# taz.de -- Gericht verdonnert Bundesrepublik: IS-Frau muss zurückgeholt werden
       
       > Ein Gericht verpflichtet die Bundesrepublik, eine deutsche IS-Anhängerin
       > aus Syrien zurückholen. Der Beschluss hat Folgen auch für andere Fälle.
       
 (IMG) Bild: Rückkehr deutscher IS-Anhängerinnen? Frauen im Al-Hol-Camp in Syrien
       
       BERLIN taz | Es ist eine Entscheidung, die weitreichende Folgen haben
       dürfte: Am Donnerstagnachmittag veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht
       (OVG) Berlin-Brandenburg einen Beschluss, in dem die Bundesregierung
       verpflichtet wird, eine IS-Anhängerin aus Wolfsburg aus dem kurdischen
       Lager Al-Hol in Syrien nach Deutschland zurückzuholen. Dies gelte
       „unverzüglich“.
       
       Die Frau hatte bereits im Mai auf ihre Rückholung nach Deutschland geklagt,
       zusammen mit ihren drei Kindern, die acht, sieben und drei Jahre alt sind.
       Die 27-Jährige hatte Ende 2014 mit zwei der Kinder Niedersachsen verlassen,
       um sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen. Dort lebte sie in Rakka.
       Anfang Januar stellte sie sich kurdischen Einheiten nahe der letzten
       IS-Hochburg Baghuz. Seitdem sitzt die Wolfsburgerin mit tausenden weiteren
       IS-AnhängerInnen im kurdischen Lager Al-Hol fest.
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits am 10. Juli entschieden, dass
       die Bundesrepublik die Frau mitsamt ihren Kinder zurückholen müsse. Das
       Auswärtige Amt hatte dagegen eine Beschwerde eingelegt. Es war nur bereit,
       die Kinder zu holen. Bei der Frau führte sie eine Sicherheitsgefährdung der
       Bundesrepublik an. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die 27-Jährige
       wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
       
       ## Regierung habe keine Gefahr durch die Frau nachgewiesen
       
       Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde nun zurück. Für eine
       tatsächliche Gefährlichkeit habe die Bundesregierung „keine Tatsachen oder
       Anhaltspunkte benennen können“. Auch eine alleinige Rückholung der Kinder
       sei nicht möglich, da diese traumatisiert und „zwingend auf den Schutz und
       die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“ seien. Hier habe der grundgesetzlich
       verbriefte Schutz des familiären Verbundes Vorrang.
       
       Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar. Ein
       Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte der taz am Donnerstag nur, die
       Entscheidung werde nun geprüft.
       
       Die Bundesregierung verweigert seit Monaten eine Rückholung deutscher
       IS-AnhängerInnen aus Syrien. Sie sieht die Betroffenen als
       Sicherheitsgefahr und mögliche Attentäter. Offiziell heißt es, es gebe
       keine offiziellen Kanäle in Syrien, mit denen man die Rückholungen
       organisieren könne. [1][Einzig drei deutsche Waisenkinder und ein schwer
       krankes Baby wurden zuletzt von der Bundesregierung zurückgeholt.]
       
       ## Familien bejubeln „Durchbruch“
       
       Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war deshalb von vielen
       Betroffenen mit Spannung erwartet worden. Claudia Dantschke vom Verein
       „Hayat“, der Angehörige von etlichen Ausgereisten berät, nannte den
       dortigen Beschluss „einen Durchbruch“. „Darauf haben die Familien lange
       gewartet. Die Bundesregierung kann sich jetzt nicht mehr wegducken, sondern
       ist nun zum Handeln gezwungen.“
       
       Dantschke sprach von einer „Klagewelle“, die nun auf die Bundesregierung
       zurollen werde. Viele weitere Ausgereiste oder ihre Familien hätten auf den
       Beschluss gewartet und bereits Klageschriften auf Rückholungen vorbereitet.
       „Für die Familien ist das ein freudiger Tag, weil sich endlich etwas tut.“
       
       Derzeit sitzen etwa 120 Deutsche in kurdischen Lagern in Syrien fest. Nach
       den Angriffen der Türkei gegen die Kurden sollen zuletzt [2][mehrere
       IS-AnhängerInnen aus Lagern geflohen seien, darunter vier deutsche Frauen].
       Zumindest bei den noch festsitzenden Frauen muss die Bundesrepublik nun
       handeln.
       
       7 Nov 2019
       
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