# taz.de -- Brasiliens Oberstes Gericht entscheidet: Homophobie gilt nun als Verbrechen
       
       > In Brasilien gab es 2017 fast 400 homophobe Tötungsdelikte. Nun entschied
       > das Oberste Gericht, Homophobie als Verbrechen einzustufen.
       
 (IMG) Bild: Jetzt besser geschützt: Gleichgeschlechtliche Paare warten auf die Heiratszeremonie in Sao Paulo
       
       Brasília afp | Das Oberste Gericht [1][Brasiliens] hat Homophobie offiziell
       als Verbrechen eingestuft. Acht von elf Richtern sprachen sich am
       Donnerstag dafür aus, Anfeindungen gegenüber Homo- und Transsexuellen
       analog zu rassistischen Verbrechen künftig als Straftat zu werten.
       Rassistische Straftaten können in Brasilien mit Haftstrafen von bis zu drei
       Jahren oder Geldstrafen bestraft werden.
       
       In Brasilien hatten [2][Anfeindungen gegen Schwule, Lesben und
       Transsexuelle] in den vergangenen Jahren zugenommen. Nach Angaben der
       Organisation Grupo Gay de Bahia, die seit vier Jahrzehnten Statistiken
       erstellt, gab es in Brasilien allein im Jahr 2017 bei 387 Tötungsdelikten
       und 58 Suiziden einen homophoben Hintergrund. Das war ein Anstieg um 30
       Prozent im Vergleich zu 2016.
       
       „Jedes Vorurteil ist eine Gewalttat. Jede Diskriminierung verursacht
       Leiden“, begründete die Richterin Carmen Luzia ihre Entscheidung. Manche
       Vorurteile verursachten aber mehr Leid als andere, weil Homophobie den
       Betroffenen auch zu Hause begegne und sie Eltern und Kinder, Geschwister
       und Freunde entzweie.
       
       Das brasilianische Parlament debattiert zwar schon länger über einen
       Gesetzentwurf zu Homophobie. Momentan gibt es im Parlament aber eine
       konservative Mehrheit und viele Abgeordnete gehören evangelikalen Kirchen
       an, die daher großen Einfluss haben. Auch Brasiliens ultrarechter Präsident
       Jair Bolsonaro war in der Vergangenheit immer wieder mit
       schwulenfeindlichen Äußerungen aufgefallen.
       
       Weil das Parlament bisher kein Gesetz verabschiedet hat, schaltete sich nun
       der Oberste Gerichtshof in die Debatte ein. Die drei Richter, die gegen die
       Entscheidung stimmten, sind allerdings der Auffassung, dass das Gericht
       dazu kein Recht hat. Nur das Parlament könne über Straftaten und Strafen
       entscheiden und entsprechende Gesetze erlassen, erklärte der Richter
       Ricardo Lewandowski.
       
       Auch aus dem Parlament kam Protest. Die Verfassung weise dem
       brasilianischen Nationalkongress die Gesetzgebungskompetenz zu, erklärte
       der Senat.
       
       14 Jun 2019
       
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