# taz.de -- Sparkassenaffäre in Oberbayern: Bewährungsstrafen für die Amigos
       
       > Weil er sich von der örtlichen Sparkasse beschenken ließ, verlor ein
       > CSU-Landrat vor fünf Jahren sein Amt an einen Grünen. Jetzt wurde er
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagten Kreidl (im Sakko) und Bromme (im Trachtenjanker) am Montag im Gerichtssaal
       
       München taz | Fast 30 Verhandlungstage lang beschäftigte sich das
       Landgericht München mit Eskapaden eines ehemaligen Sparkassen-Chefs und
       eines Ex-CSU-Landrats. [1][Es dauerte im Prozess nicht lang], da war nur
       noch von der Miesbacher Amigo-Affäre die Rede. Bei der Urteilsverkündung
       gegen deren Hauptakteure sprach Richter Alexander Kalomiris am Montag dann
       mehrfach vom „System Bromme“.
       
       Gemeint war damit das gutsherrenartige Gebaren Georg Brommes, dem früheren
       Chefs der Kreissparkasse Miesbach, südlich von München in Oberbayern
       gelegen. Bromme hatte regelmäßig dafür gesorgt, dass Honoratioren des
       Landkreises von großzügigen Festen, Vergnügungsfahren und Geschenken
       profitieren konnten – häufig gemeinsam mit dem damaligen
       Verwaltungsratschef der Bank, dem Landrat Jakob Kreidl.
       
       Bromme habe im Laufe der Zeit gemeint, er allein sei die Kreissparkasse,
       sagte Richter Kalomiris. Deshalb sei sein Verhalten menschlich vielleicht
       auch nachzuvollziehen und wäre auch nicht zu beanstanden, wenn es
       tatsächlich das „Bankhaus Bromme“ gewesen wäre, dass sich solchermaßen
       generös gezeigt habe.
       
       Nun sind aber Sparkassen zur Gemeinnützigkeit verpflichtet, weshalb das
       Gericht am Montag wegen Untreue Freiheitsstrafen gegen die beiden verhängte
       – 18 Monate für Bromme, 11 Monate für Kreidl. Beide Strafen wurden jedoch
       zur Bewährung ausgesetzt, als Auflage müssen Bromme 300 und Kreidl 200
       Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil blieb klar unter den
       Forderungen des Staatsanwalts. Der hatte zweieinhalb Jahre für Bromme
       gefordert, für Kreidl ein Jahr und vier Monate. Nach Meinung der
       Staatsanwaltschaft war der Sparkasse durch das Verhalten der Angeklagten
       ein Gesamtschaden von 300.000 Euro entstanden.
       
       ## Keine Bestechung, keine Bestechlichkeit
       
       Im Fall von Bromme sah die Kammer den Vorwurf der Untreue in 20, in Kreidls
       Fall in sieben Fällen bestätigt. Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme
       wollte sie, anders als die Staatsanwaltschaft, dagegen nicht erkennen. Die
       ursprünglichen Anklagepunkte Bestechung und Bestechlichkeit waren bereits
       während des Verfahrens abgeräumt worden.
       
       Auch von einigen Einzelvorwürfen sprach das Gericht die Angeklagten frei.
       So sah es nichts Strafbares bei der Feier zum 60. Geburtstag Kreidls, die
       die Ermittlungen überhaupt ins Rollen gebracht hatte. 460 Gäste waren 2012
       ins Freilichtmuseum von Ex-Skirennläufer Markus Wasmeier geladen worden.
       Die Sparkasse hatte mehr als die Hälfte der 120.000 Euro Bewirtungskosten
       übernommen.
       
       Als die Süddeutsche Zeitung zwei Jahre später kurz vor den bayerischen
       Kommunalwahlen darüber berichtete, wurde daraus zunächst eine Affäre
       Kreidl, die die politische Karriere des Landrats jäh beendete. Vorgehalten
       wurde ihm neben den Unsauberkeiten bei der Sparkasse auch eine größtenteils
       abgeschriebene Doktorarbeit und ein privater Schwarzbau. Für die CSU wurde
       die Landratswahl zum Desaster, in der Stichwahl gegen einen Freien Wähler
       gewann in dem sehr konservativen Landkreis schließlich der grüne Kandidat.
       
       ## James-Bond-Ausflug für Bürgermeister
       
       Verurteilt wurden Kreidl, Bromme und ein dritter Angeklagter dagegen wegen
       einer Geburtstagsfeier für Kreidls Stellvertreter Arnfried Färber zu dessen
       Siebzigsten. Allein den Blumenschmuck ließ sich die sponsernde Sparkasse
       15.000 Euro kosten.
       
       Auch eine „Informationsreise nach Interlaken“ für die Bürgermeister des
       Landkreises und ihre Frauen inklusive „James-Bond-Ausflug“ diente nach
       Ansicht des Gerichts vor allem einem touristischen Zweck, ebenso wie eine
       Shoppingtour der Kreistagsmitglieder in die Steiermark und eine Fahrt des
       Verwaltungsrats nach Wien, wo es außer einer kurzen Sitzung des Gremiums
       ein umfangreiches touristisches Programm gegeben hatte. Versteht sich, dass
       die Reisenden stets in den besten Hotels abstiegen und auf den Zimmern
       bereits Geschenke auf sie warteten.
       
       8 Apr 2019
       
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 (DIR) Dominik Baur
       
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