# taz.de -- Gutachten zum Mietendeckel: Streit übers Deckeldatum
       
       > Mit dem MIetendeckelgesetz sollen Mieterhöhungen ab dem 18. Juni für
       > unwirksam erklärt werden. Ein Gutachten formuliert Zweifel.
       
 (IMG) Bild: Darf es noch ein bisschen teurer werden?
       
       Berlin taz | Ein von der CDU beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen
       Dienstes des Abgeordnetenhauses äußert Zweifel an der Zulässigkeit der
       geplanten Rückwirkung des [1][Mietendeckels]. Der Senat hatte mit dem
       Beschluss über „Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz“ am 18. Juni
       verkündet, Mieterhöhungen, die nach diesem Datum vereinbart wurden, mit
       Inkrafttreten des Gesetzes für unwirksam zu erklären.
       
       Damit sollten Mitnahmeeffekte der Vermieter vorgebeugt werden: Bereits in
       den wenigen Tagen zwischen Bekanntwerden der Pläne und dem Senatsbeschluss
       hatte der Eigentümerverband Haus und Grund seine Mitglieder zu
       Mieterhöhungen animiert.
       
       Das Gutachten kommt zu dem Schluss, das „gewichtige Gründe“ dafür sprächen,
       dass diese Stichtagsregelung „einer gerichtlichen Überprüfung nicht
       standhalten wird“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion,
       Stefan Evers, sprach von einem „vernichtenden Zeugnis“ für den Senat und
       forderte die Koalition auf, den „unsozialen, ungerechten und unrechtmäßigen
       ,Mietendeckel'“ zu stoppen.
       
       Im Detail ist das Gutachten nicht so eindeutig. Das allgemeine
       Rückwirkungsverbot für Gesetze etwa darf durchbrochen werden, „wenn
       zwingende Gründe des gemeinen Wohls“ dafür sprechen.Als solche kommen
       Mitnahmeeffekte allerdings eher nicht in Betracht, da es sich dabei um
       Mieterhöhungen handele, „die nach Bundesrecht rechtmäßig sind“. Ein
       möglicher Geminwohlgrund seien hingegen „umfassende Verdrängungsprozesse
       und daraus resultierende soziale Verwerfungen“.
       
       ## Streitfrage Eigentumsschutz
       
       Für problematischer halten die Autoren den Eingriff in die „Eigentumsrechte
       der Wohnungseigentümer“. Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch
       in einem Urteil zur Mietpreisbremse entschieden, Vermieter könnten im
       Bereich des Mietrechts „nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen
       Rechtslage vertrauen“. Eindeutig urteilten die obersten Richter: „Ihr
       Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können,
       wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches
       Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst
       ist.“
       
       Womöglich sei der rückwirkende Eingriff erst ab der „Einbringung eines
       Gesetzentwurfes in das Parlament“ rechtens, heißt es im Gutachten. Die
       Linken-Abgeordnete Gaby Gottwald beurteilt das Gutachten auf taz-Anfrage
       gelassen. Es sei „sehr vorsichtig formuliert“ und gebe dem Senat „in großen
       Teilen recht“. Sie betonte, dass eine Gemeinwohlanforderung des Gesetzes
       vorliege.
       
       4 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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