# taz.de -- Urteil zum Mietspiegel in Berlin: Keine Sicherheit im Recht
       
       > Beim Mietspiegel ist man sich am Landgericht uneins. Verschiedene Kammern
       > kommen zu unterschiedlichen Urteilen. Ein Wochenkommentar.
       
 (IMG) Bild: Augen zu und urteilen: blinde Justitia
       
       Obwohl die Akzeptanz der Profitorientierung von Immobilienkonzernen
       innerhalb der Bevölkerung abnimmt, versuchen diese, gesellschaftliche
       Vereinbarungen und Gesetze zur Begrenzung von Mieterhöhungen zu
       torpedieren.
       
       Das zeigen zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen über die
       Zulässigkeit von Mieterhöhungen, die Konzerne wie die Deutsche Wohnen
       routiniert führen. Ziel der Immobilienunternehmen ist immer wieder: der
       Mietspiegel. Der bietet zwar ohnehin nur geringen und eher theoretischen
       Schutz vor Mieterhöhungen – er bezieht nur Mietverträge ein, die in den
       letzten vier Jahren abgeschlossen wurden –, dient aber immerhin für
       Mieter*innen auch als Grundlage für Klagen vor Gericht, wenn sie etwa der
       Ansicht sind, dass sich eine Mieterhöhung außerhalb des gesetzlich
       Zulässigen bewegt.
       
       Die Deutsche Wohnen musste eine empfindliche Niederlage einstecken, wie
       diese Woche bekannt wurde. Ein [1][Berufungsverfahren lehnte eine Klage des
       Konzerns ab] und korrigierte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des
       Amtsgerichts Spandau. Die Deutsche Wohnen hatte auf eine Mieterhöhung
       geklagt, obwohl die Nettokaltmiete eines Spandauers Mieters bereits
       oberhalb des Mietspiegels lag.
       
       Ein komischerweise vom Amtsgericht Spandau in Auftrag gegebenes Gutachten
       hatte zwar die Auffassung der Deutschen Wohnen gestützt, dass der
       Mietspiegel nicht stichhaltig genug sei, um eine ortsübliche
       Vergleichsmiete zu ermitteln, das Landgericht verwarf das Gutachten jedoch:
       Weder sei begründet worden, warum ein Gutachten erforderlich sei, noch sei
       die Datenbasis des Gutachtens größer und damit stichhaltiger als der
       [2][alle zwei Jahre ermittelte qualifizierte Mietspiegel des Senats].
       
       Mitunter sind sich aber in der Mietenfrage selbst verschiedene Kammern des
       Berliner Landgerichts uneins: Während bislang das bessere Ende zumeist
       aufseiten der Mieter*innen lag und Richter*innen weitgehend wie jetzt
       das Landgericht entschieden, hatte [3][kürzlich die 63. Kammer des
       Landgerichts das in einem Zehlendorfer Fall durchaus anders gesehen].
       
       Auch dort kratzte ein richterlich in Auftrag gegebenes Gutachten an der
       Rechtssicherheit des Mietspiegels, sodass das Landgericht in diesem Fall
       zugunsten der Gehag GmbH entschied. Die unterschiedlichen Fälle zeigen, wie
       personen- respektive kammerabhängig Gerichtsbarkeit sein kann. Denn während
       mit dem jüngsten Urteil pro Mietspiegel Mieter*innen der Bezirke Mitte,
       Tiergarten und Spandau aufatmen dürften, weil ihre zuständige 67.
       Zivilkammer das Gutachten kassierte, bleibt ungewiss, wie andere Kammern im
       nächsten Streitfall entscheiden werden.
       
       Aus Sicht des Mietervereins wäre mehr Rechtssicherheit wünschenswert.
       Geschäftsführer Reiner Wild sagt: „Wir brauchen eine rechtliche
       Klarstellung. Ob die jetzige Bundesregierung dazu beiträgt, weiß man
       derzeit noch nicht.“ Die Auseinandersetzungen zeigten aus Wilds Sicht
       wiederum, dass man eine Kappungsgrenze für Erhöhungen oder einen
       Mietendeckel brauche – zumal der Spiegel ja auch die Marktentwicklung
       abbilde.
       
       4 May 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2019/pressemitteilung.807077.php
 (DIR) [2] https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/download/Mietspiegel2017.pdf
 (DIR) [3] /Archiv-Suche/!5584850&s=mietspiegel/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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