# taz.de -- Brandstiftung in Geflüchtetenunterkunft: Verurteilt auch im zweiten Anlauf
       
       > Der Ex-NPD-Mann Maik Schneider wird für einen Brandanschlag in Nauen zu
       > gut neun Jahren Haft verurteilt. Es ist das Ende einer Justizposse.
       
 (IMG) Bild: Das Gericht ist sicher: Der Brand einer Turnhalle in Nauen 2015 wurde von Maik Schneider gelegt
       
       Potsdam taz | Am Ende sucht Maik Schneider den Eklat. Mitten in der
       Urteilsverkündigung greift der einstige NPD-Mann seinen Rucksack, steht
       auf. „Was machen Sie?“, fragt Richter Klaus Feldmann. Schneider: „Ich würde
       gehen wollen. Sie haben Ihr Urteil doch gesprochen.“ Feldmann widerspricht:
       „Nein. Nehmen Sie Platz.“ Und Schneider fügt sich.
       
       Tatsächlich hatte Feldmann wenige Minuten zuvor das Strafmaß gegen
       Schneider verkündet: neun Jahre und einen Monat Haft. Weil der 32-Jährige
       2015 eine Turnhalle im brandenburgischen Nauen angezündet hatte, ine
       geplante Geflüchtetenunterkunft – von der danach nur noch ein
       Millionenschaden übrig war. Dazu kamen weitere Straftaten: das Kritzeln von
       Hakenkreuzen, die Störung einer Stadtverordnetenversammlung, die Zerstörung
       des Autos eines Polen.
       
       Gut neun Jahre Haft – das Urteil des Landgericht Potsdam vom Mittwoch ist
       ein deutliches Urteil. Und das vorläufige Ende einer Justizposse. Denn
       Schneider wurde schon einmal für diese Taten verurteilt, im Februar 2017,
       damals zu neuneinhalb Jahren Haft.
       
       Dann aber [1][hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf]: Weil das Gericht
       trotz eines befangenen Schöffen, der Schneider gleich zu Prozessbeginn
       vorwarf, „Quatsch“ zu erzählen, weiterverhandelt hatte. Der Prozess musste
       neu beginnen. Einige Monate später kam Schneider wegen der langen
       Verfahrensdauer und „vermeidbarer Verzögerungen“ sogar auf freien Fuß – und
       die Brandenburger Justiz stand endgültig blamiert da. Über einen „Tiefpunkt
       der Rechtstaatlichkeit“ klagten die Grünen, auch Justizminister Stefan
       Ludwig (Linke) sprach von einem „bedauerlichen“ Fall.
       
       ## Klare Worte
       
       Nun aber soll Schneider wieder hinter Gitter. Richter Feldmann findet am
       Mittwochnachmittag klare Worte. Schneider besitze eine „menschenverachtende
       Gesinnung“, er manipuliere Menschen und sei von „hoher krimineller Energie“
       getrieben. In der rechten Szene Nauens sei er der „Leitwolf“ gewesen, saß
       dort seit 2008 für die rechtsextreme NPD im Stadtparlament.
       
       Und Feldmann erinnert an das Jahr 2015. Schneider habe damals in Nauen
       fortwährend gegen Geflüchtete agitiert, Anti-Asyl-Kundgebungen organisiert
       und etwa vorgeschlagen, die Asylsuchenden in einer Beseitigungsanstalt für
       Tierkörper unterzubringen. Er habe in der Stadt ein „Klima der Angst und
       Verunsicherung geschaffen“.
       
       Als diese dann die Turnhalle als Unterkunft wählte, habe es in einer
       Chatgruppe von Schneider und anderen Rechtsextremen unmissverständlich
       geheißen: „Die Halle muss brennen“. Schneider, sagt Feldmann, sei „jedes
       Mittel recht“ gewesen.
       
       Am Ende brannte die neugebaute Turnhalle in Nauen tatsächlich. Schneider
       habe die Tat mit anderen Rechtsextremen begangen, sei dabei die „treibende
       Kraft“ gewesen, ist das Gericht überzeugt. Die anderen Männer wurden
       bereits gesondert verurteilt. Von der Halle blieb damals nur eine Ruine und
       ein Schaden von 3,5 Millionen Euro.
       
       ## Im ersten Prozess hatte Schneider gestanden
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte im jetzigen Prozess acht Jahre und drei Monate
       Haft gefordert. Schneiders Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch
       plädiert. Es sei unklar, ob Schneider tatsächlich der Brandstifter war,
       argumentierte Anwalt Sven Oliver Milke. Und wenn es berechtigte Zweifel
       gebe, könne der Angeklagte nicht verurteilt werden. Auch Schneider selbst
       hatte in einem früheren Gespräch mit der taz auf eine zumindest so milde
       Strafe gehofft, dass er nicht mehr hinter Gitter müsste, weil seine
       Haftzeit bereits verbüßt wäre.
       
       Nun kommt es wohl anders. Richter Feldmann verweist in seinem Urteil vor
       allem auf das Geständnis, das Schneider noch im ersten Prozess abgelegt
       hatte. Er habe die noch nicht bewohnte Halle nur als „Signal“ einrußen
       wollen, hatte der Rechtsextremist damals gesagt. Und: „Jeder sollte zu dem
       stehen, was er gemacht hat.“
       
       Nun, im zweiten Prozess, indes schwieg Schneider. Der Richter spricht dem
       ursprünglichen Geständnis dennoch einen „hohen Beweiswert“ zu. Feldmann
       wendet sich direkt an Schneider: „Schön wäre es gewesen, wenn Sie auch
       heute noch zu dem stehen würden, was Sie gemacht haben.“
       
       Schneider selbst reagiert auf die Ausführungen teils kopfschüttelnd, teils
       grinsend, dann kramt er demonstrativ einen Hefter hervor und liest etwas.
       Den Gerichtssaal verlässt er später schimpfend über die „verkommene
       Justiz“. Das Gericht habe gar nicht wirklich ermittelt, wer der wahre Täter
       des Brandanschlags gewesen sei, sagt er der taz.
       
       Und wer war der wahre Täter? Schneider zuckt die Schultern: Dazu werde er
       nichts mehr sagen, bevor das Urteil rechtskräftig ist.
       
       ## Ein deutliches Signal
       
       Der Brandanschlag auf die Nauener Turnhalle reihte sich 2015 in [2][eine
       bundesweite Anschlagsserie auf Asylunterkünfte] ein. Entsprechend war das
       erste Urteil gegen Schneider denn auch ein Signal, mit neuneinhalb Jahren
       Haft eine der bundesweit härtesten Strafen damals. Selbst die NPD schmiss
       Schneider aus der Partei.
       
       Mit dem jetzigen, erneut harten Urteil bekräftigt das Gericht sein
       einstiges Zeichen. Ein Schlusspunkt ist aber auch jetzt noch nicht gesetzt.
       Denn noch am Mittwoch kündigt Schneiders Verteidiger an, in Revision gehen
       zu wollen. Der Fall könnte damit einmal mehr in die Verlängerung gehen. Und
       Schneider bleibt so lange auf freiem Fuß.
       
       2 Oct 2019
       
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