# taz.de -- Rechte mit Rechtsfehlern: Die unkorrekte Alternative
       
       > Das Bremer Wahlamt prüft Vorwürfe gegen die AfD: Die soll bei der
       > Aufstellung ihrer Listen für die anstehenden Wahlen geschummelt haben.
       
 (IMG) Bild: Korrekt aufgestellt? AfD-Landesschef Christian Schäfer (r.)
       
       BREMEN taz | Schwere Vorwürfe gegen die Bremer AfD: Der Landesverband der
       rechtspopulistischen Partei soll entgegen der Auflagen des Bremer
       Wahlgesetzes ihre parteiinterne Wahl der Kandidaten für die
       Bürgerschaftswahl nicht geheim durchgeführt und außerdem das Wahlergebnis
       der BeiratskandidatInnen gefälscht haben. Beide Vorwürfe prüft jetzt das
       Wahlamt.
       
       „Die Bremer Fünferbande“ – damit sind die ersten fünf
       AfD-Bürgerschaftskandidaten gemeint – „beherrscht und manipuliert die
       Bremer AfD“, heißt es dazu in einem anonymen Schreiben an die Bremer
       taz-Redaktion. Darin wird behauptet, das Protokoll des AfD-Parteitags am
       29. November vergangenen Jahres sei falsch, denn: „Bei den Beiratswahlen
       für Bremen-Nord ist das Wahlergebnis gefälscht worden.“
       
       Ob’s der gleiche Hinweisgeber war, ist nicht bekannt, fest steht freilich:
       Der gleiche Vorwurf ist sowohl dem parteiinternen Schiedsgericht als auch
       dem bremischen Wahlleiter angetragen worden. Und ja, bestätigt
       AfD-Sprecherein Antonia Hanne, eine kleine Unregelmäßigkeit bei den
       BeiratskandidatInnen habe es tatsächlich gegeben: „Jemand war für einen
       Stadtteil aufgestellt, in dem er gar nicht wohnt. Das haben wir aber noch
       vor der Wahl korrigiert – das heißt, alles hatte zum Zeitpunkt der Wahl
       wieder seine Richtigkeit.“
       
       Eine entsprechende Stellungnahme der AfD liegt auch Wahlbereichsleiterin
       Carola Janssen vor: „Wir prüfen den Vorwurf und werden ihn genauso wie die
       zweite Beschwerde im Wahlbereichsausschuss am 13. März besprechen.“ Die
       zweite Beschwerde wiegt schwerer: Die AfD soll ihre Kandidaten für die
       Bürgerschaftswahl nicht geheim gewählt haben, wie es Paragraf 19, Absatz 3
       des bremischen Wahlgesetzes vorschreibt, sondern so, dass die Mitglieder
       sich gegenseitig auf die Stimmzettel schauen konnten. Als Beleg sind der
       Beschwerde Fotos vom Wahlvorgang auf dem Parteitag beigelegt.
       
       „Die Frage stellt sich nun, ob die Möglichkeit, in einer Wahlkabine zu
       wählen, ausreichend ist“, sagt Janssen. Die habe es laut AfD nämlich
       gegeben: „Wir hatten zwei Wahlkabinen und haben uns auch sonst an alle
       Auflagen des Wahlgesetzes gehalten“, so Hanne. Die Zettel seien gefaltet
       und verdeckt in die Wahlurne geworfen worden. Aber auch hier, sagt Janssen,
       müsse nun geprüft werden, ob die Stimmzettel nicht bereits während der Wahl
       hätten verdeckt sein müssen: „Wir werden uns jetzt intensiv mithilfe
       entsprechender Rechtssprechung und Literatur mit der Sache
       auseinandersetzen.“ Der Beschwerdeführer habe den Fall auch dem
       Bundesschiedsgericht der AfD vorgetragen.
       
       Hinter dem Beschwerdeführer stecke ein und dieselbe Person, sagt Antonia
       Hanne: „Und noch ist er auch AfD-Mitglied.“ Die Partei sei „natürlich nicht
       glücklich über solche Mitglieder, aber meines Wissens nach sind solche
       Beschwerden nicht unüblich bei jungen Parteien wie uns.“ Man müsse sich
       halt noch sortieren, „da bleiben Diskussionen und Konflikte nicht aus.“ Die
       AfD habe jedenfalls nichts falsch gemacht, sagt Hanne. Sollte der
       Wahlausschuss zu einem anderen Ergebnis kommen, kann das zur Folge haben,
       dass die AfD von der Bürgerschaftswahl im Mai ausgeschlossen wird.
       
       20 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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