# taz.de -- Von der Politik in die Wirtschaft: Zaghafte Lobby-Kontrolle
       
       > Niedersachsen will den Wechsel von MinisterInnen mit Karenzzeitgesetz
       > regeln. Grüner Opposition und Transparenzinitiativen ist das noch viel zu
       > lasch.
       
 (IMG) Bild: Vorstellbar, dass auch VW Minister Olaf Lies oder gleich dessen Chef Stephan Weil Avancen macht.
       
       Hamburg taz | Das neue niedersächsische [1][Karenzzeitgesetz] solle dem
       „Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung“ dienen,
       so teilte diese mit, als sie den ersten Entwurf dazu verabschiedete. In der
       kommenden Woche soll die endgültige Fassung im Landtag verabschiedet werden
       – doch nicht nur die Opposition, auch Antikorruptions-Organisationen
       kritisieren das Gesetz als unzureichend.
       
       „Es wird bundesweit das schwächste Karenzzeitgesetz“, sagt Norman Loeckel,
       von der Arbeitsgruppe Politik bei [2][Transparency] Deutschland. Das liege
       vor allem an der kurzen Übergangszeit von 18 Monaten, die dort
       festgeschrieben ist. Innerhalb der Karenzzeit müssen gegenwärtige oder
       frühere Mitglieder der Landesregierung anzeigen, wenn sie eine Tätigkeit
       außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wenn durch die neue
       Tätigkeit öffentliche Interessen beeinträchtigt werden, so gibt das Gesetz
       der Regierung die Möglichkeit, dies ganz oder teilweise zu untersagen.
       
       Transparency International aber auch die Transparenzinitiative [3][Lobby
       Control], die jeweils Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben,
       fordern beide eine Übergangszeit von drei Jahren. Sonst, so warnt Loeckel,
       bestehe die Gefahr, dass sich MinisterInnen durch wohlfeiles Verhalten gut
       bezahlte Tätigkeiten in der freien Wirtschaft versprächen.
       
       Auch die niedersächsischen Grünen halten die Frist für „viel zu kurz“, so
       der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Helge Limburg.
       Er verweist darauf, dass Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein eine
       Karenzzeit von 24 Monaten festgeschrieben haben. In der EU-Kommission hat
       man die Frist für Kommissare im vergangenen Jahr von 18 auf 24 Monate und
       für den Kommissionspräsidenten auf 36 Monate verlängert.
       
       Die niedersächsische Landesregierung sieht dagegen keinen
       Nachbesserungsbedarf. Die Karenzzeit von 18 Monaten sei eine „angemessene
       Zeitspanne“ und so auch im Bundesgesetz, an dem man sich orientiere,
       festgeschrieben, schreibt Anke Pörksen, die Sprecherin der
       niedersächsischen Landesregierung auf Anfrage der taz. Die Frist trage zwei
       Aspekten Rechnung: „Unter Berücksichtigung der als Grundrecht geschützten
       Berufsfreiheit“, werde, so Pörksen, „ein Weg vorgeschlagen, der einerseits
       potentiell Interessierte nicht davon abhält, auf Zeit angelegte
       Regierungsämter zu übernehmen“.
       
       Und andererseits werde „das Regierungshandeln durch die Aufnahme einer
       nachamtlichen Beschäftigung nicht dem Anschein der Voreingenommenheit“
       ausgesetzt. Anders als Transparency und Lobby Control hielt das Institut
       für Staatsrecht der Universität Heidelberg in seiner Stellungnahme die
       Länge der Übergangszeit für angemessen.
       
       Für Kritik hatte auch gesorgt, dass kein beratendes Gremium vorgesehen ist.
       Eine solche externe Expertise beuge dem Verdacht vor, dass „eine Krähe der
       anderen kein Auge aushackt“, sagt Norman Loeckel von Transparency.
       Andernfalls würden frühere KollegInnen über künftige Tätigkeiten
       ausscheidender MinisterInnen entscheiden.
       
       Das Bundesinnenministerium hatte ein beratendes Gremium in seiner
       Stellungnahme explizit empfohlen: „Bewährt hat sich aus Sicht der
       Bundesregierung insbesondere die Einrichtung eines beratenden Gremiums.“ In
       Niedersachsen will man ohne auskommen, um als Landesregierung selbst „die
       volle rechtliche wie politische Verantwortung für diese Entscheidungen zu
       übernehmen“, schreibt Anke Pörksen.
       
       Ein weiterer Kritikpunkt am geplanten Gesetz ist, dass es keine zwingenden
       Sanktionen vorsieht, falls das ausscheidende Regierungsmitglied die
       geplante Tätigkeit nicht mitteilt. „So droht die Regelung zum zahnlosen
       Tiger zu werden“, warnt Helge Limburg. Die Landesregierung setzt hier ganz
       auf die Öffentlichkeit. Angesichts des in diesen Fällen entstehenden
       öffentlichen Drucks, „der sowohl auf das betroffene (ehemalige)
       Regierungsmitglied einwirkt als auch auf die Einrichtung beziehungsweise
       das Unternehmen, für das die künftige Beschäftigung aufgenommen werden
       soll“, seien solche Sanktionsmöglichkeiten verzichtbar, „ohne dass damit
       Abstriche in der Wirksamkeit der Karenzzeitregelung zu befürchten wären“,
       heißt es in der Antwort der Staatskanzlei.
       
       Es ist vorgesehen, dass künftig jede Entscheidung der Landesregierung
       (Untersagung, teilweise Untersagung, Nichtuntersagung) im Niedersächsischen
       Ministerialblatt bekannt gemacht wird. Die Begründung, weshalb ein Wechsel
       in die freie Wirtschaft genehmigt wird oder nicht, soll – wie auf
       Bundesebene auch – dabei jedoch nicht mitgeliefert werden. Auch das
       kritisieren die Grünen. So, der Einwand von Helge Limburg, könne sich die
       Öffentlichkeit kein Bild von der Situation machen.
       
       12 Dec 2019
       
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 (DIR) [1] https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/karenzzeit-auch-fur-niedersachsen-180271.html
 (DIR) [2] https://www.transparency.de/
 (DIR) [3] https://www.lobbycontrol.de/
       
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