# taz.de -- SVR-Gutachten zur Migrationspolitik: Ein „Balanceakt“
       
       > Sachverständige haben ein Gutachten zur deutschen Migrationspolitik
       > vorgelegt. Die Integration habe sich verbessert, Kriminalität gegen
       > „Fremde“ steigt.
       
 (IMG) Bild: Unterricht in einer Sprachlernschule in Hannover
       
       Berlin taz | Deutschland hat in den vergangenen fünf Jahren eine
       „beispiellose Dynamik“ in der Rechtsetzung im Bereich Migration an den Tag
       gelegt. So sieht es Thomas Bauer, der Vorsitzende des Sachverständigenrats
       deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Am Dienstag
       stellte der SVR in Berlin sein Jahresgutachten vor. Darin analysiert der
       SVR die Migrationspolitik der vergangenen fünf Jahre – einer Zeit, in die
       auch die Hochphase der Fluchtzuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 fällt.
       
       Die Debatte über Migration sei in einer “Weise emotionalisiert und
       polarisiert, die das schon sehr erhitzte Klima der frühen 1990er Jahre noch
       zu übersteigen scheint“, heißt es im Gutachten. In den politischen
       Maßnahmen schlage sich das aber nicht wieder. Zu beobachten sei vielmehr
       ein „Balanceakt zwischen Migrationskontrolle und Integrationsförderung“.
       Beim Zugang habe es Restriktionen gegeben, Rückführungen seien erleichtert
       worden – zugleich habe es Verbesserungen bei der Integration sowie
       erleichterten Zugang für bestimmte Gruppen gegeben.
       
       Das geplante [1][Fachkräfteeinwanderungsgesetz] etwa begrüße der SVR „ganz
       ausdrücklich“, sagte Bauer. Dieses schließe eine „wichtige Lücke“.
       Deutschland werde künftig laut Gutachten „stärker auf die Zuwanderung von
       Drittstaatsangehörigen angewiesen sein, um den eigenen Bedarf an
       Arbeitskräften zu decken“.
       
       „Angesichts der gegebenen Herausforderungen lässt sich festhalten: Wir
       haben durchaus viel geschafft“, hatte Bauer vorab der taz gesagt. Die
       Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten etwa sei viel positiver
       ausgefallen als zunächst prognostiziert. Im Bildungsbereich seien 2016
       bereits 95 Prozent der in den Vorjahren nach Deutschland geflüchteten
       Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren zur Schule gegangen.
       
       ## Schnelle Asylverfahren könnten Kriminalität vorbeugen
       
       Probleme gebe es aber bei der frühkindlichen Bildung und bei selbst
       zugewanderten Jugendlichen. Hier habe sich der Anteil derjenigen ohne
       Schulabschluss mehr als verdoppelt. Bei Integrationsbemühungen dürfe man
       zudem nicht die große Gruppe der eingewanderten EU-Bürger*innen aus dem
       Fokus verlieren, betonte Bauer.
       
       Die Kriminalität durch Ausländer*innen sei seit 2014 deutlich gestiegen,
       heißt es im Gutachten. Die Sachverständigen erklärten das zum Teil damit,
       dass junge Männer in dieser Gruppe stark überrepräsentiert sind – diese
       begingen „in allen Herkunftsgruppen“ die meisten Straftaten. Bei
       Geflüchteten spiele auch Traumatisierung eine Rolle. Um die Zahlen
       vollständig zu erklären, brauche es aber mehr Forschung. Schnellere
       Asylverfahren und mehr Investitionen in die Integration könnten präventiv
       wirken, sagte Bauer.
       
       Massiv gestiegen ist laut Gutachten die [2][Hasskriminalität gegenüber
       Menschen, die als „Fremde“ oder „Zugewanderte“ wahrgenommen würden]. Von
       2014 auf 2015 habe sie sich mehr als verdoppelt, heißt es. Mit dem Rückgang
       der Zuwanderungszahlen sei sie zwar wieder gesunken. Sie liege aber immer
       noch über dem Niveau von 2015.
       
       Vorsicht mahnt das Gutachten beim Umgang mit Statistiken an. Die
       Kriminalstatistik etwa sei ein komplexes Gebilde – ausländische
       Tatverdächtige könnten durchaus ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands
       haben. Auch das Ausländerzentralregister (AZR) sollte man mit Vorsicht
       genießen. Das Gutachten zitiert Aussagen aus dem Bundesinnenministerium,
       wonach es bei diesen Daten „teils erhebliche Defizite“ sowie eine
       „signifikante Anzahl inkonsistenter oder unplausibel erscheinender
       Datensätze“ gebe. Das AZR ist meist Grundlage, wenn über die Zahl
       ausreisepflichtiger Personen gesprochen wird.
       
       7 May 2019
       
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