# taz.de -- Zuständigkeiten beim Coronavirus: In den Händen überforderter Ämter
       
       > In der größten Gesundheitskrise nach dem Krieg hat nicht der
       > Gesundheitsminister das letzte Wort, sondern unterversorgte
       > Gesundheitsämter entscheiden.
       
 (IMG) Bild: Eine FFP3-Atemschutzmaske
       
       Berlin taz | Der italienische Ministerpräsident erklärt sein Land per
       Dekret zur Sperrzone. Die polnische Regierung sagt alle
       Massenveranstaltungen ab. Tschechien schließt sämtliche Schulen, Israel
       schickt Einreisende pauschal für zwei Wochen in Heimquarantäne.
       
       Die [1][Maßnahmen, die andere Länder inzwischen ergriffen haben] mit dem
       Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu entschleunigen und auf diese Weise
       ihre nationalen Gesundheitssysteme zu entlasten und Menschen das Leben zu
       retten, sie muten drastisch und dramatisch an – zumindest im Vergleich mit
       dem weithin moderaten, um Verständnis werbenden Ton, der auch am Dienstag
       hierzulande die Debatte bestimmte, [2][inwieweit das öffentliche Leben in
       Deutschland eingeschränkt] werden soll und darf.
       
       So „plädierte“ der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler,
       immerhin Deutschlands oberster Seuchenschützer, lediglich dafür, nicht
       zwingend notwendige Veranstaltungen „abzusagen oder zu meiden“, und fügte
       nahezu bittend hinzu: „Und aus meiner Sicht kann man eben auch verzichten,
       [3][zu einem Fußballspiel zu gehen].“ Auch Bundesgesundheitsminister Jens
       Spahn (CDU) beließ es bei seinem „Appell“, Veranstaltungen mit mehr als
       1.000 Personen abzusagen; von flächendeckenden Schulschließungen halte er
       dagegen nichts.
       
       Das muss Spahn auch nicht. Eine entsprechende Anordnung fiele, so absurd es
       in der wohl größten Gesundheitskrise der Nachkriegszeit anmuten mag,
       ohnehin nicht in seinen Kompetenzbereich als Bundesminister. Selbst
       Kanzlerin oder Bundespräsident sind einer Weisung, eine einheitliche
       Regelung herbeizuführen, und sei es nur für den Umgang mit Fußballspielen,
       allenfalls moralisch mächtig.
       
       ## Wie so oft: Ländersache
       
       Denn anders als in vielen zentralistisch regierten Staaten – Frankreich
       etwa – sind für den öffentlichen Gesundheitsdienst, in dessen
       Aufgabenbereich nach dem Infektionsschutzgesetz auch unpopuläre
       „Schutzmaßnahmen“ zur Bekämpfung von Seuchen fallen, in Deutschland die
       Länder zuständig.
       
       Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus der NS-Diktatur setzte und setzt
       die Bundesrepublik auf ein möglichst dezentrales Gesundheitswesen. Laut
       Gesetz können die Länder Rechtsverordnungen erlassen, die der Bekämpfung
       übertragbarer Krankheiten dienen. In der Praxis aber überlassen sie es seit
       jeher lieber den rund 380 weitgehend kommunalen Gesundheitsämtern in
       Deutschland, nicht nur den Infektionsschutz zu überwachen und
       durchzusetzen, sondern auch den [4][Impfschutz von Kindern
       sicherzustellen], psychisch Kranke bei Bedarf unterzubringen, das
       Trinkwasser zu überwachen oder Kinder vor der Einschulung zu untersuchen.
       
       Aktuell müssen sie zusätzlich vom Coronavirus Infizierte und deren
       Kontaktpersonen ermitteln, Verdachtsfälle abklären sowie Infektionsschutz-
       und Quarantänemaßnahmen entwickeln. Und dazu zählt dann eben auch, sich
       durch die Absage kultureller oder sportlicher Veranstaltungen unbeliebt zu
       machen oder die Gefahr von Klassenfahrten in vermeintliche
       Coronakrisengebiete zu beurteilen. Die Entscheidung erfolgt jeweils im
       Einzelfall und im Ermessen der 380 Ämter – also im Zweifel 380-mal
       unterschiedlich und entsprechend chaotisch.
       
       „Der Föderalismus hat sehr viele Vorzüge. Aber hier ist das ein Nachteil“,
       stellte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Dienstag im
       „ZDF-Morgenmagazin“ fest. „Das Verlagern solcher Entscheidungen auf die
       kommunale Ebene ist dem Bürger nicht zu erklären“, sagt auch die
       Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
       Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, im Gespräch mit der taz. Nötig sei eine
       zentrale Ansage, wie etwa mit Großveranstaltungen umzugehen sei.
       Stattdessen lasse die Politik die Ämter vor Ort zu oft allein – Drohungen
       verständnisloser Veranstalter, die auf Entschädigung pochen, und
       Beschimpfung seitens aufgebrachter oder verunsicherter Bürger inklusive.
       
       ## Heillose Überforderung
       
       Die Gesundheitsämter aber seien schon jetzt heillos überfordert, ihren
       hoheitlichen Aufgaben nachzukommen, beklagt Teichert. Und das liege
       keineswegs an mangelndem Willen, an Schnarchnasigkeit oder Unkenntnis, die
       den Beschäftigten vor Ort mitunter zu Unrecht unterstellt werde. „In Folge
       eines stetigen Personalabbaus und nicht besetzter Stellen ist die Zahl der
       Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern in den vergangenen 20 Jahren
       um etwa ein Drittel zurückgegangen“, sagt Teichert. „Der öffentliche
       Gesundheitsdienst läuft Gefahr, seine bevölkerungsmedizinischen Aufgaben
       nicht mehr zu bewältigen.“
       
       Mit ihrer Kritik steht Teichert keineswegs allein da. Die Stadt Lübeck etwa
       sendete bereits vor zwei Jahren ein öffentliches SOS, weil für die
       Schuleingangsuntersuchungen der Abc-Schützen schlichtweg keine Ärzte mehr
       zur Verfügung standen. „Die personelle Ausstattung ist unter Corona
       zunehmend schwierig“, sagte ein Sprecher der Stadt am Dienstag der taz.
       
       Rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte arbeiten Schätzungen des Bundesverbands der
       Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den kommunalen
       Gesundheitsämtern; wie viele Beschäftigte es insgesamt sind, ist unbekannt;
       das Statistische Bundesamt erfasst diese Zahlen seit Ende der 1990er Jahre
       nicht mehr. Doch erst vor wenigen Wochen, [5][zur Einführung der
       Masernimpfpflicht an Kitas und Schulen], erinnerte der Deutsche Städtetag
       an die personelle und finanzielle Unterversorgung der Gesundheitsämter.
       
       „Wir haben die Gesundheitsämter jahrelang ausbluten lassen“, räumte Hilde
       Mattheis, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für den
       öffentlichen Gesundheitsdienst, am Dienstag selbstkritisch ein. Nun gebe es
       „dringenden Handlungsbedarf“. Der öffentliche Gesundheitsdienst müsse
       „strukturell neu aufgestellt“, die Gesundheitsämter müssten auch mit
       Bundesmitteln besser ausgestattet werden. Der Bundesinnenminister und der
       Bundesgesundheitsminister, so Mattheis, seien „aufgefordert, dafür einen
       Vorschlag zu machen“. Und tatsächlich läge dies wohl in ihrer Kompetenz.
       
       10 Mar 2020
       
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