# taz.de -- Liederdemo in Hitzacker: Singen bleibt straffrei
       
       > Politiker und Medien überboten sich nach einer Liederdemo vor dem Haus
       > eines Polizisten mit Gewaltvorwürfen. Nun werden die Ermittlungen
       > eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Auslöser der Liederdemo war dieser Polizeieinsatz am Gasthof Meuchefitz im Februar 2018
       
       Göttingen taz | Die Aufregung war groß. Nach einer Demonstration von
       Atomkraftgegnern vor dem Haus eines Polizeibeamten in Hitzacker am 18. Mai
       des vergangenen Jahres überschlugen sich Medien und Politiker mit
       Gewaltvorwürfen. Im Anschluss an eine friedliche Demonstration in Gorleben
       im Rahmen der „Kulturellen Landpartie“ waren 60 bis 70 Personen, darunter
       auch Straßenmusiker, am fraglichen Abend ins 30 Kilometer entfernte
       Hitzacker gezogen.
       
       Vor dem Haus des Polizisten Olaf H. hissten die Demonstranten eine Fahne
       mit dem Emblem der syrisch-kurdischen Miliz YPG, andere befestigten am
       Carport prokurdische Flaggen. Gleichzeitig wurden Sprechchöre und Lieder
       angestimmt. Im Gebäude befanden sich zu diesem Zeitpunkt seine Frau und die
       Kinder des Paares. H. selbst war in Gorleben eingesetzt
       
       H. gehört zur Staatsschutzabteilung der Polizei Lüneburg. Der
       „übermotivierte“ Beamte habe seit Monaten linke Projekte malträtiert,
       begründeten Aktivisten damals die Demo. Und er sei auch an einem Einsatz im
       Februar 2018 im wendländischen Gasthof Meuchefitz beteiligt gewesen, als
       eine teils mit Maschinenpistolen bewaffnete Hundertschaft ein
       YPG-Transparent von der Kneipenfassade entfernte. Daraufhin
       veröffentlichten linksradikale Internetforen H.s Namen und seine Adresse.
       
       Nach dem Absingen von zwei oder drei Liedern zogen sich die Demonstranten
       zurück – und gerieten kurz darauf an einem Bahnübergang mit
       zwischenzeitlich aus Gorleben abgezogenen Polizisten aneinander. Die
       Beamten hätten ohne Vorwarnung auf die Menschen eingeschlagen, schilderten
       Beteiligte den Angriff. Von den Polizisten sei nur H. unvermummt gewesen,
       er „trat in Rage auf am Boden liegende Personen ein“. Mehrere Menschen
       seien verletzt, andere teils mit Kabelbindern gefesselt bis in die
       Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten worden.
       
       Die Polizei sprach lediglich von „Handgreiflichkeiten und
       Widerstandshandlungen“ und meldete vier leicht verletzte Personen. In den
       Mittelpunkt ihrer noch in der Nacht verschickten Pressemitteilung stellte
       die Polizeiinspektion Lüneburg aber die Protestaktion am Haus von H. Dort
       habe es eine „neue Qualität der Gewalt gegenüber der Polizei“ gegeben:
       „Durch lautstarke Stimmungsmache, Anbringen von Bannern und ihre Vermummung
       versuchten die Personen die allein anwesende Familie des Polizeibeamten
       einzuschüchtern.“
       
       „60 Vermummte stürmen Privatgrundstück eines Polizisten“, schlagzeilte
       daraufhin die Welt. In der Bild-Zeitung hieß es: „Die Krawallmacher wollten
       den Polizisten und seine Familie einschüchtern – eine neue Dimension der
       Gewalt!“ Bebildert waren Medienberichte teils mit Archivfotos vermummter
       und Steine werfender „Chaoten“.
       
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war mit einem Urteil schnell zur
       Stelle. „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen
       werden, ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht“, sagte er. „Menschen,
       die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine
       Aktivisten, sondern Straftäter.“
       
       Amtskollege Boris Pistorius aus Niedersachsen (SPD) wollte nicht
       zurückstehen: „Ich bin absolut davon entsetzt. Das ist eine unfassbare
       Grenzüberschreitung“, schrieb er bei Facebook. Und Annegret
       Kramp-Karrenbauer, seinerzeit noch Generalsekretärin der CDU, befand, der
       Rechtsstaat dürfe sich das Einschüchtern und Schikanieren von Polizisten
       nicht bieten lassen.
       
       Gegen 64 mutmaßlich Beteiligte am Singsang wurden Ermittlungsverfahren
       eingeleitet – unter anderem wegen Land- und Hausfriedensbruch,
       Sachbeschädigung, Widerstand und versuchter Nötigung.
       
       Monatelang ermittelte die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Ergebnis: Die
       Vorwürfe sind haltlos. Alle Verfahren seien eingestellt, sagte
       Behördensprecherin Wiebke Bethke der taz. Wegen einer anhängigen Beschwerde
       des Polizisten ist der Fall aber noch nicht formell abgeschlossen.
       
       ## Friedliche Zusammenkunft
       
       In einem internen Vermerk der Staatsanwaltschaft, aus dem die lokale
       Elbe-Jeetzel-Zeitung zitierte, heißt es, die Anfangsverdächtigungen hätten
       sich „nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet“. So seien die
       lauten Tackerschläge beim Anbringen der Wimpel an dem Carport keine
       Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen. Zudem sei
       fraglich, ob die „Substanzverletzung“ am Carport überhaupt die
       Erheblichkeitsgrenze für eine Sachbeschädigung überschritten habe.
       
       Überhaupt sei die Zusammenkunft am Haus des Polizisten offensichtlich
       friedlich verlaufen, „so dass es an einem nach außen erkennbar
       friedensstörenden, also gewaltbereiten Willen“ gefehlt habe. Der Tatbestand
       des Hausfriedensbruchs greife nicht, weil das Grundstück frei zugänglich
       gewesen sei.
       
       Den Betroffenen reicht eine Verfahrenseinstellung nicht aus. Sie fordern
       nun eine Entschuldigung der Innenminister. „Erst hat uns die Polizei
       verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien
       verleumdet“, sagt Sabine F., eine der an der Singdemonstration Beteiligten.
       
       18 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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