# taz.de -- UN-Experte über Klima als Fluchtgrund: „Recht auf Leben bedroht“
       
       > Abschiebungen in Klimawandelländer sind wie Abschiebungen in
       > Bürgerkriegsländer. Das sagt Andreas Zimmermann vom
       > UN-Menschenrechtsausschuss.
       
 (IMG) Bild: Kiribati ist nicht nur wegen des angeschwemmten Plastikmülls ins Gefahr
       
       taz: Herr Zimmermann, der UN-Menschenrechtsausschuss hat sich vor Kurzem
       mit dem Schutz von Klimaflüchtlingen beschäftigt. Sie sind Mitglied in
       diesem Ausschuss. Was wurde beschlossen? 
       
       Andreas Zimmermann: Wir haben festgestellt, dass Staaten [1][niemanden in
       Gebiete abschieben dürfen, in denen der Klimawandel das Recht auf Leben
       bedroht].
       
       Was war das für ein Fall? 
       
       Ioane Teitiota vom Inselstaat Kiribati reiste 2007 mit seiner Frau nach
       Neuseeland ein. 2010 endete sein Aufenthaltsrecht. Anschließend beantragte
       er in Neuseeland Asyl wegen der Folgen des Klimawandels für die
       Pazifikinsel, die teilweise nur zwei Meter über dem Meeresspiegel liegt.
       Die neuseeländischen Behörden und Gerichte lehnten den Asylantrag ab. 2015
       wurde Teitiota nach Kiribati abgeschoben.
       
       Sah der Ausschuss die Rechte von Herrn Teitiota verletzt? 
       
       Nein, im konkreten Fall haben wir keine Verletzung des Rechts auf Leben
       festgestellt. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat festgestellt, dass die
       neuseeländischen Stellen sein Anliegen ausreichend gründlich und sorgfältig
       untersucht haben.
       
       Der Ausschuss prüfte also nur, ob Behörden und Gerichte in Neuseeland sich
       ausreichend mit der Situation in Kiribati auseinandergesetzt haben? 
       
       Ja, wir prüfen, ob die Entscheidung eines Staates willkürlich ist oder eine
       Rechtsverweigerung darstellt. Das war hier nicht der Fall.
       
       Der UN-Menschenrechtsausschuss bezeichnete seine Entscheidung in einer
       eigenen [2][Pressemitteilung] als „historisch“. Warum? 
       
       Weil sich der Ausschuss erstmals mit dem Fall eines Klimaflüchtlings
       beschäftigte und dabei Maßstäbe aufgestellt hat, die in künftigen Fällen
       auch zu anderen Ergebnissen führen können. Relevant ist für unsere Prüfung
       immer der Zeitpunkt der letzten nationalen Entscheidung, hier also das Jahr
       2015. In einigen Jahren kann die Situation in Kiribati und ähnlichen
       Staaten anders aussehen.
       
       Kommt es darauf an, dass Kiribati bereits unter Wasser steht? 
       
       Nein, auch das ist ein wichtiger Aspekt unserer Entscheidung. Das Recht auf
       Leben kann bereits verletzt sein, bevor sich die Risiken des Klimawandels
       realisiert haben. Eine Abschiebung ist nicht erst dann ausgeschlossen, wenn
       der Bevölkerung im Zielland das Wasser bis zum Hals steht.
       
       Wie weit im Vorfeld der Katastrophe beginnt der völkerrechtliche Schutz?
       Gibt es eine Faustformel? 
       
       Nein. Dazu ist die Bedrohung zu komplex. Es geht ja nicht nur um das
       Ansteigen des Meeresspiegels. Der Klimawandel führt auch zur Zunahme
       extremer Wetterereignisse wie Stürmen, Tsunamis und Dürren. Herr Teitiota
       hat zudem geltend gemacht, dass in Kiribati die Fläche des bebaubaren Lands
       abnimmt und sich deshalb blutige Landkonflikte häufen. Auch solche sozialen
       Verwerfungen sind zu berücksichtigen.
       
       Auf der anderen Seite hat die Regierung von Kiribati bereits Land auf einer
       Nachbarinsel gekauft, die zu den Fidschis gehört. Dorthin könnten Teile der
       rund 100.000 Kiribater notfalls umgesiedelt werden. 
       
       Auch Schutzmaßnahmen der Regierungen sind zu berücksichtigen, etwa eine
       Erhöhung der Deiche oder Umsiedlungen. Gerade weil die Lage so komplex ist,
       können wir nur kontrollieren, ob sich die nationalen Stellen seriös mit den
       drohenden Risiken bei einer Abschiebung auseinandergesetzt haben.
       
       Die Abschiebung in ein vom Klimawandel bedrohtes Land ist also ähnlich zu
       prüfen wie die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland? 
       
       Ja, das ist eine ähnliche Konstellation.
       
       Wie verbindlich sind Ihre Entscheidungen für die Staaten? 
       
       Der UN-Menschenrechtsausschuss wacht über die Einhaltung des UN-Pakts
       über bürgerliche und politische Rechte. Diesen Pakt haben 172 Staaten
       unterzeichnet und ratifiziert. Da der Pakt für diese Staaten verbindlich
       ist, geht der UN-Menschenrechtsausschuss davon aus, dass sich die Staaten
       auch an die Auslegung des Paktes durch den Ausschuss halten.
       
       Oft werden ihre Entscheidungen nur als „Empfehlungen“ bezeichnet... 
       
       Das stimmt. Nach unserer Sichtweise sind die Entscheidungen des
       UN-Menschenrechtsausschuss aber verbindlich, auch wenn wir sie nicht mit
       Zwangsmitteln durchsetzen können.
       
       Ist der UN-Menschenrechtsausschuss ein Gericht? 
       
       Wenn es um Individualbeschwerden geht, arbeitet der Ausschuss quasi wie ein
       Gericht. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat aber auch andere Aufgaben. So
       prüft er Staatenberichte zur Lage der Menschenrechte und erläutert in
       „general comments“ („allgemeine Bemerkungen“) die Verpflichtungen der
       Staaten.
       
       Wer kann sich an den UN-Menschenrechtsausschuss wenden? 
       
       116 Staaten, darunter auch Deutschland, haben ein Zusatzprotokoll
       ratifiziert, das es erlaubt, sich mit einer Beschwerde über den jeweiligen
       Staat an das Gremium zu wenden.
       
       Wer sitzt im Ausschuss? 
       
       18 Juristinnen und Juristen aus der ganzen Welt, die von den
       Vertragsstaaten gewählt wurden.
       
       Warum ist der Ausschuss in Deutschland so wenig bekannt? 
       
       Die Bürger- und Menschenrechte in Deutschland werden bereits durch das
       Bundesverfassungsgericht gut geschützt. Wer mit dessen Entscheidungen nicht
       einverstanden ist, muss sich entscheiden, ob er den
       UN-Menschenrechtsausschuss oder den Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte in Straßburg befasst. Meist entscheiden sich Betroffene für
       den Gang nach Straßburg. In anderen Teilen der Welt hat der Ausschuss aber
       große Bedeutung.
       
       14 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5659066/
 (DIR) [2] https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25482&LangID=E
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Fluchtursachen
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Menschenrechtsverletzungen
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Schwerpunkt Fridays For Future
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) CO2-Emissionen weltweit: Leiser Jubel über Nullwachstum
       
       Hoffnung für den Klimaschutz? 2019 sind die Emissionen aus Kohle, Öl und
       Gas nicht gestiegen, sagt die Internationale Energieagentur.
       
 (DIR) EU-Umweltagentur schlägt Alarm: Warnung vor Folgen der Klimakrise
       
       Mehr Hochwasser, Dürren und Brände gibt es auf jeden Fall. Die
       EU-Umweltbehörde fordert schnelle Maßnahmen gegen die Folgen der
       Erderhitzung.
       
 (DIR) Debatte um den Klimawandel: Nicht viel mehr als Visionen
       
       Die Erderwärmung schreitet schneller voran als berechnet. Eigentlich müsste
       die Menschheit verzweifeln, doch die Verdrängung funktioniert bestens.