# taz.de -- NRW-Ministerpräsident vor U-Ausschuss: Laschet muss Ipad-Panne verteidigen
       
       > Nachdem die Mutter einer Ministerin ihr Ipad falsch bediente, sprach die
       > NRW-Regierung von einem Hackerangriff. Jetzt gab es den Showdown.
       
 (IMG) Bild: Ministerpräsident Laschet im U-Ausschuss. Er hatte vorschnell von einem Hackerangriff gesprochen
       
       Köln taz | Die Fehlbedienung eines Tablets kann viele Folgen haben. In
       Nordrhein-Westfalen führte sie zum Rücktritt einer Ministerin und zu einem
       Untersuchungsausschuss. Vor diesem Ausschuss mussten am Montag unter
       anderem Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Justizminister Peter
       Biesenbach (CDU) aussagen.
       
       2018 hatte die NRW-Regierung erst einen Hackerangriff auf eine
       CDU-Ministerin verkündet und damit Ermittlungen vorgegriffen – und dann
       sechs Wochen lang sowohl Öffentlichkeit als auch Parlament verschwiegen,
       dass der Angriff nie stattgefunden hatte.
       
       Im Frühjahr 2018 hatte die damalige Landwirtschaftsministerin Christina
       Schulze Föcking (CDU) abends die Polizei gerufen. Auf ihrem Fernseher lief
       eine Videosequenz, die sie selbst bei einer Landtagsrede zeigte – und sie
       glaubte, sie sehe einen Angriff auf ihr privates Netzwerk. Wenige Tage
       später war man im Landeskriminalamt sicher, dass es nie einen
       Hacker-Angriff gab: Schulze Föckings Mutter hatte das Ipad falsch bedient.
       
       Die Angelegenheit hätte sich so klären lassen, ohne die Öffentlichkeit
       hinzuzuziehen. Doch die NRW-Staatskanzlei fehlinformierte diese schon am
       Mittag nach dem Polizeiruf der Ministerin. Da veröffentlichte Laschets
       Sprecher eine Pressemitteilung, derzufolge es „von bisher unbekannter Seite
       Versuche gegeben hat, auf persönliche Daten der Ministerin zurückzugreifen.
       Mindestens teilweise waren diese Versuche demnach auch erfolgreich“.
       
       ## Laschet zeigt auf die Polizei
       
       Die „Quelle“ dafür, sagte Laschet nun aus, sei eine „eindeutige WE-Meldung“
       (Wichtiges Ereignis) der Polizei gewesen. Doch schon vor Monaten hatten
       Ermittler des Landeskriminalamtes im Zeugenstand ausgesagt, die Meldung sei
       keine seriöse Grundlage für die zugespitzte Mitteilung der Staatskanzlei
       gewesen. Die Polizei hatte in dieser Meldung zu diesem Zeitpunkt nur die
       Vermutung der Ministerin notiert.
       
       Dass es sich um eine Fehlbedienung handelte, nicht um einen Angriff,
       teilten die Ermittler Laschet bereits acht Tage später mit. Doch er gab
       nicht Entwarnung: Parlament wie Öffentlichkeit ließ er sechs Wochen lang in
       dem Glauben, der Hackerangriff habe stattgefunden. Die Opposition vermutet,
       die Staatskanzlei habe vom Irrtum der damals schon angeschlagenen
       Ministerin politisch profitieren wollen.
       
       Warum er weder Öffentlichkeit noch die Spitzen der Fraktionen über den
       falschen Alarm informierte, begründete Laschet nun damit, das hätte den
       Ermittlungen vorgegriffen und wäre ein „massiver politischer Eingriff“
       gewesen. Zum angeblichen Hackerangriff, mit dessen voreiliger Verkündung
       Laschet den Ermittlungen vorgegriffen hatte, sagte er: Die Öffentlichkeit
       nicht über laufende Ermittlungen zu informieren, wäre „fahrlässig gewesen“.
       
       ## Prinzipientreu?
       
       Im Untersuchungsausschuss berief sich Laschet auch auf Prinzipientreue und
       sagte, eine Landesregierung habe laufende Ermittlungen nun mal nicht zu
       kommentieren. Am Tag nach dem angeblichen Hackerangriff hatte Laschet unter
       anderem getwittert: „Manche politischen Aktivisten überschreiten jede
       Grenze des Anstands.“
       
       Auch Justizminister Biesenbach verwies auf laufende Ermittlungen, danach
       gefragt, warum die Regierung die Fraktionen nicht wenigstens informell über
       den Ermittlungsstand informiert hatte. Die Opposition wies Biesenbach
       darauf hin, dass er während seiner Amtszeit bereits sechs Mal im
       Rechtsausschuss über laufende Ermittlungen berichtet habe. Dies ist
       möglich, wenn es in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft geschieht.
       
       Biesenbach musste sich auch zu dem Vorwurf äußern, er habe Einfluss auf die
       Ermittlungen genommen. Er musste erklären, warum er den leitenden
       Oberstaatsanwalt in dem Moment angerufen hatte, als dieser bei Schulze
       Föcking zu Hause die Einstellung der Ermittlungen verkünden wollte. Danach
       wurde wochenlang weiterermittelt. Biesenbach gab an, “der Anruf war
       spontan, der Grund dafür war harmlos.“ Der zuständige Ermittler hätte sich
       ohnehin nicht durch den Anruf eines Ministers beeinflussen lassen: Das zu
       versuchen, wäre die “Lust auf politischen Selbstmord“ gewesen.
       
       10 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anett Selle
       
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