# taz.de -- Videoüberwachung in der U-Bahn: Kameras liefern unscharfes Bild
       
       > Seit zwei Jahren darf die Polizei auf BVG-Videos zugreifen. Der Sinn
       > lässt sich nicht belegen, weil aussagekräftige Daten fehlen. Aber die
       > Technik wird ausgebaut.
       
 (IMG) Bild: Wer kennt dieses Reh? Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen
       
       Die Videoüberwachung in Bussen und Bahnen bringt wenig. Die Kameras sind
       technisch veraltet. Und Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate sind nicht
       zu erkennen. Das geht aus der Antwort von Innensenator Ehrhart Körting
       (SPD) auf eine kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux hervor.
       
       Seit November 2007 darf die Polizei Videos von Überwachungskameras der
       Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) anfordern, um damit Straftäter zu
       identifizieren. Mit der zugrunde liegenden Reform des Allgemeinen
       Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) wurde zeitgleich eine Evaluierung
       der Maßnahmen bis zum 31. Januar 2010 beschlossen.
       
       Den Termin will Körting einhalten. Das Ergebnis aber wird alles andere als
       erhellend sein. Denn die Rolle der Videoüberwachung bei Veränderungen in
       der Kriminalitätsbelastung "ist bisher polizeilich nicht einzuschätzen",
       schreibt der Senator in der Antwort auf die kleine Anfrage.
       "Vorher-nachher-Untersuchungen konnten bisher nicht durchgeführt werden."
       
       Zahlen liegen nur für die Zeit mit Videoauswertung vor. Im Jahr 2008 wurden
       1.383 BVG-Videos an die Polizei übermittelt, 2009 waren es bis Ende
       November 1.823. Eine vermehrte Identifizierung von Verdächtigen ist im
       gleichen Zeitraum nicht zu erkennen. Die meisten Videoauswertungen blieben
       komplett erfolglos. So wurde 2008 nur in 141 Fällen die Ermittlung oder
       Identifizierung von Tatverdächtigen unterstützt. Ob dank Videoüberwachung
       aber überhaupt Täter beweissicher überführt wurden, bleibt offen. Die
       Datensammlung endet, wenn der Staatsanwalt übernimmt.
       
       "Ob die Videoüberwachung tatsächlich etwas bringt, ist nicht zu ermitteln",
       kritisiert Lux. Dabei sei gerade bei einem persönlichkeitsrechtlich so
       relevanten Eingriff eine wissenschaftliche Analyse extrem wichtig. Der
       Eingriff sei fragwürdig. Fahrgäste würden unter Generalverdacht gestellt,
       tatsächliche Straftäter nur verdrängt. "Ob mir mein Portemonnaie im oder
       vor dem U-Bahnhof geklaut wird, ist mir doch egal", sagt Lux. Es gehe
       darum, tatsächliche Sicherheit zu schaffen und nicht gefühlte. "Deshalb
       sollte mehr Personal eingestellt werden, denn das kann, anders als eine
       Kamera, im Zweifelsfall auch eingreifen", so der Innenpolitiker.
       
       BVG und Polizei haben jedoch andere Pläne. Bereits im Herbst 2008 hatten
       sie angekündigt, den U-Bahnhof Kottbusser Tor zum Modellbahnhof für
       Videoüberwachung aufzurüsten. Sie reagieren damit auf das einzige konkrete
       Ergebnis der Probephase. "Der derzeitige Nutzen der Videoüberwachung wird
       dadurch eingeschränkt, dass die eingesetzte Technik zum Teil veraltet und
       ursprünglich zur Betriebssicherheit installiert" wurde, erklärt Körting.
       Deshalb unterstütze die Polizei die BVG dabei, die Videoüberwachung am
       Kottbusser Tor zu modernisieren. "Wie und wann das passiert, muss noch mit
       der Polizei abgestimmt werden", sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Körting
       hofft, dass zumindest hier der Sinn von Videoüberwachung bewiesen werden
       kann. "Sobald die Installation erfolgt ist, wird die weitere Entwicklung an
       diesem Bahnhof evaluiert", schreibt der Senator.
       
       15 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Schwarzbeck
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Datenschutz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Datenschutz beim BVG-Schülerticket: Die Bedenken fahren mit
       
       Schüler*innen können jetzt kostenlos BVG fahren – vorausgesetzt, sie haben
       sensible Daten mitgeteilt. Doch die BVG ist anfällig für Daten-Missbrauch.
       
 (DIR) Kommentar zu Videoüberwachung: Unschärfe macht blind
       
       Wer Videoüberwachung in U-Bahnhöfen will, der muss auch evaluieren, ob das
       etwas bringt. Dafür ist das Thema datenschutztechnisch zu heikel.