# taz.de -- Verdacht auf Steuerhinterziehung: Hausdurchsuchung bei Gauland
> Der Bundestag hebt die Immunität von AfD-Fraktionschef Gauland auf. Seine
> Wohnung in Potsdam wurde durchsucht.
(IMG) Bild: Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Alexander Gauland von der AfD
Berlin taz | Am Donnerstag hob der Bundestag die Immunität von
AfD-Fraktionschefs [1][Alexander Gauland] auf, kurz darauf durchsuchte die
Polizei seine Wohnung in Potsdam. Das bestätigte Gauland der taz. Wie die
Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, ist auch eine zweite Meldeadresse
Gaulands in Frankfurt betroffen. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren
wegen Steuerhinterziehung, so die Staatsanwaltschaft. Dieses Verfahren war
bereits vor einem Jahr bekannt geworden.
„Es geht um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner
Ehefrau“, sagte der Sprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth. Gauland ist
mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet,
lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam. Es
gehe um eine Summe im vierstelligen Bereich, so Lüth. „Das
Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen erachten wir als
ungerechtfertigt und unverhältnismäßig.“
Ermittlungen laufen auch weiterhin gegen Gaulands Co-Fraktionschefin Alice
Weidel. Hier geht es um eine Parteispende von insgesamt 130.000 Euro, die
die Bundestagsverwaltung bereits als illegal eingestuft hat, was die AfD
bestreitet. Das Geld kam aus der Schweiz und ging im Bundestagswahlkampf
gestückelt in mehreren Tranchen an Weidels Kreisverband am Bodensee. Die
Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb gegen Weidel.
Der Bundestag stimmte am Donnerstag auch für die Aufhebung der Immunität
der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier
wurde gleichzeitig der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen
Bestechlichkeit und Geldwäsche in [2][Zusammenhang mit Aserbaidschan].
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des
Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz
Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament
aufgehoben werden. Im Fall von Gauland hatte die Frankfurter
Staatsanwaltschaft dies bereits vor einem Jahr beantragt.
Hinweis: Der Pressesprecher der AfD-Fraktion hatte zunächst gegenüber der
taz von einer fünstelligen Summe gesprochen, nach Rücksprache mit Gauland
aber um eine Korrektur gebeten. Deshalb haben wir den Text an
entsprechender Stelle geändert.
30 Jan 2020
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