# taz.de -- Aufnahme deutscher IS-AnhängerInnen: Kontrollierbare Gefahr
       
       > Mit großem Tamtam hat die Türkei die ersten IS-KämpferInnen nach
       > Deutschland abgeschoben. Weitere folgen. Doch die Gefahr ist
       > kontrollierbar.
       
 (IMG) Bild: Kinder im Flüchtlingslager Ain Issa: Wer Deutsche*r ist, wird abgeschoben
       
       Mit großem Tamtam kündigte die türkische Regierung zuletzt an, gefangene
       [1][IS-AnhängerInnen in deren europäische Heimatländer abzuschieben]. Mit
       großem Tamtam verkündete sie nun auch den ersten Vollzug einer solchen
       Abschiebung nach Deutschland. In diesem ersten Fall geht es offenbar um
       eine Familie, die zwar ideologisch dem IS nahesteht, aber nicht für ihn
       kämpfte. Schwerere Fälle werden voraussichtlich folgen. Grund zur Panik
       liefern aber auch sie nicht; die Gefahr, die von diesen Menschen ausgeht,
       ist grundsätzlich kontrollierbar.
       
       Völkerrechtlich hat die Türkei das Recht, mutmaßliche IS-UnterstützerInnen
       mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben. Die Bundesrepublik hat die
       Pflicht, sie aufzunehmen. Für den Umgang mit ihnen in Deutschland gibt es
       verschiedene Möglichkeiten: Wem Straftaten im Irak oder in Syrien
       nachgewiesen werden können, der wird hier vermutlich ein Strafverfahren
       durchlaufen und im Anschluss eine Haftstrafe verbüßen. Mehr Sorgen bereiten
       der Bundesregierung Fälle, in denen die Betroffenen zwar für den IS
       gekämpft haben könnten und immer noch dessen Ideologie anhängen, denen aber
       keine Straftaten nachgewiesen werden können.
       
       Von ihnen geht tatsächlich eine Gefahr aus, durch Überwachungs- und
       Deradikalisierungsmaßnahmen kann sie allerdings eingedämmt werden – und das
       einfacher als bei Personen, die sich im Inland im Stillen radikalisieren.
       Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist das die richtige Vorgehensweise. Sie
       ist allemal angemessener, als die Betroffenen ohne nachgewiesene Schuld in
       Gefängnissen in der Türkei sitzen zu lassen.
       
       Die Bundesregierung musste in den aktuellen Fällen nicht von selbst aktiv
       werden – die Abschiebungen gehen schließlich von der Türkei aus. In einigen
       verwandten Fällen müsste sie allerdings selbst handeln: Bei Frauen von
       IS-Kämpfern [2][und vor allem deren Kindern], die noch immer in kurdischen
       Lagern in Syrien festsitzen. Die Regierung wurde in der vergangenen Woche
       gerichtlich dazu verpflichtet, diese Menschen zurück nach Deutschland zu
       holen. Das sollte sie jetzt zügig umsetzen.
       
       15 Nov 2019
       
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