# taz.de -- Bundesrat entscheidet über Scooter: E-Tretroller vor der Zulassung
       
       > Der Bundesrat entscheidet am Freitag über Scooter im Straßenverkehr. Aus
       > diesem Anlass: Fünf Probleme und mögliche Lösungen.
       
 (IMG) Bild: Wie soll das gehen?
       
       Künftig dürfen [1][Elektro-Tretroller im öffentlichen Verkehr] fahren –
       allerdings nicht auf Geh-, sondern nur auf Radwegen oder, wenn keine
       vorhanden sind, auf den Straßen. Die Fahrer*innen müssen mindestens 15
       Jahre alt sein. Außerdem gilt eine Versicherungspflicht wie bei Mofas.
       
       Das soll am Freitag der Bundesrat beschließen, schon in der kommenden Woche
       könnte das Bundeskabinett folgen. Sobald die Verordnung im
       Bundesgesetzblatt steht, tritt sie in Kraft. Das dauert etwa einen Monat.
       Dann, vielleicht schon im Juli, kann man die neuen E-Roller privat kaufen
       oder bei Sharing-Anbietern ausleihen. Sie könnten Pendler*innen in den
       Städten unter anderem dazu dienen, Wege zwischen S-Bahnhof und Büro
       zurückzulegen.
       
       Schmale Radwege 
       
       Schon heute gibt es in vielen Städten zu wenig Platz für den zunehmenden
       Veloverkehr. Wo es Radwege gibt, sind sie nicht selten zu schmal und zu
       schlecht ausgebaut. Die neue Konkurrenz der E-Tretroller könnte den
       Nutzungskonflikt verschärfen. Anika Meenken vom Verkehrsclub Deutschland
       (VCD) plädiert für die „Umverteilung von Fläche in den Städten zugunsten
       von Fußgängern, E-Roller- und Radfahrern“. Dies solle zulasten des
       Autoverkehrs vonstattengehen.
       
       Sie stehen im Weg 
       
       Seit in Großstädten Leihräder angeboten werden, die man an beliebigen Orten
       abstellen kann, stehen verlassene rote, grüne oder blaue Velos nicht selten
       im Weg oder liegen in Parks herum. Möglicherweise geht das auch mit den
       neuen E-Tretrollern so. Dagegen spricht, dass die Firmen die Scooter
       regelmäßig einsammeln, um die Batterien aufzuladen. Gleichwohl plädiert
       Helmut Dedy, Präsident des Städtetages, dafür, den Unternehmen bestimmte
       Plätze zuzuweisen, an denen sie die Roller anbieten.
       
       Schlechte Bremsen 
       
       Expert*innen zweifeln an der Sicherheit der Scooter. So sei die Qualität
       der meist aus China importierten Roller oft schlecht. Problematisch: die
       Bremsen. Auch die kleinen Räder bergen Gefahren: Ein Schlagloch kann die
       Fahrt abrupt beenden. Lösung: vorsichtig fahren.
       
       Zusätzlicher Verkehr? 
       
       Wer einen hippen E-Scooter besitzt, fährt vielleicht zum Spaß durch die
       Gegend. Auch das tägliche Einsammeln durch die Lkws der Sharing-Firmen
       generiert zusätzlichen Verkehr. Allerdings könnten die Tretroller auch
       dafür sorgen, dass manche Autofahrt unterbleibt. „E-Scooter bieten ein
       gewisses Potenzial, Autofahrten zu ersetzen“, erklärt Alexander Jung vom
       Institut Agora Verkehrswende. Er verweist auf eine Studie der US-Stadt
       Portland von 2018. 34 Prozent der einheimischen Scooter-Fahrer*innen
       verzichteten demnach auf Autos zugunsten der Tretroller. Unter den
       Tourist*innen waren es 48 Prozent. Wie groß dieser Effekt in Stuttgart oder
       Berlin sein kann, ist unklar.
       
       Erlaubt oder verboten? 
       
       Die Roller gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Im Park oder im Wald sind
       sie verboten. Auch haben die meisten Nahverkehrsverbünde die Mitnahme von
       motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen. In den Zügen der Deutschen Bahn
       lassen sie sich wohl mitnehmen, denn es gibt kein konkretes Verbot. Ein
       anderes Problem sind die bereits im Handel angebotenen oder schon
       verkauften E-Tretroller. Die meisten Modelle seien für den Verkehr nicht
       zugelassen, warnt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge.
       
       16 May 2019
       
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