# taz.de -- Deutsche Wohnen gegen Mietspiegel: Herausholen, was geht
       
       > Nach vielen Klagen hat der Konzern erstmals Erfolg. Laut dem Landgericht
       > stellt der Mietspiegel keine geeignete Schätzgrundlage dar.
       
 (IMG) Bild: Darf es noch ein bisschen mehr sein?
       
       Berlin taz | In ihrem jahrelangen Kampf gegen den Berliner Mietspiegel hat
       die Deutsche Wohnen einen Erfolg erzielt. Das Landgericht hat dem Konzern
       in einem Prozess am Mittwoch recht gegeben. Laut Gericht stelle der
       Berliner Mietspiegel von 2015 keine geeignete Schätzgrundlage dar.
       
       Geklagt hatte die Gehag, ein Tochterunternehmen der Deutschen Wohnen, gegen
       einen Mieter in der Argentinischen Allee in Zehlendorf. Dieser hatte eine
       über dem Mietspiegel 2015 liegende Mieterhöhung nicht akzeptiert und in der
       ersten Instanz auch Erfolg gehabt. Nun aber muss er die Erhöhung um 42,83
       Euro auf 575,35 Euro akzeptieren, so das Landgericht.
       
       Die Richterin folgte dem Gutachten eines Statistikprofessors, der
       Berechnungen anhand vergleichbarer Wohnungen aus dem Bestand des Konzerns
       angestellt hatte. Dies habe er „nachvollziehbar geschildert“, hieß es in
       dem Urteil.
       
       Für die Erstellung des alle zwei Jahre erscheinenden Mietspiegels gibt es
       nicht die eine wissenschaftliche Methode. Stattdessen nimmt die zuständige
       Arbeitsgruppe Mietspiegel beim Senat, die sich aus Sachverständigen sowie
       Vertretern von Mieter- und Vermieterverbänden zusammensetzt, fortlaufende
       Anpassungen vor. Der Berliner Mietspiegel weist anhand der Auswertung von
       75 Prozent der mittleren Mieten ortsübliche Vergleichsmieten aus. Sein Ziel
       ist es, Mieterhöhungen zu begrenzen. Dies steht im Gegensatz zur maximalen
       Renditeerwartung der börsennorientierten Deutsche Wohnen.
       
       ## „Hat mit Wissenschaft nichts zu tun“
       
       Dass man mit einem Sachverständigen-Gutachten den gesamten Mietspiegel in
       Frage stellen kann, hält Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins und
       Mitglied der Arbeitsgruppe, für fahrlässig. Solche Gutachten haben „mit
       Wissenschaft nichts zu tun“.
       
       Allgemeine Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil indes nicht. So spricht
       auch Wohnstaatssekretär Sebastian Scheel auf taz-Anfrage von einer
       „Einzelfallentscheidung“, die nichts daran ändere, dass der „Mietspiegel
       weiterhin die wesentliche Grundlage zur Ermittlung von rechtmäßigen
       Miethöhen“ bleibe. Er fügte hinzu: „Ich bedaure, dass die Deutsche Wohnen
       durch diese Art der Auseinandersetzung die Mieterinnen und Mieter
       verunsichert.“
       
       Wild befürchtet, dass das Urteil private Vermieter motiviere, weitere
       Klagen gegen den Mietspiegel anzustrengen, so etwa gegen den neuen
       Mietspiegel, der Mitte Mai vorgestellt werden soll. Der Stadtforscher
       Andrej Holm kommentierte das Urteil auf Twitter: „Die Deutsche Wohnen
       sammelt Enteignungspunkte.“
       
       Update: In einer ersten Version hieß es fälschlicherweise, die Deutsche
       Wohnen habe mit dem Urteil eine Mieterhöhung oberhalb des Mietspiegels
       durchgesetzt. Richtig ist, dass die Mieterhöhung die Obergrenze des
       Berliner Mietspiegels nicht sprengt. Auch wurde der Gutachter nicht von der
       Deutschen Wohnen beauftragt, sondern vom Gericht bestellt. Wir bitten diese
       Fehler zu entschuldigen.
       
       11 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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