# taz.de -- Anti-Kohle-Aktivistin verurteilt: Drei Wochen Arrest für „Eule“
       
       > In der Berufung wird die Hambacher-Forst-Aktivistin „Eule“ zu drei Wochen
       > Dauerarrest verurteilt. Das ist weniger als die ursprüngliche Haftstrafe.
       
 (IMG) Bild: Wurde als letzte aus den Bäumen geholt: Die Aktivistin „Eule“
       
       Berlin taz | Die Hambacher-Forst-Aktivistin „Eule“ muss doch nicht ins
       Gefängnis. In zweiter Instanz verurteilte das Landgericht Köln die
       19-Jährige am Dienstag zu drei Wochen Dauerarrest. Durch eine
       vorangegangene Untersuchungshaft gilt diese aber bereits als abgesessen.
       Damit fällt das Urteil gegenüber der ersten Instanz vor dem Amtsgericht
       Kerpen milder aus.
       
       Die letzte Baumhausbesetzerin im Hambacher Wald wurde am 26. September aus
       dem Protestcamp der Anti-Braunkohle-Aktivisten getragen. Als eine Gruppe
       Beamter „Eule“ aus ihrer Hängematte vom Gelände schaffen wollte, trat sie
       einer Polizistin beinahe ins Gesicht. „Wenn sie getroffen hätte, wäre auf
       jeden Fall etwas kaputtgegangen“, begründete die 24-jährige Beamtin ihre
       Anklage. In erster Instanz [1][verhängte das Amtsgericht Kerpen eine
       neunmonatige Haftstrafe], ausdrücklich ohne Bewährung. Es solle ein Signal
       für den Rechtsstaat gesendet werden, begründete der Richter das Urteil.
       „Eule“ habe bewusst versucht, Beamte zu verletzen, zudem sei „kein
       rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“.
       
       Dagegen hatte die Verteidigung Berufung eingelegt. Rechtsanwalt Christian
       Mertens argumentierte unter anderem, es gebe kaum Bild- oder Videomaterial,
       das die Aussage der Polizistin stützt. Die mutmaßliche versuchte
       Körperverletzung ließe sich nur schwer rekonstruieren, zu dem Zeitpunkt sei
       „Eule“ von fünf Beamten auf dem Boden festgehalten worden. Zusätzlich habe
       es keine Ankündigung der PolizistInnen gegeben, die einen Eingriff oder
       eine Räumung vorbereitet hätte.
       
       Vor dem Landgericht Köln hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert,
       die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Gefängnis. Das Gericht urteilte
       nun nach dem Jugendstrafrecht deutlich milder als das Amtsgericht Kerpen.
       „Eule“ wurde wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter
       gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands schuldig gesprochen. Das
       Gericht verhängte drei Wochen Dauerarrest und 40 Stunden soziale Arbeit.
       Der Arrest wird „Eule“ aber erspart, da sie sechs Monate in
       Untersuchungshaft verbrachte. Grund dafür war ihre lange ungeklärte
       Identität. Den Behörden war sie zunächst nur als „UP 8 aus Aachen“
       vermerkt, „UP“ für „Unbekannte Person“. Erst zu Prozessbeginn vor dem
       Landgericht Köln konnten ihre Personalien mithilfe einer
       Melderegisterabfrage ermittelt werden.
       
       In einem ähnlichen Prozess fiel im letzten Jahr das [2][Urteil gegen die
       Aktivistin „UP 3“] in zweiter Instanz ebenfalls milder aus. Die
       Verurteilung eines jungen, nicht vorbestraften Menschen sei
       außergewöhnlich, sagte damals der Vorsitzende Richter der Berufungskammer,
       Thomas Beenken.
       
       28 May 2019
       
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