# taz.de -- Kündigung von Betriebsrätin unrechtmäßig: Wegen 3,60 Euro rausgeschmissen
       
       > Beate S. wurde wegen „Erschleichens“ von Briefporto in Hannover
       > entlassen. Tatsächlich war die Mitarbeiterin dem Arbeitgeber wohl zu
       > unbequem.
       
 (IMG) Bild: Kein Grund für eine Kündigung nach 30 Jahren: 3,60 Euro
       
       Göttingen taz | Beate S. ist wieder da. Nach einer fristlosen Kündigung und
       gewonnenen Arbeitsgerichtsprozessen in allen Instanzen ist die
       Betriebsrätin an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt: Sie ist
       Bilanzbuchhalterin bei der [1][MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft], die
       zum Medienkonzern Madsack in Hannover gehört.
       
       Ein letzter Versuch der MDG-Geschäftsführung, die 57-Jährige nach mehr als
       30 Jahren Betriebszugehörigkeit mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden, sei
       erfolglos geblieben, sagt Annette Rose, Sprecherin der zu Ver.di gehörenden
       Deutschen Journalisten Union (DJU): Die langjährige Betriebsrätin S. habe
       das Geld abgelehnt.
       
       Auslöser des Konflikts waren 3,60 Euro Porto für drei Werbebriefe zur
       Betriebsratswahl im Dezember 2017. Die betreffenden Wahlwerbebriefe ihrer
       Liste hatte S. an Beschäftigte adressiert, die krank oder in Elternzeit
       waren, und die Umschläge in die Madsack-Hauspost gegeben.
       
       Die Briefe landeten bei der City-Post, wurden dort mit Wertmarken versehen
       und verschickt. Sie sei davon ausgegangen, dass es einen betriebsinternen
       Kurierdienst zur MDG-Niederlassung in Potsdam gebe, erklärte S. später. Das
       nahm ihr der Arbeitgeber aber nicht ab und feuerte sie wegen
       „Erschleichens“ der Briefbeförderung fristlos.
       
       ## Konflikte gab es schon länger
       
       Ein offensichtlich vorgeschobener Grund. Denn wegen der Tätigkeit im
       Betriebsrat und für die Industrie- und Handelskammer (IHK) – S. gehört dem
       Prüfungsausschuss der Kammer an und muss für diese Tätigkeit acht Tage im
       Jahr freigestellt werden – war es schon öfter zu Meinungsverschiedenheiten
       zwischen der Frau und ihren Vorgesetzten gekommen.
       
       MDG habe S. im Laufe der Jahre mehrere Abmahnungen erteilt, das
       Arbeitsverhältnis sei belastet, erklärte der Madsack-Anwalt laut DJU in den
       Prozessen vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht. Die Richter
       folgten der Argumentation aber nicht. Es gehe in dem Verfahren nicht um
       Abmahnungen, sondern um einen strafrechtlichen Vorwurf, mit dem das
       Arbeitsverhältnis beendet werden solle.
       
       Eine fristlose Kündigung sei grundsätzlich zwar auch wegen Bagatelldelikten
       möglich, so die Gerichte. Sie verwiesen auf das Grundsatzurteil des
       Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall der [2][Tengelmann-Kassiererin Barbara
       Emme („Emmely“)]: Die Berlinerin hatte zwei ihr nicht gehörende
       Pfandflaschenbons eingelöst – im Wert von 1,30 Euro. Ihr war deshalb
       fristlos gekündigt worden.
       
       Das BAG erklärte die Kündigung im Juni 2010 für unverhältnismäßig und damit
       für unwirksam: Bei Bagatellvorwürfen müsse eine Interessenabwägung
       erfolgen, die unterschlagenen Pfandbons rechtfertigten keine fristlose
       Kündigung nach 31 Jahren Beschäftigung.
       
       Dieser Vorgabe schloss sich das Landesarbeitsgericht in Hannover im Fall
       von Beate S. an: Der ihr gemachte Vorwurf sei nicht schwerwiegend genug, um
       nach fast 30 Jahren im Betrieb eine fristlose Kündigung zu begründen. Zudem
       habe S. nicht für sich privat gehandelt, sondern als Mitglied des
       Wahlvorstands für ihre Liste.
       
       ## 100.000 Euro Abfindung
       
       Nach DJU-Angaben schlugen die Richter einen Vergleich und eine Abfindung
       von 100.000 Euro vor, was Beate S. aber ablehnte. Eine Revision ließ das
       Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil im Dezember 2018 nicht zu, eine
       sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der MDG wies das Bundesarbeitsgericht
       mit Sitz in Erfurt ab.
       
       Am 2. Mai dieses Jahres wollte Beate S. ihre Arbeit wieder aufnehmen. Doch
       kurz zuvor, so DJU-Sprecherin Annette Rose, habe sie einen
       „Überraschungsanruf“ ihres früheren Vorgesetzten erhalten, der mit ihr ohne
       ihren Anwalt über eine Abfindung reden wollte. Als S. dieses Ansinnen
       ablehnte, habe der Chef ihre „Freistellung“ gegen Anrechnung von
       Urlaubszeiten verfügt. Bei der anschließenden Verhandlung über eine
       Vertragsauflösung zum Jahresende seien 100.000 Euro brutto Abfindung
       angeboten worden.
       
       Doch sowohl die Arbeitsagentur als auch S.’ Anwalt Walter Lübking rieten
       von dem Deal ab: „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre
       bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko
       eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“,
       sagte Lübking [3][der DJU-Mitgliederzeitschrift M].
       
       Ende Juni kam dann die Wende. MDG lud die 57-Jährige zum Arbeitsantritt am
       5. Juli. „Beate S. wurde von einem neuen Geschäftsführer in Empfang
       genommen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück“,
       berichtet Rose. Laut ihrem Anwalt wurde sie freundlich behandelt,
       Absprachen seien konstruktiv verlaufen. Die Freistellung für ihren Einsatz
       in der IHK-Prüfungskommission solle sie künftig mit dem neuen Vorgesetzten
       absprechen.
       
       31 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.madsack.de/Portfolio/Dienstleister-fuer-Verlage/MDG-Medien-Dienstleistungsgesellschaft
 (DIR) [2] /!5073660/
 (DIR) [3] https://mmm.verdi.de/recht/betriebsraetin-haelt-madsack-stand-60007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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