# taz.de -- Nach Mord an einem Georgier in Berlin: Verdacht gegen Moskau
       
       > Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen. Das Auswärtige Amt
       > weist russische Diplomaten aus. Moskau will „Vergeltung“.
       
 (IMG) Bild: Nach dem Mord an einem Tschetschenen in Berlin suchen die Beamten nach Spuren am Tatort
       
       Berlin taz | Die Bundesanwaltschaft vermutet den russischen Staat hinter
       dem Mord an einem Georgier, der im August in Berlin getötet wurde. Die
       Behörde teilte am Mittwoch mit, es gebe „zureichende tatsächliche
       Anhaltspunkte“ dafür, dass die Tat „entweder im Auftrag von staatlichen
       Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen
       Tschetschenischen Republik“ erfolgt sei. Daher hat die Bundesanwaltschaft
       das Ermittlungsverfahren übernommen.
       
       Das Auswärtige Amt kündigte aufgrund der Entwicklung an, zwei russische
       Botschaftsmitarbeiter auszuweisen. Die russischen Behörden hätten bisher
       „trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen“ nicht
       an der Aufklärung des Falls mitgewirkt. Weitere Schritte behalte sich die
       Bundesregierung „im Licht der Ermittlungen“ vor.
       
       Am 23. August wurde ein Georgier, der als Kommandant im Tschetschenienkrieg
       gegen Russland gekämpft hatte, in einem Berliner Park erschossen. Noch am
       gleichen Tag wurde ein russischer Tatverdächtiger festgenommen. Sein Pass
       war laut Bundesanwaltschaft auf den Namen Vadim S. ausgestellt.
       
       Die Behörde vermutet aber, dass es sich in Wahrheit um einen Mann namens
       Vadim K. handelt. Ab 2014 habe die russische Polizei mit Fotos nach dieser
       Person gesucht – wegen eines Mordes in Moskau. Im Juli 2015 hätten die
       russischen Ermittler dann die entsprechende Fahndungsmitteilung gelöscht.
       Zwei Monate später sei erstmals ein russischer Reisepass auf Vadim S.
       ausgestellt worden.
       
       ## Im Auftrag einer Briefkastenfirma
       
       Bevor der Tatverdächtige im August 2019 in die EU einreiste, musste er ein
       Schengen-Visum beantragt. Dem Antrag fügte er eine Arbeitgeberbescheinigung
       bei, die ein Unternehmen namens „ZAO RUST“ ausgestellt hatte. Die
       Bundesanwaltschaft vermutet offenbar, dass es sich um eine Briefkastenfirma
       handelt. Die angegeben Faxnummer der Firma laufe auf das russische
       Verteidigungsministerium zurück.
       
       Agenturen zufolge bezeichnete ein Sprecher des russischen Außenministeriums
       die Ausweisung der beiden Botschaftsmitarbeiter als „unfreundlich und
       grundlos“. Man sei gezwungen, „eine Reihe von Vergeltungsmaßnahmen zu
       ergreifen.“ Die deutsche Seite politisiere die Ermittlungen.
       
       Da Botschaftsmitarbeiter diplomatische Immunität genießen und nicht vor
       Gericht gestellt werden können, ist eine Ausweisung die härtest mögliche
       Strafmaßnahme gegen einzelne Diplomaten. Die gleiche Maßnahme hatte das
       Auswärtige Amt schon gegen vietnamesische Diplomaten verhängt, nachdem
       diese die Entführung eines Vietnamesen in Berlin organisiert haben sollen.
       Die bilateralen Beziehungen waren zwischenzeitlich beschädigt.
       
       Das gilt jetzt auch für die ohnehin belasteten Beziehungen zu Russland.
       Auswirken könnte sich das unter anderem auf den für Montag geplanten
       Ukraine-Gipfel mit Merkel und Putin in Paris.
       
       4 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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