# taz.de -- Urteil zu Sterbehilfe: Ärzte durften Freitod begleiten
       
       > Der Bundesgerichtshof hat zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen
       > beim Suizid halfen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Ein
       > Überblick.
       
 (IMG) Bild: Selbstbestimmt Sterben, ja. Aber darf der Arzt dabeibleiben?
       
       Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stammt vom späten
       Mittwochnachmittag. Welche Bedeutung es hat, hängt allerdings von einem
       parallelen Prozess am Bundesverfassungsgericht ab. Die Einzelheiten im
       Überblick.
       
       ## Um welche Konstellationen ging es beim BGH?
       
       In beiden entschiedenen Fällen haben Ärzte den jeweiligen Patientinnen
       [1][ein tödlich wirkendes Medikament] überlassen, damit diese sich das
       Leben nehmen können. Die Patientinnen nahmen das Medikament selbst ein. Die
       Ärzte blieben bis zum Tod bei ihnen.
       
       ## Was hat der BGH jetzt entschieden?
       
       Ärzte sind nicht zur Lebensrettung verpflichtet, wenn sie wissen, dass ihr
       Patient einen „freiverantwortlichen Selbsttötungswillen hat“.
       
       ## Was ist daran neu?
       
       Der BGH korrigierte ein eigenes Urteil aus dem Jahr 1984. Damals hatte der
       BGH entschieden, dass Ärzte auch dann den bewusstlosen Patienten retten
       müssen, wenn sie wissen, dass dieser selbstverantwortlich aus dem Leben
       scheiden will.
       
       ## Was wurde an diesem alten Urteil kritisiert?
       
       Nach der alten BGH-Rechtsprechung durfte ein Arzt dem Patienten zwar
       straflos ein tödliches Medikament überlassen, denn die Beihilfe zur
       Selbsttötung ist straflos. Sobald der Patient jedoch das Bewusstsein
       verlor, musste der Arzt eingreifen und den Patienten reanimieren. In der
       Konsequenz mussten Ärzte, die kein strafrechtliches Risiko eingehen
       wollten, sich nach Übergabe des Medikaments entfernen. Der Patient musste
       alleine sterben.
       
       ## Warum entschied der BGH nun anders?
       
       Der BGH hat nun das Selbstbestimmungsrecht des Patienten deutlich höher
       bewertet als in seinem alten Urteil. Der Wille des Patienten müsse auch
       dann respektiert werden, wenn die Person nicht mehr bei Bewusstsein ist.
       Der Vorsitzende BGH-Richter Norbert Mutzbauer zog eine Parallele zur
       Patientenverfügung. Auch dort könne in wachem Zustand bestimmt werden, was
       Ärzte später im Fall von Bewusstlosigkeit tun oder unterlassen sollen.
       
       ## Gilt das Urteil auch für Angehörige?
       
       In beiden entschiedenen Fällen waren zwar Ärzte angeklagt worden. Doch die
       Konstellation bei nahen Angehörigen ist ganz ähnlich. Auch bei diesen wurde
       bisher eine Schutzpflicht im Falle eines Suizids angenommen. Kinder und
       Ehepartner konnten den Sterbewilligen bisher also ebenfalls nicht risikolos
       bis zum Tod begleiten.
       
       ## Was gilt bei einem Suizidversuch, der zum Beispiel durch Depressionen
       ausgelöst wurde?
       
       Hier gilt dieses Urteil nicht. Voraussetzung ist, dass es sich um eine frei
       verantwortliche Selbsttötung handelt. Bei Ärzten wird erwartet, dass sie
       dies beurteilen können.
       
       ## Warum schafft das neue BGH-Urteil nur bedingt Rechtssicherheit?
       
       Weil der Gesetzgeber im Jahr 2015 [2][die „geschäftsmäßige Förderung der
       Selbsttötung“] unter Strafe gestellt hat. Das ist der neue Pargraph 217 im
       Strafgesetzbuch. Viele Ärzte befürchten, dass der Paragraf auch auf
       ärztlich unterstützte Suizide angewandt werden kann. Denn „geschäftsmäßig“
       ist eine Handlung schon dann, wenn sie wiederholt vorgenommen wird. Auf ein
       Profitinteresse kommt es nicht an. Allerdings konnte der BGH zu dieser
       neuen Strafvorschrift jetzt noch nichts sagen, weil die zu entscheidenden
       Fälle aus den Jahren 2012 und 2013 stammten, als die Verschärfung noch
       nicht galt.
       
       ## Wie geht es weiter?
       
       Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht über mehrere
       Verfassungsbeschwerden gegen Paragraph 217. Bei der Verhandlung im April
       2019 deuteten die Verfassungsrichter an, dass sie die umstrittene Norm
       eventuell beanstanden werden. Nur wenn sie Paragraf 217 für nichtig
       erklären, kann das neue BGH-Urteil seine volle Wirkung entfalten. Falls das
       Bundesverfassungsgericht jedoch Paragraf 217 bestätigt, dann hilft das
       BGH-Urteil wohl nur [3][Ärzten und Angehörigen], die einmalig bei einer
       Selbsttötung helfen.
       
       ## Was müssen Ärzte noch bedenken?
       
       In manchen Regionen Deutschlands, etwa in Hamburg, verbietet auch das
       Berufsrecht die ärztliche Begleitung einer Selbsttötung. Ärzten droht dann
       sogar der Verlust ihrer Zulassung – wobei es noch nie entsprechende Fälle
       gab. Es ist auch umstritten, ob Landesärztekammern überhaupt solche Verbote
       aufstellen dürfen.
       
       4 Jul 2019
       
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