# taz.de -- Datenschutz beim BVG-Schülerticket: Die Bedenken fahren mit
       
       > Schüler*innen können jetzt kostenlos BVG fahren – vorausgesetzt, sie
       > haben sensible Daten mitgeteilt. Doch die BVG ist anfällig für
       > Daten-Missbrauch.
       
 (IMG) Bild: Wer nicht einsteigt, dessen Daten sind immerhin sicher: U2 am Senefelder Platz
       
       Berlin taz | Keine teuren Tickets, keine Schlangen am Automaten und keine
       Angst vor Ticketkontrolleuren – immerhin für Berlins Schülerinnen und
       Schüler wird der Traum vom kostenlosen Nahverkehr ab Donnerstag wahr.
       Datenschützer allerdings haben, was die Umsetzung des kostenlosen
       Schülertickets betrifft, enorme Sicherheitsbedenken. Es ist nicht das erste
       Mal, dass die Berliner Verkehrsbetriebe das Thema vernachlässigen.
       
       Der Knackpunkt: Bevor sich Berlins derzeit rund 350.000 Schüler*innen
       kostenlos durch den AB-Bereich bewegen können, müssen sie online eine
       elektronische Chipkarte beantragen. Dafür müssen der aktuelle
       Schülerausweis sowie ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden. Sensible
       Daten wie Name, Alter, Wohnadresse der Schüler*in und auch der gesetzlichen
       Vertretung sowie die besuchte Schule werden zentral bei der BVG
       gespeichert.
       
       „Der BVG wurde de facto die Erlaubnis erteilt, eine zentrale
       Schülerdatenbank zu erstellen“, kritisiert Peter Lange. Der IT-Fachmann ist
       Datenschutzbeauftragter mehrerer freier Schulen in Berlin. Lange warnt, das
       Missbrauchspotenzial eines solchen Datensatzes sei riesig. So gebe es viele
       Schüler*innen, die zum Beispiel aufgrund von familiären Konflikten unter
       besonderem Schutz stünden und deren Schul- oder Wohnort unbedingt geheim
       bleiben müssten. Bei konfessionellen Schulen, sonderpädagogischen oder
       Brennpunktschulen bestehe besondere Gefahr des Missbrauchs. Gerade bei
       solch sensiblen Datensätzen sei es wichtig zu wissen, was mit den Daten
       passiert und wie sie gesichert sind, sagt Lange. „Die Datenschutzerklärung
       der BVG gibt darüber aber keinerlei Auskunft.“
       
       In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU im Juni heißt
       es: „Die BVG nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten […] sehr ernst.
       Diese Daten unterliegen daher denselben technisch-organisatorischen
       Maßnahmen, die für unsere IT- und Datensicherheit im Allgemeinen gelten.“
       Die Daten würden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der
       Vertragslaufzeit wieder gelöscht.
       
       ## BVG speicherte Bewegungsprofile
       
       Zweifel an der IT-Sicherheit der BVG gab es in der Vergangenheit allerdings
       immer wieder. 2015 wurde bekannt, dass auf elektronischen Tickets entgegen
       vorheriger Versicherung der BVG auch Bewegungsprofile gespeichert wurden,
       der Fehler wurde behoben. Vor knapp zwei Jahren bescheinigte die Berliner
       Datenschutzbeauftragte der BVG nach einer Prüfung wiederum „erhebliche
       strukturelle Mängel in der Datenschutzorganisation des Unternehmens“.
       Anlass war die Beschwerde über eine Führungskraft, die unerlaubten Zugriff
       auf Daten des Personalrats hatte.
       
       Zwar mag die BVG in Sachen Datenschutz seitdem nachgebessert haben, aber
       Fakt bleibt, dass sich das menschliche Risiko nur schwer ausschließen
       lässt. „Wenn einem Administrator 5.000 Euro geboten werden für den
       Datensatz“, so Lange, „warum sollte der nicht Ja sagen?“
       
       Dabei ist die Ausgabe von Chipkarten für das kostenlose Schülerticket
       eigentlich gar nicht notwendig: Der bereits vorhandene Schülerausweis würde
       genügen. „Einer der Grundsätze der Datenschutzverordnung ist, so wenig
       Daten wie möglich zu erheben, um das Risiko zu minimieren“, sagt Lange. Die
       BVG und das Land begründen die Datenerfassung damit, dass das Land
       Ausgleichszahlungen an die BVG in Höhe der tatsächlich genutzten Tickets
       vornimmt. Auch seien die Chipkarten fälschungssicherer als die bisherigen
       Schülerausweise.
       
       Die BVG müsse es den Schüler*innen wenigstens ermöglichen, das Ticket in
       den BVG-Verkaufsstellen zu beantragen, fordert Lange. Dabei würden die
       Daten nicht zentral gespeichert. Die BVG lehnt diese Variante aber ab:
       „Schülertickets können jetzt nur noch online beantragt werden, da sich der
       Andrang in unseren Kundenzentren nach unseren Berechnungen sonst mehr als
       verdreifacht hätte“, so ein Sprecher der BVG auf taz-Anfrage. Das hätte „zu
       unzumutbaren Wartezeiten“ geführt.
       
       Derzeit prüft die Datenschutzbeauftragte eine Beschwerde gegen das
       kostenlose Schülerticket. Zum laufenden Verfahren will sie keine Auskunft
       geben.
       
       ## BVG ist jährlich im Datenschutzbericht
       
       Politiker*innen kritisieren die Verkehrsbetriebe jedoch häufiger für ihren
       Umgang mit dem Thema Datenschutz. „Die BVG taucht jedes Jahr im
       Datenschutzbericht auf“, so Stefan Ziller, Sprecher für
       Verwaltungsmodernisierung und Digitales der Grünen. „Es wäre schön, wenn
       sich das mal ändert.“
       
       Kritik gab es zuletzt an der am 11. Juni gelaunchten BVG-App Jelbi. Diese
       soll verschiedene Mobilitätsangebote wie E-Roller, Leihfahrräder, Taxis
       und das hauseigene Sammeltaxi Berlkönig miteinander verbinden. Dabei werden
       sensible Daten wie Führerscheindaten sowie Start- und Endpunkte an
       zahlreiche Dritte, unter anderem auch an einen externen
       Zahlungsdienstleister, weitergeleitet. Die Datenschutzbeauftragte erfuhr
       erst aus der Presse von den Planungen. „Wir waren sehr irritiert, dass wir
       nicht vorab mit einbezogen worden sind“, so eine Sprecherin gegenüber der
       taz.
       
       Ziller kritisiert, die BVG habe als landeseigenes Unternehmen besondere
       Verantwortung beim Thema Datenschutz: „Die Zeit, in der die BVG einfach
       stillschweigend etwas macht, ist vorbei.“ Von Seiten der BVG heißt es
       hingegen, es gebe bei der Jelbi-App wie auch beim kostenlosen Schülerticket
       keine Bedenken, beide seien im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung
       sowie dem Berliner Datenschutz.
       
       31 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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