# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Nach Trennung Geld zurück
       
       > Die Eltern des Expartners fordern Geschenke zurück, nachdem die Beziehung
       > kaputtging? Laut BGH in Ordnung – bei überraschenden Trennungen.
       
 (IMG) Bild: Flüchtiges Glück: Exschwiegereltern können Geldgeschenke unter Umständen zurückfordern
       
       Karlsruhe taz | Scheitert eine „wilde Ehe“, können die
       Quasi-Schwiegereltern in Einzelfällen große Geldgeschenke zurückverlangen.
       Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).
       
       Ein Paar in der Nähe von Potsdam war seit elf Jahren zusammen, wollte aber
       nicht heiraten. 2011 kauften sie allerdings gemeinsam ein Haus. Die Eltern
       der Frau unterstützten das Paar dabei mit rund 100.000 Euro. Doch schon
       zwei Jahre später war die Beziehung zerbrochen. Die Eltern forderten
       deshalb die Hälfte der Summe, 50.000 Euro, vom Exfreund ihrer Tochter
       zurück. Die Tochter konnte ihren Teil behalten.
       
       Bisher tauchte dieses Problem vor allem bei Ehepaaren auf. Wenn
       Schwiegereltern den Ehegatten eine große Summe zukommen lassen und die Ehe
       dann geschieden wird, können sich die Schwiegereltern auf einen „Wegfall
       der Geschäftsgrundlage“ berufen. Denn sie hatten mit einer lang dauernden,
       vielleicht sogar lebenslangen Ehe gerechnet. Wenn für die Eltern der
       Fortbestand der Schenkung nach der Scheidung nicht zumutbar ist, so die
       Rechtsprechung, können sie das geschenkte Geld also vom Expartner ihres
       Kindes zurückfordern.
       
       Der BGH hat nun entscheiden, dass diese Rechtsprechung grundsätzlich auch
       auf Schenkungen an nichteheliche Paare übertragbar ist. Es komme aber immer
       auf den Einzelfall an, ob die Quasi-Schwiegereltern von einer dauerhaften
       Beziehung ausgehen durften.
       
       Im konkreten Fall war das Paar vor der Schenkung schon neun Jahre zusammen.
       Auch der Plan, gemeinsam ein Haus zu kaufen, deutete auf eine langfristig
       angelegte, gemeinschaftliche Lebensplanung hin. Zwar hätten die Eltern der
       Tochter nicht darauf vertrauen dürfen, so der BGH, dass die Beziehung
       lebenslang hält. Ein Scheitern schon zwei Jahre nach der Schenkung
       rechtfertige allerdings durchaus eine Rückforderung der Geldspritze.
       
       18 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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