# taz.de -- Frauenhaus Tieckstraße: Ein Gesetz wird zweckentfremdet
       
       > Ein neues Wohnprojekt für obdachlose Frauen und Kinder soll jetzt Strafe
       > zahlen: weil es angeblich Wohnraum zweckentfremdet.
       
 (IMG) Bild: Das Angebot für wohnungslose Frauen ist gefährdet
       
       Damit hatten die Diakonie und die Koepjohann’sche Stiftung nicht gerechnet:
       Für ihr [1][Wohnprojekt für obdachlose Frauen und Kinder], das kürzlich in
       einem ehemaligen Pfarrhaus in der Tieckstraße Mitte eröffnet wurde, fordert
       das Bezirksamt eine Zweckentfremdungsabgabe von 4.000 Euro im Monat.
       
       Dabei hatte das Projekt im Vorfeld viel Lob bekommen. Insgesamt 48 Frauen
       mit und ohne Kinder sollen hier ab Mitte März untergebracht und betreut
       werden. Die Träger reagieren mit der berlinweit einmaligen Einrichtung
       darauf, dass es in Berlin immer mehr obdachlose Frauen und Kinder gibt, für
       die in herkömmlichen Einrichtungen Beratungs- und Rückzugsmöglichkeiten
       fehlen. Zudem sind sie dort nicht ausreichend vor Belästigungen und
       Übergriffen geschützt.
       
       Doch nun steht die Mehrheit der Plätze auf der Kippe. „Die Nachricht hat
       uns geschockt“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin der Diakonie
       Stadtmitte. „Jetzt sollen wir Geld dafür bezahlen, dass wir Frauen und
       Kinder, die sonst auf der Straße leben, eine Unterkunft und
       Zukunftsperspektiven bieten.“
       
       Die Unterbringung von Obdachlosen ist Pflichtaufgabe der Bezirke. In der
       Begründung der Zweckentfremdungsabgabe argumentiert der Bezirk mit dem 2018
       verschärften Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Demnach fällt „auch
       die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu
       Tagessätzen“ unter Zweckentfremdung. Damit hatte Berlin auf Missbrauch in
       diesem Marktsegment reagiert. An den Tagessätzen, die die Jobcenter zahlen,
       verdienen viele besser, als wenn sie die Räume als reguläre Wohnungen
       anbieten. Laut Lüke trifft das auf die Diakonie nicht zu: „Wir sind eine
       gemeinnützige kirchliche Einrichtung.“
       
       ## Einlenken signalisiert
       
       Bei der Eröffnung der neuen Einrichtung vergangene Woche zeigten Vertreter
       von Senat und Bezirk sich bereit, einzulenken. Staatssekretär Alexander
       Fischer (Linke) sagte, das Gesetz treffe hier erstmals einen gemeinnützigen
       Träger, was der Gesetzgeber nicht gewollt habe. Mittes Baustadtrat Ephraim
       Gothe (SPD) erklärte: „Wir werden das lösen.“
       
       Am Freitag schrieb Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) auf Facebook,
       die Lösung sei bereits auf dem Weg. Damit will sie der Diakonie eine
       langwierige verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung ersparen, denn die
       hatte Widerspruch gegen den Behördenbescheid angekündigt. Lüke: „Eigentlich
       wollen wir unsere Kraft lieber darauf verwenden, für die Frauen und Kinder
       da zu sein.“
       
       3 Mar 2019
       
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 (DIR) [1] https://www.diakonie-stadtmitte.de/wohnungslosigkeit/wohn-beratungshaus-fuer-frauen-in-not/wohnraum-fuer-frauen-tieck-17/
       
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 (DIR) Marina Mai
       
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