# taz.de -- Wohnungsmangel in Berlin: Man könnte auch anders
       
       > Obdachlosigkeit verhindern durch Wohnungsbeschlagnahme? In Mitte ist die
       > BVV dafür, der Stadtrat aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Was kann Bezirkspolitik gegen Zwangsräumungen tun?
       
       Im Kampf gegen Zwangsräumungen geht die Stadtteilinitiative „Hände weg vom
       Wedding“ (HwvW) neue Wege. Daniel, der seinen Nachnamen nicht in der
       Zeitung lesen will, wohnt seit über dreißig Jahren in der Transvaalstraße
       in Wedding. Nachdem er wegen des desolaten Zustands seiner Wohnung die
       Miete minderte, bekam er die Kündigung, die gerichtlich bestätigt wurde.
       Eine für Ende Oktober 2019 terminierte Zwangsräumung konnte durch ein
       ärztliches Attest verhindert werden. Daniel bekam einen Räumungsaufschub
       bis zum 31. Januar 2020.
       
       „Wir wollen verhindern, dass Daniel mitten im Winter auf die Straße gesetzt
       wird. Deshalb fordern wir, die drohende Zwangsräumung und die damit
       verbundene Obdachlosigkeit durch eine vorübergehende Übernahme der Wohnung
       durch den Bezirk zu verhindern“, erklärt Maja Prause von HwvW der taz.
       
       Einen entsprechenden Antrag hat Katharina Mayer, die für die Linke in der
       Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte sitzt, eingebracht. Ende November
       wurde er mit den Stimmen von Linken, Grünen und Piraten bei Enthaltung der
       SPD mehrheitlich angenommen. CDU und AfD stimmten dagegen.
       
       Mayer stützt ihren Antrag auf ein Gutachten, das der Wissenschaftliche
       Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses im Auftrag der Linksfraktion im
       Februar 2019 erstellt hat. Dort heißt es: „Die Ordnungsbehörden sind ….
       befugt, durch eine ordnungsrechtliche Beschlagnahme von Wohnraum auf der
       Grundlage von § 17 Abs. 1 ASOG …. eine unmittelbar drohende Obdachlosigkeit
       zu verhindern.“
       
       Die Maßnahme muss allerdings zeitlich befristet sein und der Vermieter in
       Höhe des Mietzinses entschädigt werden. Als hohe Hürde fasst Mayer auf,
       dass in dem Gutachten als Voraussetzung für eine Wohnungsbeschlagnahme
       aufgeführt wird, „dass die betroffenen Personen trotz intensiver Bemühungen
       nicht in der Lage sind, sich selber Wohnraum zu verschaffen und die
       Behörden keine andere Möglichkeit zu einer Unterbringung haben“.
       
       ## Unterbringung in der Obdachlosenhilfe
       
       Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) erklärte in der BVV, weil der Bezirk in
       der Lage sei, eine Person, die zwangsgeräumt wird, unterzubringen, könne
       die Wohnungsbeschlagnahme nicht zur Anwendung kommen.
       
       Maja Prause von HwvW widerspricht trotzdem: „Ein Blick auf die
       Unterbringungsmöglichkeiten des Bezirks zeigt, dass es sich um
       Einrichtungen der Obdachlosenhilfe handelt. Das hat nichts mit
       menschenwürdigem Wohnen zu tun.“ Die Initiative fordert die Bezirkspolitik
       auf, sich schützend vor die MieterInnen zu stellen und durch eine
       Wohnungsbeschlagnahme zu verhindern, dass Daniel obdachlos wird.
       
       12 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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