# taz.de -- Polizeiliche Prognosen: Dann doch lieber Algorithmen
       
       > Wenn das Bauchgefühl von Beamt*innen zur Abschiebung eines vermeintlichen
       > Islamisten führen kann, wird es gefährlich.
       
 (IMG) Bild: Vielleicht kein so guter Entscheider: Bauch eines Polizisten
       
       Bremen taz | Manche finden ja Precrime schlimm, also die Prognose von
       Verbrechen, um sie abzuwehren. Und es ist ja auch zum Gruseln, so ein
       Strafverfolgungsinstrument, das dafür sorgt, dass Taten nie begangen, aber
       geahndet werden, wie in Philip K. Dicks Sci-Fi-Story „Minority Report“.
       Aber wer [1][den Fall von Ahmet K. aus Göttingen] verfolgt, muss zugeben:
       Lieber das, als auf Einschätzungen der niedersächsischen Landespolizei
       angewiesen sein.
       
       Denn längst ist ja, schlimm genug, durch den [2][Gefährderparagrafen 58a]
       das rechtsstaatliche Prinzip unterhöhlt, nach dem es ohne schuldhafte
       Handlung keine Strafe geben darf: Menschen ohne deutschen Pass droht die
       Abschiebung als Sanktion aufgrund einer von der Polizei allein erwarteten
       schlimmen Tat.
       
       Angesichts dieser unerträglichen Praxis muss man die Algorithmen der
       computergestützten Risikoanalysesysteme, wie sie das Bundeskriminalamt
       nutzt, als Garanten einer Rest-Objektivität rühmen. Sie basieren immerhin
       auf robusten psychologischen Erkenntnissen, sind wissenschaftlicher
       Überprüfung zugänglich, ihre Trefferquote kann quantifiziert werden.
       Manchmal ist dieses Instrument zuverlässiger als ein Münzwurf.
       
       Das alles lässt sich übers Bauchgefühl niedersächsischer
       Landespolizist*innen leider nicht sagen. Ihnen fehlt für eine solche
       Prognose die psychologische Kompetenz. An Empirie steht ihnen nur die
       persönliche Erfahrung zu Gebote. Und ihr Urteil kann dadurch beeinflusst
       werden, dass die unspezifischen, abstrakten Gewaltfantasien, die sie Ahmet
       K. abgelauscht haben wollen, gegen sie selbst gerichtet waren: die Polizei,
       oder zumindest gegen jene Kolleg*innen, die ihn mit einer Hausdurchsuchung
       geärgert hatten.
       
       Eine abstrakte Gewaltfantasie liegt vor, wenn jemand sauer ist und sagt –
       in die Richtung ging's hier wohl: „Euch kann ich alle kalt machen.“ Klingt
       schlimm, ist aber als anlassbezogene Affektäußerung erwartbar. Sie lässt
       sich nicht als Hinweis auf Radikalisierung oder Salafismus deuten. Und eben
       auch nicht als konkrete Bedrohung. Insofern klingt die Gefährder-Einstufung
       der Landespolizei doch arg nach Willkür. Wenn das zur Abschiebung reicht,
       wird's wirklich gefährlich.
       
       13 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Klage-gegen-Abschiebung/!5654474
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__58a.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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