# taz.de -- Pressefreiheit im Westjordanland: Palästinensische Webseiten gesperrt
       
       > Ein palästinensisches Gericht hat zahlreiche Internetportale von Gegnern
       > von Mahmut Abbas geblockt. Auch Hamas-nahe Seiten sind betroffen.
       
 (IMG) Bild: Die Menschen in Gaza sind derzeit abgeschnitten von Teilen des Internets
       
       Tel Aviv taz | „This site can’t be reached.“ Wer derzeit vom Westjordanland
       und von Gaza aus auf verschiedene Internetseiten zugreifen will, sieht
       lediglich diese Worte und einen traurigen Smiley. Vor zwei Wochen entschied
       ein Amtsgericht in Ramallah, dass 59 palästinensische Internetseiten, Blogs
       und Facebookseiten geschlossen werden müssen.
       
       In dem Antrag der Staatsanwaltschaft heißt es, dass die Internetseiten die
       Sicherheit der Palästinensischen Autonomiebehörde und die ihrer Funktionäre
       gefährde und zu Gesetzesbrüchen anstacheln könnten. Gemeinsam ist den
       [1][geblockten Seiten], dass sie der Autonomiebehörde kritisch
       gegenüberstehen.
       
       Viele der Webseiten sind mit der islamistischen Hamas oder dem Islamischen
       Dschihad verbunden. Einige sympathisieren mit Mohammed Dahlan, einem
       Kontrahenten von Abbas. Dahlan, der seit acht Jahren im Exil in den
       Vereinigten Arabischen Emiraten lebt, wird nachgesagt, Internetseiten zu
       betreiben, die Abbas und der Palästinensischen Autonomiebehörde unter
       anderem Korruption vorwerfen. Aber auch die Internetseite Arab48 mit Sitz
       in Israel steht auf der Liste. Sie steht der arabischen Partei Balad nahe.
       
       Die Entscheidung fiel auf Antrag der palästinensischen Staatsanwaltschaft,
       es wird aber angenommen, dass Funktionäre der Palästinensischen
       Autonomiebehörde hinter diesem stehen. Sprecher der Regierung wollten sich
       zu den Vorgängen nicht äußern.
       
       ## Demonstration in Ramallah
       
       Der Entscheid sei ein „Todesstoß für Meinungsfreiheit“, sagte Nasser Abu
       Baker, der Sprecher des palästinensischen Journalistensyndikats mit Sitz in
       Ramallah: „Das ist ein schwarzer Tag für den palästinensischen
       Journalismus.“ Das Syndikat hat gemeinsam mit einer Reihe
       Menschenrechtsorganisationen Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
       
       Verschiedene Medienportale organisierten eine Demonstration vor dem
       Amtsgericht in Ramallah. Nadhan Khrarishi, der Medienverantwortliche des
       Syndikats, sagt: „Die Regierung behauptet zwar, sie habe nichts mit der
       Gerichtsentscheidung zu tun. So oder so: Sie ist für das Gesetz
       verantwortlich, auf dessen Basis diese Entscheidung gefällt wurde.“
       
       Khrarishi bezieht sich damit auf das sogenannte „Cyberkriminalitätsgesetz“,
       das 2017 erlassen wurde. [2][Es besagt unter anderem, dass, wer die
       Sicherheit des Staates bedroht, öffentlichen Anstand verletzt und die
       „nationale Einheit beschädigt“, mit Geldbuße oder Haft bestraft werden
       kann.] Internetseiten dürfen innerhalb von 24 Stunden blockiert und Nutzer
       dieser Seiten mit Haft- und Geldstrafe belegt werden.
       
       ## Hamas protestiert
       
       Menschenrechtsorganisationen und Institutionen für digitale Rechte kämpfen
       seit der Einführung gegen das Gesetz wegen seiner Verletzung der
       Meinungsfreiheit und wegen der vagen Formulierungen, die je nach
       politischem Willen ausgelegt werden können. Bereits 2017 waren auf Basis
       des Cyberkriminalitätsgesetzes zeitweise 30 Webseiten blockiert.
       
       Auch im von der Hamas regierten Gaza gab es Demonstrationen. Protest kam
       auch von offizieller Seite der Hamas. Husam Badran, während der Zweiten
       Intifada mutmaßlich verantwortlich für verschiedene Bombenanschläge in
       Israel und nun Pressesprecher der Hamas, rief die Palästinensische
       Autonomiebehörde dazu auf, „internationale Gesetze und Abkommen
       einzuhalten, die Meinungsfreiheit und das Recht auf freien
       Informationszugang für jeden Einzelnen einzuhalten“.
       
       Für Khrarishi vom Journalistensyndikat ist diese Presseerklärung ein
       taktisches Manöver und verdreht die Wahrheit. Zwar hätte die Hamas in Gaza
       nicht die technischen Fähigkeiten, Seiten zu blocken. Doch auch sie würden
       laut Khrarishi das Cybercrimegesetz anwenden und auf Basis des Gesetzes
       unliebsame Journalisten belästigen oder einsperren.
       
       ## Sperrung als Mittel im Wahlkampf?
       
       Khrarishi vermutet, dass die Gerichtsentscheidung in einem Zusammenhang mit
       den Wahlen steht, die Mahmut Abbas vor der UNO, ohne ein Datum zu nennen,
       angekündigt hat – für das Westjordanland und Jerusalem, aber auch für das
       von der Hamas regierte Gaza. Dies könnte bedeuten: Abbas wappnet sich für
       den Wahlkampf und versucht [3][seine Kontrahenten] durch die Behörden zu
       schwächen.
       
       Seit 2009 führt Abbas die Amtsgeschäfte ohne demokratische Legitimierung.
       Die Wahlen wären die ersten seit 2006.
       
       4 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Judith Poppe
       
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