# taz.de -- Antisemitisches Relief: Im Zweifel für die Sau?
       
       > Vor Gericht ist man sich einig: Die Plastik an der Kirche von Wittenberg
       > ist antisemitisch. Trotzdem wird das Schmähwerk vermutlich nicht
       > entfernt.
       
 (IMG) Bild: Mahnmal oder Schmähwerk? Vor Gericht wird gestritten, ob diese Darstellung bleiben darf
       
       Naumburg taz | Die Klage auf die Beseitigung eines mittelalterlichen
       antisemitischen Schmähwerks von der Fassade der Stadtkirche von Wittenberg
       droht zu scheitern. Der Richter im Berufungsverfahren vor dem
       Oberlandesgericht Naumburg, Volker Buchloh, machte in der mündlichen
       Verhandlung am Dienstag deutlich, dass das Gericht der Auffassung zu neige,
       die Klage abzulehnen. „Nach derzeitigem Stand hat die Berufung keine
       Aussicht auf Erfolg“, sagte Buchloh, bevor die Parteien ihre Positionen
       vortrugen.
       
       In dem Zivilverfahren verlangt der Bonner Jude Michael Düllmann von der
       Stadtkirchengemeinde Wittenberg, [1][ein Relief von der Fassade
       abzunehmen]. Die etwa 700 alte Darstellung zeigt Juden um ein Schwein herum
       gruppiert; ein Rabbiner schaut dabei der Sau in den After. Der
       antisemitische Charakter der Darstellung, auf die sich auch Martin Luther
       positiv berief, ist dabei unstrittig.
       
       Auch Pfarrer Johannes Block von der Stadtkirche erklärte, man wolle „gegen
       die Geschichte des Antisemitismus ankämpfen“. Insofern gebe es ein
       gemeinsames Interesse mit dem Kläger. Allerdings lehnte er die Beseitigung
       der Plastik ab. Bock argumentierte, durch die Einbettung des in gut vier
       Meter Höhe an der Kirche angebrachten Reliefs mit einer Gedenkplatte und
       einer Erklärtafel sei eine „Stätte der Mahnung“ entstanden. Angesicht
       vehementer Kritik an dem missverständlichen Text auf der Gedenktafel
       versprach Block auch, diese Stätte weiterzuentwickeln. „Würden wir die
       Plastik abnehmen, dann würde es heißen, wir würden Geschichte verfälschen“,
       sagte der Pfarrer.
       
       Der 76-jährige Kläger Michael Düllmann widersprach Block vehement.
       „Verstehe ich Sie als evangelischer Pfarrer oder als Denkmalschützer“,
       fragte er Block zugewandt und warf diesem vor, er würde es hinnehmen, dass
       das Relief ein Teil der kirchlichen Verkündung darstelle, solange sie an
       der Fassade angebracht sei.
       
       ## Eine objektive Beleidigung?
       
       Düllmann sieht sich in seiner Person beleidigt: „Die ‚Judensau‘ tituliert
       mich als Saujuden“ und verfälsche das Judentum, sagte er. Die Darstellung
       diffamiere das Judentum, die Gedenkplatte darunter mache die Angelegenheit
       nicht besser. „Blindheit springt aus Ihren Augen heraus“, warf Düllmann
       Pfarrer Block vor.
       
       Kläger Düllmann empfiehlt, das [2][antisemitische Schmähwerk] in ein Museum
       zu bringen und dort im entsprechenden Kontext zu zeigen. Auf diesen
       Vorschlag wiederum ging Richter Buchloh in seiner einführenden Erklärung
       ein. Auch in diesem Fall würde die Plastik weiterhin öffentlich
       ausgestellt, auch dort könnte sie beleidigend wirken, sagte er.
       
       Der Richter sagte, dass kein Zweifel daran bestehe, dass das Relief „dazu
       diente, Juden verächtlich zu machen“. Die Frage sei, ob das Ganze als
       Ensemble – also einschließlich der Bodenplatte und des Erklärtextes –
       „objektiv als Beleidigung verstanden werden kann“. Sollte das Gericht wie
       angedeutet die Klage ablehnen, eine Revision aber ermöglichen, stünde
       Kläger Düllmann als nächste Instanz der Bundesgerichtshof offen. Düllmann
       hatte schon vor dem Gerichtstermin in Naumburg angekündigt, notfalls bis
       zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Das Urteil in
       Naumburg ist für den 4. Februar vorgesehen.
       
       22 Jan 2020
       
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