# taz.de -- Staatliches Geld für die NPD: Verfassungsfeindliche Politik
       
       > Der NPD soll die staatliche Finanzierung gestrichen werden. Das ist nicht
       > nur einer Demokratie unwürdig, sondern geht auch am Problem vorbei.
       
 (IMG) Bild: Bald pleite?
       
       Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen
       werden. [1][Das haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag jetzt
       gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beantragt.] Sinnvoll
       ist an diesem Verfahren wohl nur, dass es klare Signale an die AfD
       aussendet.
       
       Grundsätzlich ist die staatliche Diskriminierung einer nicht verbotenen
       Partei abzulehnen. Wenn eine Partei auf Jahre im politischen Meinungskampf
       finanziell benachteiligt werden soll, widerspricht das jeder Vorstellung
       von Fair Play, auf das die Demokratie ja essenziell angewiesen ist.
       
       Die Chancengleichheit der Parteien ist ein Wesensmerkmal der
       parlamentarischen Wahldemokratie. Wer hier manipuliert, sägt am Ast, auf
       dem er selbst sitzt.
       
       Gegen die zugrunde liegende Verfassungsänderung von 2017 ist in Karlsruhe
       zwar noch eine Organklage der NPD anhängig, doch das Ergebnis ist nicht
       wirklich offen. Schließlich hatten die Verfassungsrichter – welch
       Niedergang der Rechtskultur! – die finanzielle Diskriminierung vor zwei
       Jahren selbst angeregt.
       
       ## Die Partei ist ohnehin völlig marginalisiert
       
       Doch wer interessiert sich überhaupt noch für die NPD? Der Aufstieg der
       Alternative für Deutschland hat die NPD völlig marginalisiert. Auch die
       eigentliche Gefahr geht heute von der AfD aus. Mit derartigen
       Finanzsanktionen muss die AfD aber nicht rechnen, denn dieses Instrument
       zielt auf verfassungswidrige Parteien, die so schwach sind, dass sie nicht
       einmal verboten werden können.
       
       Allerdings erinnert der Anti-NPD-Antrag an die inhaltlichen Maßstäbe des
       Bundesverfassungsgerichts: Wenn eine Partei völkische Politik betreibt,
       indem sie das Staatsvolk als ethnisch reine Volksgemeinschaft propagiert,
       ist sie verfassungsfeindlich.
       
       Wenn also der [2][Höcke-Flügel die AfD dominieren würde], dann müsste die
       Partei nicht nur mit einer Brandmarkung durch den Verfassungsschutz als
       „rechtsextrem“ rechnen. Möglich und erfolgversprechend wäre dann auch ein
       Verbotsantrag.
       
       21 Jul 2019
       
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