# taz.de -- Rechtspolitiker zu Polizei-Kinderpornos: „Kein einziges Kind missbraucht“
       
       > Die Polizei soll am Computer Kinderpornografie produzieren dürfen.
       > SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner erläutert, wie.
       
 (IMG) Bild: Screenshot der Login-Seite einer Kinderpornografie-Plattform am Rande einer BKA-Pressekonferenz
       
       taz: Herr Fechner, am Freitag will der Bundestag der Polizei erlauben,
       selbst Kinderpornografie herzustellen. Sollte die Polizei nicht besser
       gegen die kriminellen Hersteller von Kinderpornografie ermitteln? 
       
       Johannes Fechner: Darum geht es doch! Kinderpornografie wird in streng
       abgeschlossenen Zirkeln im Darknet getauscht. Zugang bekommt nur, wer
       selbst etwas anbietet. Man nennt das üblicherweise „Keuschheitsprobe“.
       Damit speziell geschulte Polizisten Zugang zu diesen Internetforen
       bekommen, wollen wir ihnen erlauben, Kinderpornografie am Computer zu
       erzeugen und an andere weiterzugeben. Dabei wird natürlich kein einziges
       Kind missbraucht.
       
       Klingt nach Science Fiction. In wie vielen Jahren soll die Technik denn
       einsatzbereit sein? 
       
       Bei Fotos ist die Technik schon ziemlich weit. Ich rechne damit, dass die
       Polizei die neuen Möglichkeiten schon dieses Jahr nutzen kann. Die
       Produktion von Videos, die nicht jeder sofort als Trickfilm erkennt, ist
       natürlich schwieriger. Das wird wohl noch einige Jahre dauern.
       
       Dann werden die Darknetforen doch künftig einfach Videos als
       Keuschheitsprobe verlangen. Was ist dann gewonnen? 
       
       Die Polizei sagt uns, dass solche Foren auch künftig überwiegend Fotos
       verlangen werden und keine Videos. Das zeige die Entwicklung in Ländern wie
       den USA, Australien und Belgien, wo die Polizei heute schon
       computergenerierte Kinderpornografie einsetzen darf.
       
       Warum muss die Polizei neue Kinderpornografie herstellen, sie hat doch
       Unmengen beschlagnahmter Fotos und Videos? 
       
       Es ist den betroffenen Kindern und Jugendlichen nicht zuzumuten, dass
       Bilder ihres Missbrauchs weiter kursieren und auch noch von der Polizei in
       Umlauf gebracht werden.
       
       Darf die Polizei bei der Herstellung der computergenerierten
       Kinderpornografie Bilder real missbrauchter Kinder verwenden? 
       
       Nein, das wird im Gesetz so festgeschrieben.
       
       Die künstliche Intelligenz, die solche fiktive Kinderpornografie erzeugt,
       muss doch aber trainiert werden. Wollen Sie auch dabei keine realen Bilder
       missbrauchter Kinder benutzen? 
       
       Doch, aber es ist ja nur das Training der Systeme, nicht die Herstellung
       von Kinderpornografie. Aus den so erzeugten Bildern werden keinerlei
       Rückschlüsse auf irgendeine reale Person möglich sein.
       
       Ist das alles ein Zugeständnis der SPD an die CDU/CSU? 
       
       Nein, das ist auch die Position der SPD. Hier gibt es keinen Dissens.
       
       Aber muss das wirklich sein, dass die Polizei solche Bilder verbreitet?
       Bisher sind Ermittler doch auch immer wieder in solche Foren
       hineingekommen, meist indem ihnen ein erwischter Täter seine Passwörter
       gegeben hat, um Strafmilderung zu erlangen. 
       
       Solche Möglichkeiten hat man aber nicht immer.
       
       Geht es vielleicht auch darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, dass
       verdeckte Ermittler Straftaten begehen dürfen? 
       
       Das ist kein Präzedenzfall. Die Regelung, die wir jetzt beschließen, ist
       strikt auf die Bekämpfung von Kinderpornografie beschränkt.
       
       Mag sein, aber die Polizei wird bald argumentieren, dass verdeckten
       Ermittlern auch bei der Terrorabwehr kleinere Straftaten erlaubt werden
       sollten, damit sie nicht auffallen. 
       
       Das ist reine Spekulation.
       
       16 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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