# taz.de -- Eltern kritisieren fehlendes Angebot: Aus dem Kinderheim geworfen
       
       > Eltern berichten, ihr geistig behindertes Kind sei in einer Einrichtung
       > stundenweise eingeschlossen worden. Dafür ist eine Richtererlaubnis
       > nötig.
       
 (IMG) Bild: Das Mädchen wurde in Stormarn oft eingeschlossen, damit sie die Abläufe nicht stört
       
       Hamburg taz | „Uns ist unfassbar Trauriges geschehen“, sagt Elisabeth
       Heitmann. Ihre Tochter ist acht Jahre alt und geistig behindert und lebte,
       seit sie vier ist, in einer Wohngruppe der „Lebenshilfe Stormarn“ bei
       Hamburg. Doch im Juni 2019 wurde ihr der Platz gekündigt. Ihre Tochter sei
       so massiv „selbst- und fremdgefährdend“, dass sie sofort ausziehen müsse.
       Nun lebt das Mädchen in einem Heim bei Kappeln, 150 Kilometer entfernt.
       
       Die Familie, deren Namen wir geändert haben, schrieb einen Offenen Brief an
       die Lebenshilfe. Die Eltern kritisieren zum einen, dass es zu wenig
       Angebote für Kinder wie ihre Tochter gibt und dass das Heim, das sie
       zuletzt betreute, ihr Kind oft einschloss und schließlich abschob, statt
       gemeinsam eine Lösung zu suchen.
       
       Isa habe eine schwere Form von frühkindlichem Autismus bei „mittelgradiger
       bis schwerer Intelligenzminderung“. Sie sei in ihrer sozialen und
       psychischen Entwicklung auf dem Stand eines kleinen Babys. Dabei sei sie
       motorisch sehr geschickt, unruhig und agil. „Man kann sagen, sie macht den
       ganzen Tag nur Quatsch“, sagt die Mutter. Etwa, indem sie ein Buch zerreiße
       oder ein Glas umkippt. „Man kann sie nicht ohne Aufsicht lassen.“ In
       Hamburg gebe es nur eine Einrichtung, die Fälle wie Isa betreuen könnte,
       und auf Jahre keine Plätze habe.
       
       Darum waren die Eltern froh, dass die Tochter in Stormarn den Platz fand.
       Isa habe sich dort anfangs wohl gefühlt. Jedes zweite Wochenende und in den
       Ferien holten die Eltern sie zu sich. Die Zusammenarbeit laufe „sehr gut“,
       hieß es noch im Februar 2019 in Bericht des Heims. Um die positive
       Entwicklung des Kindes weiter voranzubringen, sei weitere Unterbringung
       dort „unbedingt erforderlich“.
       
       ## Die Entfernung erschwert den Kontakt
       
       „Deshalb hat uns die Kündigung so getroffen“, sagt Heitmann. Doch das Heim
       habe nicht mit sich reden lassen. Etwa, ob es helfen könnte, beim Amt
       zusätzliche Betreuung zu beantragen. So verlor die Tochter auch ihren
       Schulplatz und die Eltern mussten in nur zwei Monaten ein neues Heim
       finden. Die einzige Lösung war das zwei Autostunden entfernte Kappeln.
       Wollen die Eltern ihr Kind am Wochenende zu sich holen, dauert das Bringen
       und Holen acht Stunden. Das erschwert den Kontakt.
       
       Die Heitmanns berichten, ihre Tochter habe „in den letzten Monaten in der
       Wohngruppe der Lebenshilfe nur betreut werden“ können, „indem sie sehr
       häufig in ihrem Zimmer eingeschlossen wurde, damit sie die Abläufe der
       Gruppe nicht störte“. Dies sei „stets nach der Schule, stets zur
       Mittagszeit an den Wochenenden und in den Ferien immer wieder
       zwischendurch“ passiert. Ihr Zimmer sei vom Mobiliar „befreit“ worden, da
       sie sich laut Aussage des Heims damit selber gefährde.
       
       „Wir waren nicht grundsätzlich gegen den Einschluss, weil es ihr auch
       helfen konnte, sich zu beruhigen“, sagt die Mutter. Doch dies sei nach
       ihrem Eindruck zuletzt passiert, weil die Abläufe in der Gruppe es
       erforderten, „und nicht, weil unsere Tochter es brauchte“. So sei das Kind
       auch, als sie es zuletzt abholte, nachmittags eingeschlossen gewesen, ohne
       dass sie dafür einen Grund erfuhr.
       
       Sie hätten den Träger gebeten, über den Zimmereinschluss Buch zu führen.
       Doch dies habe der, abgesehen von einer Woche vor etwa anderthalb Jahren,
       nicht getan. Pikant: Seit Oktober 2017 müssen solche Maßnahmen bei Kindern
       von einem Richter genehmigt werden. Die Eltern schreiben, dem Träger sei
       wohl bewusst, dass ein solcher Antrag vor Gericht „wegen der übermäßigen
       Dauer des Zimmereinschlusses“ keinen Erfolg hätte. Durch den Rauswurf, so
       vermuten sie, wollte der Träger sich dieses Themas entledigen.
       
       ## Die Lebenshilfe Stormarn äußert sich nur allgemein
       
       Die Wohngruppe in Kappeln schließt das Kind nicht ein, sagt die Mutter. Die
       Gruppe sei kleiner, habe mehr Personal, gehe „professioneller damit um“.
       
       Die Lebenshilfe Stormarn äußert sich wegen Datenschutz nicht zum Fall, nur
       allgemein. Wenn Einrichtungen bei Menschen mit hohem Betreuungsbedarf
       feststellten, dass der Schutz der Betreuten und der Mitarbeitenden nicht
       mehr gewährleistet sei, müsse „eine Unterbringung in einer anderen
       Einrichtung angestrebt werden“.
       
       Dem Sozialministerium in Kiel war der Brief nicht bekannt. Die Heimaufsicht
       werde nun Kontakt zu den Beteiligten aufnehmen und prüfen, „ob hier
       aufsichtsrechtliche Themen betroffen sind“, sagt Sprecher Christian Kohl.
       Über besagten Richtervorbehalt habe das Landesjugendamt alle Träger
       informiert. „In der Regel wird davon nicht Gebrauch gemacht.“
       
       ## Hamburg arbeitet an neuen Wohnmöglichkeiten
       
       Die Hamburger Sozialbehörde erklärt, es gebe drei Einrichtungen mit 110
       Plätzen für Kinder mit schweren geistigen Behinderungen, und 27 Kinder, die
       außerhalb der Stadt untergebracht sind. Im Prinzip halte man die Plätze für
       ausreichend, da es jedoch bundesweit mehr Bedarf gebe, arbeite man daran,
       „neue Wohnmöglichkeiten für diese Kinder zu schaffen“.
       
       Die Eltern erhielten von der Behörde eine persönliche Antwort. Die
       geschilderten Erlebnisse seien „bestürzend“. Das Fallmanagement sei
       „irritiert“, dass der Platz gekündigt wurde, ohne die Modalitäten zu
       prüfen.
       
       „Inklusion sieht anders aus“, sagt die Linke Cansu Özdemir. Der Senat müsse
       dafür sorgen, dass es mehr Plätze für Kinder mit Behinderung in Hamburg und
       Umgebung gibt, „mit einer Personaldecke, die gute Arbeitsbedingungen
       ermöglicht“.
       
       3 Nov 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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