# taz.de -- Urteil zu Öffnungszeiten in Berlin: Spätis müssen sonntags schließen
       
       > Sonntags bleiben in Berlin die Läden zu. Warum Spätis keine Ausnahme
       > sind, klärt ein neues Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
       
 (IMG) Bild: Der Späti als Ersatzsupermarkt? So sollte es nicht sein, entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht
       
       Berlin epd | Berliner „Spätis“ müssen sonntags grundsätzlich geschlossen
       bleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die
       sogenannten Spätverkaufsstellen seien typischerweise allgemein und
       unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den
       spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet, heißt es in der am Mittwoch
       veröffentlichten Urteilsbegründung. Deswegen dürften sie [1][weiterhin
       sonntags grundsätzlich nicht öffnen].
       
       Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz müssten Verkaufsstellen an Sonn- und
       Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben, befand das Gericht. Eine
       Ausnahme mache das Gesetz unter anderem für Verkaufsstellen, die für den
       Bedarf von Touristen bestimmte Waren wie Lebens- und Genussmittel zum
       sofortigen Verzehr anbieten.
       
       Die Klägerin ist den Angaben zufolge Inhaberin eines
       Einzelhandelsgeschäftes in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hatte ihren
       Laden an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet und dabei neben
       Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken unter anderem auch
       Spirituosen in großen Flaschen, H-Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und
       Kaffee in 500-Gramm-Verpackungen angeboten. Das zuständige Bezirksamt hatte
       ihr deshalb weitere Sonntagsöffnungen untersagt und im Falle der
       Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro angedroht.
       
       Das Gericht bestätigte die Maßnahmen des Bezirksamtes. Die Klägerin könne
       sich nicht auf diese [2][Ausnahme für eine Sonntagsöffnung] berufen. Ihr
       Angebot umfasse Waren, die nicht zum sofortigen Verzehr geeignet seien.
       Überdies versorge ein Berliner „Späti“ – unabhängig vom konkreten
       Warensortiment – die nähere Umgebung typischerweise allgemein und
       unspezifisch. Da der Geschäftsbetrieb der Klägerin vom äußeren
       Erscheinungsbild und durch seine breite Produktpalette nicht nur auf den
       spezifischen Bedarf von Touristen abziele, komme auch aus diesem Grund die
       Ausnahme nicht in Betracht. Das gelte selbst dann, wenn der Laden
       zusätzlich eine größere Anzahl an touristentypischen Souvenirs vorhalte.
       
       Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die
       Spätverkaufsstellen sind ein [3][Erbe der DDR]. Dort dienten die Läden
       unter diesem Namen der Versorgung von Schichtarbeitern mit Lebensmitteln
       abweichend von den regulären Öffnungszeiten.
       
       3 Jul 2019
       
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