# taz.de -- Urteil zu Öffnungszeiten von Bäckereien: Café ermöglicht Sonntagsverkauf
       
       > Sonntags dürfen Bäckereien nur kurz öffnen. Wenn sie ein integriertes
       > Café haben, gilt der Feiertagsschutz nicht, urteilt der
       > Bundesgerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Der BGH hat entschieden: Eine Bäckerei mit Café darf auch sonntags Brötchen verkaufen
       
       Karlsruhe taz | In Bäckereifilialen mit Cafébetrieb dürfen auch sonntags
       ganztägig Brot und Brötchen verkauft werden. Das entschied am Donnerstag
       der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.
       
       Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hatte den
       Rechtsstreit ausgelöst. Sie [1][verklagte die bayerische Bäckerei-Kette
       Ratschiller], weil diese in vielen Filialen Sonntags rund zehn Stunden lang
       Backwaren verkauft, obwohl dies in Bayern nur drei Stunden lang erlaubt
       ist. Ratschiller hielt dagegen, dass man wegen des angeschlossenen Cafés
       viel länger öffnen dürfe.
       
       Der BGH gab nun der Bäckerei in vollem Umfang recht und bestätigte damit
       die Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht in München.
       Bäckereien mit Gaststättenbetrieb dürfen Sonntags damit auch länger als
       drei Stunden Backwaren verkaufen.
       
       ## Sonntags sind Geschäfte grundsätzlich geschlossen
       
       Eigentlich ist das [2][deutsche Ladenschlussrecht streng]. Sonntags sind
       Geschäfte grundsätzlich geschlossen zu halten. Ausnahmen gibt es zwar für
       Bäckereien. Nach der Sonntagsverkaufsverordnung dürfen diese auch sonntags
       öffnen, in Bayern allerdings nur drei Stunden.
       
       Ganz andere Regeln gelten aber nach dem Gaststättengesetz. Wer ein
       Restaurant oder ein Café betreibt, darf natürlich auch sonntags öffnen. Und
       er darf dabei neben dem eigentlichen Gaststättenbetrieb auch Waren an
       Laufkundschaft verkaufen. Für eine Bäckerei mit Café gelten dann die
       großzügigen Öffnungszeiten des Gaststättenrechts.
       
       Das Gesetz nennt allerdings drei Bedingungen, wobei vor allem die erste
       beim BGH umstritten war. So gilt die Erlaubnis zum Sonntagsverkauf nur für
       „Getränke und zubereitete Speisen“. Die Wettbewerbszentrale wollte das zum
       Beispiel auf belegte Brötchen oder Sandwichs beschränken.
       
       Doch der BGH entschied nun, eine Bäckerei mit Café darf sonntags auch ganz
       normale unbelegte Brötchen und Brotlaibe verkaufen. Auch hierbei handele es
       sich um „zubereitete Speisen“, betonte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
       „Ein Brötchen wird aus Mehl, Wasser, Hefe und Salz hergestellt und durch
       den Backvorgang zubereitet, also essfertig gemacht“. Es komme auch nicht
       darauf an, dass Brot und Brötchen direkt in der jeweiligen Filiale gebacken
       werden.
       
       ## Supermarkt darf sonntags nicht alles verkaufen
       
       Zweite gesetzliche Bedingung: Nur was in der Gastwirtschaft angeboten wird,
       darf auch außer Haus verkauft werden. Im Bäckerei-Café muss es neben Kuchen
       und Torten also auch Brot und Brötchen auf der Speisekarte geben. Dass die
       Cafégäste die Brötchenhälften und Brotscheiben bestreichen und belegen,
       stört dabei nicht.
       
       Allerdings darf ein Supermarkt sonntags nicht sein ganzes Sortiment
       verkaufen, nur weil er in einem Bistro Eintopf anbietet. Dagegen könnte ein
       Metzger, der sonntags einen Imbiss öffnet, auch Würste an Laufkundschaft
       verkaufen.
       
       Dritte Bedingung: Die Speisen müssen „zum alsbaldigen Verzehr“ gedacht
       sein. Das heißt nicht, dass die Ware gleich auf der Straße gegessen werden
       muss. Es geht eher um Einkäufe für den Tagesbedarf. Der Ankauf von großen
       Mengen zur Vorratshaltung ist jedoch ausgeschlossen.
       
       Das Urteil gilt nicht nur in Bayern, sondern im Ergebnis bundesweit, so
       Richter Koch. Zwar haben viele Bundesländer seit der Föderalismusreform
       2006 eigene Ladenschluss- und Gaststättengesetze erlassen. Dort
       unterscheiden sich aber vor allem die Zeiten der für Bäckereien (ohne
       Cafébetrieb) geltenden Sonntags-Öffnungszeiten. Diese reichen bis zu neun
       Stunden in Berlin. Dass die jeweilige Grenze bei Bäckereien mit
       angeschlossenem Cafébetrieb überschritten werden kann, gilt dagegen in
       allen Bundesländern. (Az.: 1 ZR 44/19)
       
       17 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/urteil-zur-sonntagssemmel-laesst-revision-zu,RI4UrB8
 (DIR) [2] /Urteil-zur-Sonntagsoeffnung-in-Berlin/!5605298
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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