# taz.de -- Wahlzulassung für Betreute: Ein toller Tag für die Berechtigten
       
       > Menschen unter Vollbetreuung dürfen sich bei der EU-Wahl beteiligen. Das
       > Urteil aus Karlsruhe ist eine Niederlage für die Koalition.
       
 (IMG) Bild: Fast 85.000 Vollbetreute dürfen bei der Europawahl ihre Stimme abgeben
       
       Berlin taz | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass
       Menschen, die voll betreut werden, an der Europawahl teilnehmen dürfen,
       stößt bei den Betroffenen auf große Freude. Christian Specht, taz-Autor und
       Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Berlin, meint: „Das ist gut. Dafür haben
       wir lange gekämpft.“ Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe,
       Ulla Schmidt (SPD), spricht von „einem großartigen Erfolg für die
       betroffenen Menschen mit Behinderung und für die Demokratie in
       Deutschland“.
       
       Dabei hatte ihre Partei gemeinsam mit der Union alles versucht, damit das
       bereits vom Bundestag beschlossene inklusive Wahlrecht erst nach der
       Europawahl am 26. Mai in Kraft tritt. Begründung: zu viel Aufwand. Die
       Menschen, um die es geht, dürften ja nicht nur wählen, sondern sich auch
       selbst zur Wahl stellen. Und alle Parteien hätten ihre Wahllisten bereits
       aufgestellt.
       
       Erst die Eilanordnung des Bundesverfassungsgerichts am Montag machte die
       Teilnahme an der EU-Wahl für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen,
       möglich. Den entsprechenden Antrag hatten Linke, Grüne und FDP gemeinsam
       vor Gericht eingebracht.
       
       Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, sagte
       gegenüber der taz: „Das Urteil ist auch eine Niederlage für die Große
       Koalition.“ Diese habe zuvor jede Menge Verrenkungen gemacht, um die
       Umsetzung zu verzögern. Sie freue sich über die Gerichtsentscheidung: „Das
       ist ein richtig, richtig toller Tag für die Betroffenen.“
       
       Konkret geht es um eine Gruppe von knapp 85.000 Personen. Diese
       beziehungsweise ihre gesetzlichen Betreuer müssen bis zum 5. Mai einen
       Antrag bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen, dass sie an der Wahl
       teilnehmen wollen. Die Behörde prüft dann den Antrag und trägt die
       AntragstellerIn ins Wählerverzeichnis ein.
       
       Die Prüfung ist erforderlich, weil ein Ausschlussgrund noch gilt, nämlich
       für Menschen, denen das Wahlrecht gerichtlich aberkannt wurde. Diese Gruppe
       ist nach Auskunft des Büros des Bundeswahlleiters aber verschwindend gering
       – 2017 gab es einen einzigen Fall.
       
       Wenn die Menschen unter Vollbetreuung im Wählerverzeichnis erfasst sind,
       dürfen sie wählen – entweder per Briefwahl oder persönlich.
       Bundeswahlleiter Georg Thiel sagte am Dienstag in Berlin, er gehe davon
       aus, dass die meisten wohl per Briefwahl abstimmen würden. Wie viele
       Betroffene von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden, ist unklar. Specht
       sagt: „Die Leute müssen jetzt angeschrieben und informiert werden, sonst
       bringt das nichts.“ Einen [1][Musterantrag] für die Aufnahme ins
       Wählerverzeichnis hat die Lebenshilfe auf ihre Webseite gestellt.
       
       16 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/menschen-mit-behinderung-duerfen-ihre-stimme-bei-europawahl-abgeben/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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