# taz.de -- Gekündigter Busfahrer und Betriebsrat: Kurioser Kurswechsel
       
       > Die Hamburger Hochbahn hat einen Betriebsrat rausgeworfen. Daraufhin
       > stellen sich die Kollegen hinter ihn – und ändern dann überraschend ihre
       > Meinung.
       
 (IMG) Bild: Friedliche Busse, uneinige Mitarbeiter: Betriebshof der Hamburger Hochbahn im Stadtteil Alsterdorf
       
       Hamburg taz | Die Hamburger Hochbahn hat einen langjährigen Betriebsrat vor
       die Tür gesetzt. Weil dieser gegen seine Kündigung klagte, muss nun das
       Hamburger Arbeitsgericht darüber entscheiden, ob die Entlassung rechtens
       war – und damit indirekt auch darüber, wie der Betriebsrat der Hochbahn
       künftig zusammengesetzt ist.
       
       Ibrahim Vurelli, der betroffene Betriebsrat, geht davon aus, dass die
       Hochbahn mit ihm einen erfahrenen Arbeitnehmervertreter durch einen
       jüngeren Kollegen ersetzen wollte. Der 50-Jährige hat seit 29 Jahren als
       Busfahrer für die Hochbahn gearbeitet. Aufgrund seiner langen Zeit im
       Unternehmen wurde Vurelli noch nach einem älteren Tarifvertrag bezahlt als
       jüngere Kollegen.
       
       Seit 1998 ist er Betriebsrat und in dieser Position eckte er auch an: „Ich
       bin unbequem gewesen, auch gegenüber den freigestellten Betriebsräten, die
       oft mit der Hochbahn verhandeln“, sagte Vurelli, im Gespräch mit der taz.
       Freigestellte Betriebsräte sind solche, die sich ausschließlich mit der
       Betriebsratsarbeit befassen dürfen. Vurelli gehört nicht dazu.
       
       Ein betriebsratsinterner Streit soll auch zu der Kündigung geführt haben.
       Ende Mai, so lautet der Vorwurf, soll Vurelli im Streit mit einem jüngeren
       Kollegen zu weit gegangen sein. Der Kollege wirft ihm Körperverletzung vor.
       Vurelli dementiert das. Zwar habe es durchaus einen Streit über die
       Betriebsratsarbeit gegeben, jedoch ausschließlich mit Worten.
       
       Vurelli erstattete damals Anzeige wegen Beleidigung, verzichtete jedoch auf
       einen Strafantrag. Wenige Tage später folgte die Anzeige seines Kollegen –
       wegen Körperverletzung. Auch ein Strafantrag wurde gestellt. Die
       Angelegenheit ist inzwischen Sache der Staatsanwaltschaft, von der es
       heißt, dass es zwei Zeugen gebe.
       
       Die Hochbahn kündigte Vurelli – und zunächst sah es so aus, als ob der
       Betriebsrat sich hinter sein Mitglied stellen würde. Er votierte gegen die
       Kündigung, woraufhin die Hochbahn Klage beim Arbeitsgericht einreichte. Es
       ist rechtlich möglich, dass ein Gerichtsentscheid das notwendige
       zustimmende Votum des Betriebsrats zur Kündigung ersetzt. Das Stichwort
       hierzu lautet: Zustimmungsersatzklage.
       
       Aber was dann geschah, ist kurios: Die Hochbahn bestellte während des
       bereits laufenden Verfahrens die Zeugen des Vorfalls ein. Die beiden
       arbeiten ebenfalls bei der Hochbahn. Von den Terminen, bei denen auch
       Betriebsräte dabei waren, gibt es Protokolle. Ihnen zufolge entlasten die
       Zeugen Vurelli. Einer der Zeugen hat den Vorfall gar nicht mitbekommen. Ein
       zweiter bestätigt lediglich den Streit, nicht jedoch das Handgemenge. Nur
       unterschrieben haben die Zeugen die Angaben offenbar nicht. Lediglich ein
       Hochbahner zeichnete sie sachlich richtig.
       
       Doch obwohl es diese Treffen gab, änderte der Betriebsrat seine Meinung.
       Bei einer zweiten Abstimmung votierten die Betriebsratskollegen im Sinne
       des Unternehmens. Die Hochbahn kündigte Vurelli nun mit Zustimmung des
       Betriebsrats. Er ist seitdem arbeitslos. Ein anderer Kollege wird zudem auf
       seinen Betriebsratsposten nachrücken. Die Zustimmungsersatzklage wurde von
       der Hochbahn für erledigt erklärt, sodass ein hierzu vor dem Arbeitsgericht
       angesetzter Termin gar nicht erst stattfand.
       
       Doch weshalb stimmte der Betriebsrat der Kündigung schließlich zu? Der für
       die Hamburger Hochbahn zuständige Betreuungssekretär der Gewerkschaft
       Ver.di, Max Leininger, sagte: „Ich gehe davon aus, dass die Vorwürfe so
       schwerwiegend sind, dass der Betriebsrat sich genötigt sah, zuzustimmen.“
       Leichtfertig mache ein Betriebsrat das nicht. Ähnlich sieht es Klaus
       Ceglecki, der Betriebsratsvorsitzende der Hochbahn: „Da gab es weitere
       Erkenntnisse, die dazu führten, dass der Betriebsrat dem zweiten Antrag
       zugestimmt hat“, sagte er.
       
       Nur wie diese neuen Erkenntnisse aussehen, ist völlig unklar. Zwar
       existieren außer den Protokollen noch zwei Fotos des Kollegen von Vurelli,
       die angeblich den Vorfall zeigen. Doch zu sehen ist auf den Bildern nur der
       Kollege selbst. Es sind mit einem Handy angefertigte, undatierte Selfies.
       
       Bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wird es möglicherweise aber gar
       nicht im Detail um die Frage gehen, ob es einen tätlichen Angriff gab oder
       nicht. Auch der Zeitpunkt der zweiten Abstimmung des Betriebsrates ist
       streitbar. Da sie erst lange nach der ersten Abstimmung erfolgte, wurde
       dabei offenbar die gesetzliche Frist nicht gewahrt, anders als bei der
       ersten Abstimmung.
       
       Die Hochbahn möchte sich zu dem ganzen Fall nicht äußern, solange das
       Verfahren noch läuft, wie eine Sprecherin erklärte. Eindeutig ist, dass das
       Unternehmen den Busfahrer mit aller Macht loswerden möchte: Zweimal bot die
       Hochbahn Vurelli bislang Geld an, um das Verfahren abzukürzen. Der lehnte
       jedoch jedes Mal ab. „Ich muss noch 16 Jahre arbeiten“, sagte er. Wenn die
       Hochbahn das berücksichtige bei den Abfindungszahlungen, dann sei er
       bereit. Seine Kündigungsschutzklage soll im Februar vor dem Arbeitsgericht
       verhandelt werden.
       
       27 Nov 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Grundke
       
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