# taz.de -- Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen
       
       > Ein forensisches Gutachten belegt: Der 2005 in einer Dessauer
       > Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod misshandelt.
       
 (IMG) Bild: Bestattung von Oury Jalloh im Jahr 2005. Ans Bett gefesselt verbrannte er in seiner Zelle
       
       Berlin taz | Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh
       wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem
       Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das
       ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und
       Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt,
       das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die [1][Initiative
       Gedenken an Oury Jalloh] (IGOJ) in Auftrag gegeben.
       
       Jalloh war zur Mittagszeit des 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle
       verbrannt. Am Morgen, gegen 9.30 Uhr, war er zuvor von dem Dessauer
       Polizeiarzt Andreas Blodau untersucht worden. Der hatte keine Verletzungen
       bei Jalloh dokumentiert. Entsprechend müssen die Verletzungen, die jetzt
       das forensische Gutachten attestiert, zwischen der Untersuchung durch
       Blodau und dem Ausbruch des Feuers um 12.30 Uhr entstanden sein – so sieht
       es die IGOJ in ihrer Erklärung.
       
       Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum
       Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also
       nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die
       Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die
       Veränderungen „vor dem Todeseintritt entstanden sind“, heißt es im
       Gutachten.
       
       Bislang war lediglich ein Bruch im Bereich des Nasenbeins Jallohs verbrieft
       gewesen – auch dies nur durch ein privat von der IGOJ finanziertes
       Gutachten. Das hatte der inzwischen emeritierte Rechtsmedizin-Professor
       Hansjürgen Bratzke aus Frankfurt 2005 verfasst. Doch Bratzke hatte
       offengelassen, ob der Bruch des Nasenbeins vor dem Tod entstanden ist – und
       die anderen Verletzungen gar nicht thematisiert. Auch der inzwischen
       ebenfalls emeritierte Rechtsmedizin-Professor Manfred Kleiber aus Halle war
       mit dem Fall befasst, hatte die jetzt bekannt gewordenen Verletzungen aber
       nicht benannt. So waren sie während der mehrjährigen Gerichtsverfahren
       gegen Polizeibeamte des Reviers nie offiziell festgestellt worden.
       
       ## Vieles spricht nun für das Motiv Vertuschung
       
       Die neuen Untersuchungsergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung,
       weil sie eine mögliche Antwort auf die Frage geben, warum Jalloh in seiner
       Zelle mit Brandbeschleuniger angezündet worden sein könnte. Diesen
       Tathergang hatte die anhaltische Justiz lange Zeit zurückgewiesen.
       Stattdessen wurde offiziell behauptet, dass Jalloh die Matratze am Boden
       der Gewahrsamszelle, auf den er mit Händen und Füßen gefesselt war, selbst
       angezündet hatte.
       
       Die IGOJ hatte schon sehr früh Belege dafür gesammelt, dass dies nicht der
       Fall gewesen sein kann. Viele weitere Indizien für eine Tötung waren im
       Laufe zweier Prozesse zutage getreten. Im April 2017 schloss sich
       schließlich der [2][Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann dieser Auffassung
       an].
       
       Bittmann schreibt in einem Aktenvermerk, er gehe davon aus, dass Jalloh
       bereits vor Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar
       schon tot“ war. Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und
       angezündet worden. Dies legten sechs Gutachter nahe, die Bittmann
       konsultiert hatte. Das Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein,
       dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden
       sollten. Der Staatsanwalt benannte konkrete Verdächtige aus den Reihen der
       Dessauer Polizei.
       
       Kurz darauf aber wurde Bittmann der Fall entzogen und an die
       Staatsanwaltschaft Halle abgegeben – und diese stellte das Verfahren ein.
       Am vergangenen Donnerstag schließlich wies das OLG Naumburg eine Beschwerde
       dagegen zurück und entschied: Es wird kein neues Verfahren in dem Fall
       geben.
       
       ## Wollte das Gericht dem Gutachten zuvorkommen?
       
       Nach Angaben der Initiative Gedenken an Oury Jalloh war dem OLG Naumburg
       das neue Gutachten der Universität Frankfurt bereits im September
       zugestellt worden. Die Initiative glaubt, dass das Gericht seine
       Entscheidung gegen einen neuen Prozess bereits in der vergangenen Woche
       bekannt gab, um der Veröffentlichung des neuen Gutachtens zuvorzukommen.
       
       In dem Dessauer Revier waren vor dem Tod Jallohs bereits zwei weitere
       Menschen im oder unmittelbar nach dem Gewahrsam unter ungeklärten Umständen
       zu Tode gekommen: Im Dezember 1997 wurde [3][Hans-Jürgen Rose] um
       Mitternacht wegen Trunkenheit am Steuer ins Revier gebracht. Kurz nach
       seiner Entlassung wurde er schwerverletzt in der Nähe des Reviers auf der
       Straße aufgefunden. Er starb am gleichen Morgen im Krankenhaus. Die
       Ermittlungen wurden eingestellt.
       
       Im November 2002 wurde der Obdachlose Mario Bichtemann stundenlang in
       derselben Zelle wie Jalloh festgehalten und schließlich tot auf dem
       Zellenboden vorgefunden – Todesursache: Schädelbasisbruch. Das Verfahren
       gegen den Dienstgruppenleiter Andreas S. wurde eingestellt.
       
       Teils handelte es sich bei den Beamten, die an jenen Tagen Dienst taten, um
       dieselben, die mit Jalloh befasst waren. Wäre mit Jalloh ein dritter
       Todesfall auf Gewalteinwirkung zurückzuführen gewesen, wären womöglich auch
       die Fälle Rose und Bichtemann wieder aufgerollt worden. Hier könnte ein
       Motiv für den Brand zu finden sein.
       
       28 Oct 2019
       
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