# taz.de -- Flucht und Familienzusammenführung: Einen Plan B gibt es nicht
       
       > Ein Eritreer kommt nach Deutschland, wird als Flüchtling anerkannt.
       > Dennoch darf seine Familie bis heute nicht nachkommen – kein Einzelfall.
       
 (IMG) Bild: Geretteter Bootsflüchtling auf dem Mittelmeer im August 2018: Auch Mussie kam per Boot nach Europa
       
       Oranienburg taz | Als er von der Geburt seiner jüngsten Tochter erfährt,
       hockt Mussie M.* gerade eingepresst zwischen Hunderten schwitzenden Körpern
       auf einem überfüllten Kahn, mitten auf dem Meer – irgendwo zwischen Libyen
       und Italien.
       
       Der Eritreer hat Glück: 2014 rettet die italienische Küstenwache noch
       Menschen aus Seenot, bringt ihn und die anderen sicher an Land. Er schlägt
       sich bis nach Deutschland durch – und landet schließlich in Oranienburg.
       Anfang 2016 wird Mussie M. der [1][Flüchtlingsstatus] zuerkannt. Er glaubt,
       nun endlich seine Frau und seine drei Kinder nachholen zu können. Die
       jüngste Tochter ist mittlerweile ein Kleinkind. Er hat sie noch nie
       gesehen.
       
       So wie er hofften und hoffen viele Menschen, die nach Deutschland geflohen
       sind, bald wieder mit Angehörigen vereint zu sein. Insgesamt beantragten
       laut der Bundesregierung 2018 etwa 132.000 Menschen Visa zum
       Familiennachzug nach Deutschland. Unter ihnen sind auch zahlreiche
       Nichtgeflüchtete, etwa ausländische Ehepartner von deutschen Staatsbürgern.
       Genehmigt wurden die Anträge 2018 in knapp 107.000 Fällen. Gut 33.000 von
       ihnen kamen laut Bundesregierung aus den sieben Hauptherkunftsstaaten von
       Flüchtlingen: Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea, Jemen und Somalia.
       Doch Mussie gehört nicht zu denen, die Glück hatten. Nicht 2018 und auch
       nicht in den vorangegangenen oder folgenden Jahren. Er wartet noch immer.
       
       Heute, fast dreieinhalb Jahre nach seiner Anerkennung als Flüchtling, ist
       seine Familie noch immer in Äthiopien, von wo er 2014 aufgebrochen ist. Und
       was er in der Zwischenzeit erlebt hat, lässt ihn ratlos zurück. Der
       36-Jährige ist ein schmaler, stiller Mann, dessen Stottern und
       Sprachschwierigkeiten ihm das Erzählen nicht einfach machen. Ihm gegenüber
       in seinem kleinen Zimmer sitzt Ulli Kaiser, ein Oranienburger, der ihn
       unterstützt, seit sie sich kurz nach seiner Ankunft in Deutschland über die
       katholische Gemeinde kennengelernt haben. Kaiser ist ein herzlicher Mann
       mit polterndem Lachen und – er betont das mehrfach – glühender Anhänger der
       europäischen Werte. Doch die Odyssee, bei der er M. seit drei Jahren
       begleitet, hat seinen Glauben an den hiesigen Rechtsstaat erschüttert. Was
       ist passiert?
       
       ## Es passiert: Nichts
       
       Nachdem M. Anfang 2016 den Antrag auf Familienzusammenführung stellt,
       passiert erst einmal über viele Monate lang nichts – keine Antwort. Erst
       Ende 2017, also eineinhalb Jahre nach dem ersten Antrag, bekommt seine Frau
       einen Termin bei der deutschen Botschaft in Addis Abeba. Sie reicht die
       nötigen Dokumente ein. Danach geht wieder ein Jahr ins Land, ohne dass die
       Familie von der Botschaft hört. Im November 2018 kommt ein Schreiben: Der
       Visumsantrag könne nur bearbeitet werden, wenn Vater- und Mutterschaft
       bewiesen sind, heißt es darin. Ein DNA-Test wird empfohlen. Außerdem soll
       Mussie M. beweisen, dass er genug verdient und eine ausreichend große
       Wohnung zur Verfügung hat, damit seine Familie nicht auf Leistungen des
       deutschen Staates angewiesen ist.
       
       Er und seine Frau zahlen insgesamt 800 Euro für die Tests, Monate vergehen.
       Doch noch sind alle zuversichtlich. Denn inzwischen hat M. einen festen Job
       bei einer Oranienburger Straßenbaufirma, eine Wohnung, die er mit zwei
       anderen Eritreern teilt, und die schriftliche Garantie von Ulli Kaiser,
       dass seine Familie zu Anfang in dessen großem Haus auf dem Land unterkommen
       kann, bis sie etwas Eigenes gefunden hat. Das ist mehr, als nötig wäre.
       Denn anerkannte Flüchtlinge haben eigentlich sowieso Anspruch auf
       sogenannten „privilegierten Familiennachzug“. Sie müssen weder ausreichend
       Wohnraum vorweisen noch selbstständig ihren Lebensunterhalt bestreiten, um
       ihre Familien nachzuholen. Mussi müsste eigentlich also ohnehin nichts
       beweisen. Doch die Botschaft ist anderer Ansicht. Im Mai 2019 kommt die
       Ablehnung. Der Verdienst sei zu gering, die Wohnung zu klein, heißt es in
       dem Schreiben, das der taz vorliegt. Ulli Kaiser kann es nicht fassen. „Ich
       dachte: Die sind sich nicht einmal zu schade, zu lügen.“
       
       Die beiden beauftragen einen Anwalt, der Einspruch einlegt. Im Juni meldet
       sich die Botschaft zurück. Auf den Einspruch des Anwalts geht sie nicht
       ein, denn: Wie viel Mussie M. verdiene und wo er wohne, sei irrelevant.
       Seine Familie könne ohnehin nicht kommen, da die deutschen Behörden davon
       ausgingen, dass ein Familienleben auch in Äthiopien möglich sei.
       
       Tatsächlich lebte Mussie M. mit seiner Familie in Äthiopien, bevor er 2014
       zusammen mit seiner Frau entschied, die gefährliche Reise gen Europa über
       den Sudan und Libyen zu wagen – zunächst allein. Schon mit 17 Jahren war er
       aus seinem Heimatland Eritrea geflohen, um dem Zwangsdienst zu entgehen,
       aus dem das Militärregime die jungen Männer manchmal über Jahrzehnte nicht
       mehr entlässt. Elf Jahre arbeitete M. danach in Saudi-Arabien auf dem Bau,
       sieben Tage die Woche. Schließlich geht er nach Äthiopien, heiratet, wird
       Vater. Doch auch dort sieht er keine Perspektive für sich und seine
       Familie. Die meisten Eritreer leben dort in Armut, und – so sagt Mussie M.
       – in Angst vor dem langen Arm des eritreischen Regimes, der bis ins
       Nachbarland reiche.
       
       ## Fehler oder Absicht?
       
       All das war den deutschen Behörden bekannt, als sie M. als [2][Flüchtling]
       anerkannten und er seinen Antrag auf Familienzusammenführung stellte. Um
       ihn mit dieser Begründung abzulehnen, hätte es all die Jahre des Wartens,
       die Tests und Bescheinigungen nicht gebraucht. Hinzu kommt, dass es nicht
       möglich ist, bei der deutschen Botschaft in Eritrea einen Antrag auf
       Familiennachzug zu stellen – offiziell heißt es dazu von der
       Bundesregierung, die Botschaft in Asmara unterhalte als „Kleinstvertretung“
       keine eigene Visastelle. Die Familien von eritreischen Flüchtlingen haben
       deswegen keine andere Chance, als ihre Anträge in Äthiopien, Kenia oder dem
       Sudan zu stellen.
       
       Ulli Kaiser lacht bitter, als er von diesem jüngsten Schreiben erzählt.
       „Ich bin entsetzt, wie in unserem Land Menschen von den Behörden behandelt
       werden.“ Er ist mittlerweile überzeugt, das hinter dem ganzen kein Fehler
       steckt, sondern Absicht. Kaiser unterstützt auch andere eritreische
       Flüchtlinge und sagt, er kenne persönlich keinen Fall, in dem jemand seine
       Familie nachholen konnte. Er glaubt: „Es soll den Leuten hier so schlecht
       gehen, dass sie freiwillig das Land wieder verlassen.“
       
       Es gibt keine Belege für Kaisers Vermutung – und da M. von seinem Anwalt
       geraten wurde, anonym zu bleiben, konnte die taz die deutsche Botschaft
       nicht mit seinem konkreten Fall konfrontieren. Allerdings lässt sich
       festhalten: Die deutschen Behörden haben Eritreerinnen und Eritreern in den
       vergangenen Jahren immer seltener den Familiennachzug erlaubt. Wurde 2017
       gut die Hälfte aller Anträge positiv entschieden, gewährten die Behörden
       2018 nur noch in 634 von rund 1.750 Fällen den Familiennachzug – fast zwei
       Drittel der Antragsteller*innen scheiterten demnach – und das, obwohl der
       großen Mehrheit der Eritreer*innen in Deutschland die
       Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Flüchtlingsorganisationen berichten
       zudem, dass viele Betroffene über lange Wartezeiten und andere formale
       Hindernisse klagten.
       
       Obwohl insgesamt immer noch relativ viele Anträge auf Familiennachzug
       bewilligt werden und genaue Zahlen dazu fehlen, wie hoch die Annahmequote
       bei Familien von Geflüchteten genau ist, lassen sich auch bei
       Nicht-Eritreeren deutliche Entwicklungen beobachten. So lagen die
       Annahmequoten bei Menschen aus den klassischen Flüchtlingsstaaten in vielen
       Fällen niedriger als im Durchschnitt – beispielsweise wurde jeder zweite
       Antrag aus Afghanistan abgelehnt. Für Afghanen standen die Chancen noch
       2017 deutlich besser.
       
       ## 30 Wochen Warten auf einen Termin
       
       Und auch Flüchtlinge, die in griechischen Aufnahmelagern warten, bekamen
       zuletzt immer seltener die Erlaubnis, zu ihren Angehörigen nach Deutschland
       zu kommen. Nach Berichten der Funke-Mediengruppe lehnten die deutschen
       Behörden allein in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres drei
       Viertel derartiger Visa-Anträge ab. Noch 2017 waren rund 90 Prozent der
       Anträge erfolgreich.
       
       Pro Asyl vermutet hinter dieser Entwicklung politischen Druck der
       Bundesregierung auf die Behörden, um die Zuzugszahlen niedrig zu halten.
       Antragsteller*innen, etwa aus Eritrea, würden aktiv behindert, indem
       Anforderungen an Dokumente erhöht und Auslandsvertretungen schwerer
       zugänglich gemacht würde.
       
       In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die Linke bestreitet die
       Bundesregierung, dass sich die Weisungen des Auswärtigen Amts an die
       Botschaften in Sachen Visa-Vergabe für den Familiennachzug geändert hätten.
       Die meisten der Anträge von Eritreer*innen etwa würden abgelehnt, weil sie
       wichtige Dokumente nicht vorweisen könnten – was bei Mussie M. nicht der
       Fall war.
       
       Über die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge gibt die
       Bundesregierung keine Auskunft. Bis zum ersten Termin bei der Botschaft
       aber dauere es in Addis Abeba rund 30 Wochen, in Nairobi mindestens 18
       Monate. An den relevanten Botschaften in Addis Abeba, Nairobi und Khartum
       gebe es Wartelisten für Termine, auf denen insgesamt über 6.000 Menschen
       stünden.
       
       Mussie M. hat sich noch nicht getraut, seiner Frau von der Ablehnung zu
       erzählen. Lieber wartet er noch ein wenig ab. Sein Anwalt legt jetzt
       Beschwerde gegen das Vorgehen der Botschaft ein. „Vielleicht kann meine
       Familie ja doch noch kommen“, sagt M. Was er tue, wenn es nicht so kommt?
       M. zuckt die Achseln. Einen Plan B gibt es nicht.
       
       *Name geändert. Der richtiger Name ist der Redaktion bekannt
       
       8 Oct 2019
       
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