbeitgeberInnen, nach dem gleichen Muster zu verfahren.
       
       Ob es eine allgemeine Regel zum Umgang mit großen Veranstaltungen geben
       soll, wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagen hat,
       wollten die Gesundheitsminister der Länder laut Prüfer-Storcks noch am
       Montag besprechen. Spahn hatte vorgeschlagen, Veranstaltungen mit mehr als
       1.000 TeilnehmerInnen zu verbieten.
       
       Prüfer-Storcks ist da skeptisch. „Ein rein schematisches Vorgehen ist
       fragwürdig“, sagte sie. Es wäre leicht zu unterlaufen, indem Veranstalter
       dann eben nur 999 Tickets verkauften. Die Teilnehmerzahl sei ein Kriterium,
       aber nicht das einzige. Von Belang sei auch die Art der Veranstaltung und
       ob sie drinnen oder draußen stattfinde. „Mir liegt daran, dass wir
       einheitlich verfahren“, sagte sie.
       
       Die Senatorin empfiehlt aber, Veranstaltungen abzusagen, wenn viele Gäste
       erwartet werden, die sich in den zwei Wochen davor in Risikogebieten
       aufgehalten haben. Aus ihrer Sicht hätte das [3][Bundesligaspiel] zwischen
       Borussia Mönchengladbach und Borussia Dortmund am vergangenen Samstag
       abgesagt werden müssen. Zu dem Spiel sollen viele Fans aus dem besonders
       betroffenen Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen angereist sein.
       
       Dass auch kleinere Veranstaltungen abgesagt werden, schädigt das
       Gastgewerbe. Deshalb hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
       gewarnt, Betriebe könnten versuchen, ihre Umsatzeinbußen auf ihre
       Beschäftigten abzuwälzen. Die NGG rät, entsprechende Vertragsänderungen
       nicht zu unterschreiben. Auch für betriebsbedingte Kündigungen lägen
       „aktuell keine Gründe vor“.
       
       Leuten, die befürchten infiziert zu sein, empfahl Prüfer-Storcks, den
       Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117
       anzurufen. Allgemeine Informationen gibt es auf der Website der Behörde und
       unter deren Telefon-Hotline 428 284 000.
       
       10 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
 (DIR) [3] /Fussball-in-Corona-Zeiten/!5667215
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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