# taz.de -- Kommentar Ceta-Gutachten des EuGh: Keine Gefahr für Europas Demokratie
       
       > Kritiker fürchten, eine Paralleljustiz für Konzerne wie beim
       > Ceta-Abkommen schaffe einen „demokratiefreien Raum“. Doch sie kann auch
       > nützlich sein.
       
 (IMG) Bild: Kein Freihandel ist auch keine Lösung
       
       Brauchen wir in Deutschland eine Paralleljustiz für Konzerne? Nein, wohl
       kaum. Die deutschen Zivilgerichte schützen auch die Rechte ausländischer
       Investoren. Schafft eine Paralleljustiz für Konzerne einen“demokratiefreien
       Raum“, wie Attac behauptet? Sicher auch nicht. Der Europäische Gerichtshof
       hat am Dienstag in einem Gutachten [1][jedenfalls festgestellt], dass der
       Investorenschutz im Ceta-Abkommen die Demokratie in Europa nicht
       beeinträchtigt.
       
       Ceta ist das Handelsabkommen der EU mit Kanada. Es schafft ein
       Ceta-Gericht, das von kanadischen Investoren angerufen werden kann, wenn
       sie glauben, von Behörden oder vom Gesetzgeber in EU-Staaten nicht „billig
       und gerecht“ behandelt worden zu sein. [2][Dass solche Klagen möglich
       sind], heißt aber noch lange nicht, dass sie auch Erfolg haben werden.
       
       Es genügt nämlich nicht, wie Kritiker behaupten, dass der Staat
       Gewinnerwartungen ausländischer Konzerne enttäuscht. Schadensersatz wird es
       nur in wenigen drastischen Fällen geben, etwa bei einer
       „Rechtsverweigerung“ oder bei „offenkundiger Willkür“. Vielleicht hilft das
       neue EuGH-Gutachten den Kritikern, ihre Rhetorik etwas zurückzufahren.
       Sonst geht die befürchtete Einschüchterung des demokratischen Gesetzgebers
       auch auf ihre Kappe.
       
       Dass ein Freihandelsabkommen auch ohne Investorenschutz-Gerichte möglich
       ist, zeigt [3][das EU-Abkommen mit Japan], das Anfang 2019 ohne großes
       Aufsehen in Kraft getreten ist. Doch es gibt auch Problemstaaten wie China.
       Dort wird man europäische Unternehmen nicht guten Gewissens an staatliche
       Gerichte verweisen können. In solchen Konstallationen machen internationale
       Gerichte zum Investorenschutz durchaus Sinn. Die Regelungen im
       Handelsabkommen mit Kanada sind deshalb vor allem eine Vorlage für Verträge
       mit rechtsstaatlich zweifelhaften Staaten. Das hat der EuGH jetzt
       bestätigt. Ceta ist ein gutes Muster, mit genügend Sicherungen für die
       Demokratie.
       
       1 May 2019
       
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