# taz.de -- Urteil zum Töten männlicher Küken: Schreddern bleibt zunächst erlaubt
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht verbietet zwar das Töten frisch geschlüpfter
       > männlicher Küken – gewährt jedoch eine Übergangsfrist.
       
 (IMG) Bild: Albert Schweizer Stiftung protestiert vor dem Gericht mit einer symbolischen Kükenschredderaktion
       
       Berlin/Leipzig taz | Es ist ein Urteil, wie es sich die Geflügelwirtschaft
       gewünscht hatte: Brutbetriebe dürfen männliche Küken weiterhin kurz nach
       der Geburt grausam vergasen und in den Schredder werfen. [1][Das entschied
       das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.] Das wirtschaftliche
       Interesse der Zuchtbetriebe sei allerdings im Sinne des Tierschutzgesetzes
       künftig kein vernünftiger Grund mehr, der das Töten männlicher Küken
       rechtfertige, urteilten die Richter. Nur solange es noch kein marktreifes
       Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei gebe, beruhe eine Fortsetzung der
       bisherigen Praxis des millionenfachen Kükentötens derzeit noch auf einem
       „vernünftigen Grund“.
       
       Sobald es ein marktreifes Verfahren gebe, müssten die betroffenen
       Brütereien ihre derzeitige Praxis ändern. Das Entscheidende an dem Urteil
       ist eine neue Auslegung des Tierschutzgesetzes. Danach ist es künftig nicht
       mehr „vernünftig“ und also zulässig, männliche Küken kurz nach dem
       Schlüpfen zu vernichten, weil sie wirtschaftlich nicht so gut verwertbar
       sind.
       
       Historisch ist das Urteil insofern, als das Schreddern von Küken insgesamt
       nicht mehr als vernünftig angesehen wird, sobald neue Verfahren vorliegen,
       die das Töten unnötig machen. Wann das genau sein könnte, wird aber nicht
       gesagt. Im Urteil ist von „in Kürze“ die Rede.
       
       Für männliche Küken von Legehennenrassen hat die Geflügelwirtschaft derzeit
       keine Verwendung. Die Hähne legen keine Eier und sie setzen auch nicht
       genug Fleisch an, um sie „effizient“ vermarkten zu können. Deshalb werden
       die Hahnenküken gleich am ersten Tag ihres Lebens mit Kohlendioxid
       erstickt und dann geschreddert. Rund 45 Millionen Eintagsküken pro Jahr
       kommen so um.
       
       ## Schreddern verstößt gegen Tierschutzrecht
       
       Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass diese Praxis im Grunde
       gegen das aktuelle Tierschutzrecht verstößt. „Im Lichte des im Jahr 2002 in
       das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruht das Töten der
       männlichen Küken für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht
       mehr auf einem vernünftigen Grund“, heißt es in der Urteilsbegründung. Im
       Tierschutzgesetz heißt es, niemand darf ein Tier „ohne vernünftigen Grund“
       töten oder ihm Leid zufügen.
       
       Die Belange des Tierschutzes würden zwar im Grund schwerer wiegen als die
       wirtschaftlichen Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher
       Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten, heißt es im Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts. Anders als Schlachttiere, so die Begründung,
       würden nämlich „die männlichen Küken zum frühestmöglichen Zeitpunkt
       getötet. Ihre ‚Nutzlosigkeit‘ steht von vornherein fest.“
       
       Das sei mit dem Staatsziel Tierschutz zwar nicht mehr vereinbar, wurde aber
       „jahrzehntelang hingenommen“. Vor diesem Hintergrund könne „von den
       Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt
       werden“. Deutschlandweit sind etwa 10 bis 15 Betriebe betroffen.
       
       Deshalb dürften diese Brütereien erst mal mit ihrer derzeitigen Praxis
       fortfahren. Die Richter setzen für die Zukunft vor allem auf bereits
       bestehende Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Dadurch sollen
       männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden. Die Richter räumen den
       Betrieben eine Übergangszeit ein: Ansonsten wären sie laut dem Gericht
       gezwungen, „zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken
       zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur
       Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten“.
       
       ## NRW hatte Schreddern 2012 verboten
       
       Der einstige NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) hatte 2012
       ein Verbot des Kükenschredderns in Nordrhein-Westfalen angeordnet. „Diese
       Praxis ist absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der
       Landwirtschaft“, sagte er zur Begründung. Allerdings klagten mehrere
       betroffene Unternehmen gegen das Verbot – und hatten vor den
       Verwaltungsgerichten Erfolg.
       
       Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte Remmels Tötungsverbot
       jedoch im Mai 2016 für rechtswidrig. Die Aufzucht der männlichen Küken der
       Legelinien stehe „im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und
       den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“. Technische Verfahren, um nur noch
       Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich.
       
       Ausgewachsene Hähne der Legehennenrassen seien allenfalls ein Produkt für
       eine Absatznische. Die Tötung der Küken sei daher „Teil der Verfahren zur
       Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“. Die wirtschaftliche
       Gestaltung dieser Verfahren sei für die Brütereien „unvermeidbar“, so die
       Richter in Münster. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       über die Revision.
       
       13 Jun 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bverwg.de/pm/2019/47
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai Schöneberg
       
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