# taz.de -- Urteil zur „Judensau“ in Wittenberg: Auf die Absicht kommt es an
       
       > Die antisemitische Schmähplastik darf an der Wittenberger Kirche bleiben.
       > Sie ist nicht beleidigend, weil sie in ein Gedenkkonzept eingebettet ist.
       
 (IMG) Bild: Sau des Anstoßes in Wittenberg
       
       Die „Judensau“ bleibt. Die [1][antisemitische Schmähplastik aus dem 13.
       Jahrhundert] kann an der Wittenberger Stadtkirche sichtbar bleiben, weil
       sie in ein Gedenkkonzept mit einer Bodenplatte und einer Informationsstele
       eingebunden ist. Das entschied am Dienstagnachmittag das Oberlandesgericht
       Naumburg, das oberste Gericht des Landes Sachsen-Anhalt. Es liege keine
       Beleidigung der in Deutschland lebenden Juden durch die Wittenberger
       Kirchengemeinde vor.
       
       Das Urteil überzeugt. Die evangelische Kirchengemeinde wollte bei ihrer
       [2][Entscheidung, die Schmähplastik zu belassen], eben nicht Juden
       verächtlich machen – und hat das auch nicht billigend in Kauf genommen.
       Vielmehr wollte sich die Kirchengemeinde der eigenen Geschichte stellen:
       Der historische christliche Antisemitismus sollte sichtbar bleiben, gerade
       auch an der Wittenberger Kirche Luthers, der selbst ein übler Antisemit
       war.
       
       Ob die konkrete Auseinandersetzung in der Lutherstadt Wittenberg geglückt
       ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Bewertung von Gedenkkonzepten
       sollte aber der gesellschaftlichen Diskussion überlassen bleiben und nicht
       durch Gerichte entschieden werden. Die Kritik an der umständlichen
       Distanzierung der Wittenberger Christen ist ein Fall fürs Feuilleton und
       seine Debatten, nicht für juristische Unterlassungsklagen.
       
       [3][„Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, ob man sie kommentiert oder
       nicht“], sagte Landesbischof Friedrich Kramer im Vorjahr. Das klingt gut,
       ist aber kurzschlüssig. Denn dann wäre es sogar verboten, die
       Judensauplastik – pädagogisch aufbereitet – in einem Museum zu zeigen. Und
       genau das hatte der Kläger des Naumburger Verfahrens – ein konvertierter
       Bonner Jude – ja gefordert.
       
       Zu Recht kommt es also immer auf die Absicht und den Kontext an. Deshalb
       ist auch das durchgestrichene und zertretene Hakenkreuz als Symbol der
       Antifa-Bewegung durchaus erlaubt – obwohl das Zeigen von NS-Symbolen an
       sich strafbar ist. Nazis können deshalb weder das durchgestrichene
       Hakenkreuz noch die Judensau für ihre Zwecke nutzen.
       
       4 Feb 2020
       
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