# taz.de -- Streit um Bremer Beiratswahlen: Piraten fechten Wahl an
       
       > Die Piratenpartei wurde nicht zur Bremer Beiratswahl zugelassen und sieht
       > eine Benachteiligung kleiner Parteien. Sie will die Wahl wiederholen
       > lassen.
       
 (IMG) Bild: Wenn die Piraten Recht kriegen, darf auch Bürgermeister Carsten Sieling nochmal zur Wahl gehen
       
       Bremen taz | Die Piratenpartei will die Bremer Beiratswahlen vom 26. Mai
       wiederholen lassen. Das sagte Gunnar Christiansen, Spitzenkandidat für die
       Landtagswahl, vergangene Woche. Der Wahlbereichsausschuss der Stadt Bremen
       hatte die Partei wegen Formfehlern nicht zu den Beiratswahlen zugelassen.
       Dagegen will die Partei jetzt Einspruch beim Wahlprüfungsgericht einlegen.
       
       Der Hintergrund: Der Wahlbereichsausschuss hält das Aufstellungsverfahren
       der Piraten für die Beiratswahlen – also die Wahlen der Stadtteilparlamente
       – für fehlerhaft. Nach Auffassung des Wahlamtes schreibt das Wahlgesetz
       vor, dass nur die Mitglieder einer Partei die Beiratskandidat*innen wählen
       dürfen, die im entsprechenden Beiratsgebiet wohnen.
       
       Die Piraten haben allerdings bei einer Versammlung alle Mitglieder Bremens
       über die Beiratskandidat*innen abstimmen lassen. Auch bei den Grünen hatten
       Parteimitglieder über Beiratslisten abgestimmt, obwohl sie nicht in diesen
       Stadtteilen lebten.
       
       Daraufhin hatte die Wahlbereichsleiterin die Listen von Grünen und Piraten
       abgelehnt. Weil die Grünen ihre Wahlvorschläge frühzeitig eingereicht
       hatten, kam die Ablehnung Wochen vor Fristende und sie konnten sie
       fristgerecht wiederholen.
       
       Den Piraten gelang das nicht: Sie hatten erst Mitte März, drei Tage vor
       Fristende, ihre Kandidat*innenliste eingereicht und schafften es nicht, die
       Wahl zu wiederholen. Eine Beschwerde gegen den Ausschluss von den
       Beiratswahlen wurde abgelehnt, ebenso ein Eilantrag auf Zulassung beim
       Verwaltungsgericht.
       
       Den jetzt angekündigten Einspruch begründet die Piratenpartei damit, dass
       sie die Beiratskandidat*innen 2011 und 2015 nach demselben Verfahren
       aufgestellt hatten – ohne Einspruch des Wahlausschusses.
       
       Evelyn Temme, die Leiterin der Geschäftsstelle des Wahlleiters erklärt,
       dass die fehlerhafte Praxis dem Wahlamt erst bei dieser Wahl bewusst
       geworden sei. „Das ist zuvor nicht aufgefallen“, sagt sie, „doch hier war
       es so offenkundig, dass mehrere nicht wahlberechtigte Mitglieder abgestimmt
       haben, das geht nicht.“
       
       Gunnar Christiansen kritisiert, dass eine solche Auslegung des Gesetzes
       kleinere Parteien wie seine benachteilige. Denn das Wahlamt fordert, dass
       es mindestens drei wahlberechtigte Parteimitglieder geben muss, die in dem
       Beiratsgebiet gemeldet sind, für das sie abstimmen.
       
       Dies sei notwendig, sagt Temme, um eine geheime Wahl zu ermöglichen. Sie
       orientiere sich bei dieser Auslegung einer geheimen Wahl an einer
       Kommentierung des Bundeswahlgesetzes. „Wenn sie zu zweit wählen, wissen sie
       immer, was der andere gewählt hat“, sagt Temme. Christiansen hingegen hält
       das für „demokratiefeindlich“.
       
       Die Piraten müssen mit ihrem Einspruch aber noch warten. Er kann erst
       eingereicht werden, wenn die neue Bürgerschaft zusammengetreten ist – dies
       kann sie erst, wenn das Endergebnis offiziell verkündet wurde, nach
       Schätzung von Temme wird dies in den kommenden zwei Wochen der Fall sein.
       Erst dann kann das zuständige Wahlprüfungsgericht gebildet werden.
       
       Sollte der Einspruch Erfolg haben, muss das Wahlprüfungsgericht
       entscheiden, ob die gesamte Beiratswahl wiederholt werden muss – oder nur
       in den sechs Bezirken, in denen die Piraten kandidieren wollen. Im
       letzteren Fall müssten in der Neustadt, Walle, Burglesum, Vahr, Mitte und
       Östliche Vorstadt die Wähler*innen erneut zur Urne.
       
       Der Bremer Wahlrechtsexperte Wilko Zicht von den Grünen saß im
       Wahlbereichsausschuss und teilt die Meinung des Wahlamtes, dass ein
       Landesverband keine Beiratskandidat*innen wählen dürfe. Daher hatte er dem
       Antrag auf Nichtzulassung der Piratenpartei auch zugestimmt.
       
       Dem Einspruch der Piraten gibt er wenig Chancen: „Ich kann mir nicht
       vorstellen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird, aber ganz ausschließen
       würde ich es auch nicht.“
       
       18 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Scharfenberger
       
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