# taz.de -- Justiz gegen Oppositionelle in Russland: Knapp am Knast vorbei
       
       > Der Student Jegor Schukow hatte an Protesten der Opposition teilgenommen.
       > Dafür wurde er nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Der Moskauer Student Jegor Schukow (Mitte) nach dem Gerichtsurteil
       
       Moskau taz | Ein Gericht in Moskau hat den Studenten Jegor Schukow zu einer
       dreijährigen Strafe auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte
       vier Jahre Lagerhaft für den Blogger und Studenten von der Hochschule für
       Ökonomie gefordert. Hunderte Kommilitonen und Demonstranten fanden sich
       schon am frühen Freitag Morgen vor dem Gericht im Stadtteil Kunzewo ein.
       
       Mit Sprechchören begleiteten sie die Urteilsverlesung im Gericht, wo nur
       wenige an der Verhandlung teilnehmen konnten. „Keine Repressionen“,
       „Freiheit für politische Häftlinge“ und „Klaut uns nicht die Zukunft“,
       skandierten hunderte Demonstrantinnen.
       
       Schukow ist einer [1][der bekanntesten Angeklagten seit den Demonstrationen
       gegen den Ausschluss der Opposition von den Moskauer Regionalwahlen] im
       Sommer.
       
       Zur Solidarisierung trug noch bei, dass der 21-jährige zunächst wegen
       Aufrufs „zu Massenunruhen“ angeklagt werden sollte. Es stellte sich jedoch
       heraus, dass Jegor Schukow mit einem anderen Aktivisten verwechselt worden
       war. Der fuchtelte mit den Armen in der Luft und rief angeblich zu
       Widerstand auf.
       
       ## Der Willkür ausgeliefert
       
       Die Strafverfolgungsbehörden sind selten bereit, Fehler einzusehen und
       Anklagen fallen zu lassen. Wer einmal in die Fänge des Justizsystems gerät,
       ist meist der [2][Willkür der Behörden] auf Gedeih und Verderb
       ausgeliefert.
       
       In Schukows Fall ließen die Ermittler denn auch nicht locker und
       konstruierten im Anschluss eine Anklage wegen öffentlicher Aufrufe zu
       „Extremismus“. Im September wurde er schon in einer offiziellen Liste für
       „Extremisten und Terroristen“ namentlich geführt.
       
       Die Beweisführung im Extremismusverdacht übernahm der Experte Alexander
       Korschikow vom Geheimdienst FSB. Der wertete eine Aussage wie „beliebige
       Formen des Protestes aufgreifen“, bereits als Indiz extremistischer
       Überzeugungen. Damit hätte Schukow Feindseligkeit gegenüber der
       Verfassungsordnung gezeigt und wolle die soziale Ordnung destabilisieren,
       hieß es in der Anklage.
       
       Auch frühere Videos wurden auf verdächtiges Material durchgesehen und
       Seminararbeiten des BA-Studenten im Fach Sozialwissenschaften auf
       Umsturzgedanken untersucht.
       
       ## Demonstranten abschrecken
       
       Das Ziel des Kreml ist eindeutig: Einschüchtern und durch drakonische
       Strafen Demonstranten abschrecken. Auch ein Video, in dem Schukow das Buch
       vorstellt „198 Methoden gewaltlosen Widerstands“ wurde als Indiz
       herangezogen.
       
       Die junge Generation lässt sich nicht mehr so einfach einschüchtern. Sie
       verlacht die Machthaber, wenn diese absurde Vorwürfe ersinnen, um am Ruder
       zu bleiben. Dahinter verbirgt sich mehr als ein üblicher
       Generationenkonflikt. „Je schlimmer meine Zukunft, desto breiter mein
       Lächeln“, sagte Schukow in seinem Schlusswort vor Gericht.
       
       Der Dichter und Oppositionelle Dmitrij Bykow stand ebenfalls vor Gericht.
       Gegenüber dem TV Kanal Doschd sagte er, auch die Richterin verspüre die
       „Vibrationen im Rückenmark“, die von jenen Menschen ausgehen, die unter den
       Repressionen leiden. Das Justizpersonal hätte sehr „entwickelte Fühler“,
       meinte er: „Je lauter die Rufe und stärker die Erschütterungen, desto
       schneller wird das Personal von der Botschaft erreicht. Die Richter
       fürchten sich selbst vor Lagerhaft und haben Angst vor dieser Jugend“, so
       Bykow.
       
       Das scheint sich auch in dem abgemilderten Urteil widerzuspiegeln. Die
       Vizedirektorin der Hochschule Valerija Kasamara verwahrte sich gegen
       Spekulationen, die Universität könne Schukow nun ausschließen. „Warum
       sollten wir?“, sagte sie. Schukow kann weiter bis zum BA studieren.
       
       ## Nur unter Auflagen
       
       Allerdings wurden Auflagen verhängt, die es ihm untersagen, im Internet
       eine Site und einen youtube Kanal zu unterhalten. Auch die Nutzung des
       Internets wurde eingeschränkt.
       
       Beobachter sehen in dem Urteil indes noch mehr: Die unabhängige Beurteilung
       politischer Zusammenhänge im Internet wurde so deutlich erstmals unter
       Strafe gestellt.
       
       Schukow ist einer von zehn Demonstranten, die bereits in der „Moskauer
       Sache“ verurteilt wurden. Gegen dreizehn Protestler laufen noch
       Ermittlungen und Strafverfahren.
       
       6 Dec 2019
       
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