# taz.de -- Verbraucherzentralen zu E-Scootern: Im Zweifel haftet der Kunde
       
       > E-Scooter-Fahrer müssen die Roller vor der Nutzung überprüfen. Damit
       > wälzen Unternehmen Verantwortung auf Kunden ab, sagen
       > Verbraucherschützer.
       
 (IMG) Bild: Zur Kasse gebeten werden könnten Kunden auch bei Schäden, die sie nicht verursacht haben
       
       Berlin dpa | Die Verbraucherzentralen sehen erhebliche Probleme bei den
       Nutzungsbedingungen von Elektro-Tretrollern zum Ausleihen in deutschen
       Städten. Oft lehnten Anbieter jede Verantwortung für den Zustand der
       E-Roller ab und wollten nicht einmal garantieren, dass der
       Vermietungsservice funktioniere. Das sagte die Rechtsexpertin des
       Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Kerstin Hoppe, der Deutschen
       Presse-Agentur in Berlin.
       
       Bei einer [1][Untersuchung] der Nutzungsbedingungen seien bei allen
       Anbietern teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen
       festgestellt worden, kritisierte der vzbv. Daher seien die Firmen wegen
       insgesamt 85 Klauseln abgemahnt worden.
       
       Beanstandet wurde etwa auch ein Abwälzen von Wartungs- und
       Inspektionspflichten. So müssten Nutzer bei einigen Anbietern vor
       Fahrtantritt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel
       überprüfen. Dabei könnten Verbraucher dies in der Regel gar nicht
       fachgerecht tun.
       
       Seit der Zulassung von E-Tretrollern im Straßenverkehr Mitte Juni haben
       Verleihfirmen in mehreren Städten Angebote gestartet. Dabei werden die auch
       E-Scooter genannten Flitzer per Handy-App aktiviert.
       
       Kunden können für Schäden haftbar gemacht werden 
       
       Kritik gibt es ebenfalls schon daran, dass die Gefährte kreuz und quer auf
       [2][Gehwegen] abgestellt werden. Die Spitzenverbände der Kommunen und die
       Anbieter haben gemeinsam vereinbart, mehr für die Ordnung und für die
       Sicherheit von Fußgängern tun zu wollen.
       
       Die Mobilitätsexpertin beim vzbv, Marion Jungbluth, betonte, Innovationen
       wie die E-Scooter machten das Angebot vielfältiger und könnten einen
       Beitrag zu einer Verkehrswende leisten. „Die Anbieter sollten aber alles
       dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und
       kundenfreundlich wie möglich zu machen.“
       
       Mit Blick auf Haftungsregelungen warnte der vzbv, dass Kunden zum Beispiel
       teils für Schäden aufkommen müssten, die sie nicht verschuldet haben. Wer
       einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ miete, hafte bei kundenfeindlichster
       Auslegung für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl
       entstehen. Mehrere Anbieter behielten sich auch vor, den Service jederzeit
       einschränken oder einstellen zu können und Mietbedingungen kurzfristig zu
       ändern.
       
       27 Aug 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.vzbv.de/pressemitteilung/e-scooter-gravierende-luecken-im-kleingedruckten
 (DIR) [2] /Parkplaetze-fuer-E-Scooter/!5614292
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Niklas Münch
       
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