# taz.de -- Streit der Woche: Ist das Arbeitsrecht zu pingelig?
       
       > Der Maultaschen-Fall geht in die zweite Runde, das Emmely-Verfahren wird
       > neu aufgerollt. Bagatell-Kündigungen häufen sich trotzdem weiter. Ist das
       > Arbeitsrecht zu pingelig?
       
 (IMG) Bild: Das baden-württembergische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am 30. März mit einer Kündigung wegen sechs entwendeten Maultauschen.
       
       Die Gerichtsprozesse um Bagatellkündigungen gehen in die zweite Runde. Das
       baden-württembergische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am 30. März
       mit der Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen
       aus der Verpflegung des Seniorenheims entwendet hat. In erster Instanz war
       die Kündigung für rechtens erklärt worden, worauf die 58-Jährige Berufung
       eingelegt hatte. Mit dem Emmely-Verfahren befasst sich das
       Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Juni. Die Berliner Kassiererin wurde
       fristlos entlassen, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefunden und
       eingelöst hatte.
       
       Seit Monaten häufen sich rechtskräftige Kündigungen, deren Ursachen banal
       sind. In Nordrhein-Westfalen wurde einer Sekretärin nach 35 Jahren
       Betriebszugehörigkeit mit der Begründung gekündigt, sie habe zwei halbe
       Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet gegessen. In Schleswig-Holstein
       wurde eine Reinigungskraft entlassen, weil sie Pfandflaschen von ihrem
       Arbeitsplatz mitgenommen hatte, die zumindest teilweise im Müll lagen.
       
       Nachdem Bagatellkündigungen in die öffentliche Kritik geraten sind, hat die
       Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt bisherige
       Gerichtsurteile in Schutz genommen. Sie wies darauf hin, dass jeder
       Diebstahl das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
       verletze. „Wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?“, fragte sie.
       Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linken, verurteilte die
       „trotzige Uneinsichtigkeit“ der BAG-Präsidentin. Ein Gesetzentwurf der
       Linken sieht eine Kündigung erst im Wiederholungsfall vor, sofern es sich
       um Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung „geringwertiger Gegenstände“
       handelt.
       
       Auch die SPD-Bundestagssfraktion legte vergangenen Monat einen
       Gesetzentwurf vor. Danach soll eine Abmahnung erforderlich sein, bevor eine
       Bagatellkündigung wirksam gemacht werden kann. Die schwarz-gelbe Koalition
       lehnt einen solchen Antrag jedoch ab. Johannes Vogel,
       arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warf der SPD
       „reine Schaufensterpolitik“ vor.
       
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       23 Mar 2010
       
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 (DIR) Kündigung
       
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