# taz.de -- Mutmaßlicher Mord an Oury Jalloh: Weiterhin keine Anklage
       
       > Der Fall des toten Asylbewerbers Oury Jalloh bleibt bei den Akten. Das
       > Oberlandesgericht Naumburg hat eine Klageerzwingung abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Wut auf die Polizei: Ein Teilnehmer einer Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh
       
       Berlin taz | Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Fall des vor 14 Jahren
       [1][in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh] eine
       sogenannte Klageerzwingung abgelehnt. Der Antrag eines Verwandten von
       Jalloh richtete sich gegen die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes in
       Naumburg. Dieser hatte akzeptiert, dass die Staatsanwaltschaft in Halle im
       Oktober 2017 den Fall zu den Akten gelegt hatte.
       
       Das juristische Hickhack begann, nachdem der Dessauer Staatsanwalt Folker
       Bittmann 2017 in einem Aktenvermerk geschrieben hatte, er gehe „von einem
       begründeten Mordverdacht aus“. Bittmann hatte es nach Konsultationen mit
       Gutachtern für wahrscheinlich gehalten, dass der Sierra Leoner Jalloh mit
       Brandbeschleuniger angezündet wurde. Bittmann benannte sogar konkrete
       Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten. Kurz darauf wurde
       Bittmann der Fall entzogen und die Staatsanwaltschaft Halle übernahm.
       
       Dass es trotzdem nun keinen Prozess gegen die verdächtigen Polizisten geben
       soll, begründete das OLG Naumburg mit zweierlei: Zum einen sei der Antrag
       auf Klageerzwingung formal nicht korrekt formuliert gewesen. Zum anderen
       habe die Generalstaatsanwaltschaft „zu Recht verneint“, dass es einen
       hinreichenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten gebe.
       
       „Wenn ein Mord passiert ist, ist ein Mord passiert“, sagt Nadine Saeed von
       der Initiative Gedenken an Oury Jalloh der taz. Dann aus formalen Gründen
       ein Verfahren abzulehnen sei „absurd“.
       
       Dass das OLG sich der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft anschließe,
       sei eine „bodenlose Frechheit“. Denn diese habe die Fakten aus den
       jahrelangen Ermittlungen ignoriert und stattdessen „ein Fantasiegebilde,
       ein Märchen“ zum Tathergang erschaffen, um einen Mordprozess gegen die
       [2][Polizisten] zu vermeiden.
       
       23 Oct 2019
       
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