# taz.de -- Naturschutz siegt vor Gericht: Wald statt Wohnungen
       
       > Das Vorhaben, in Wohldorf-Ohlstedt eine Siedlung zu bauen, ist
       > gescheitert. Die Wohnungen wären zu nah am europäischen Naturschutzgebiet
       > Wohldorfer Wald.
       
 (IMG) Bild: Muss pfleglich behandelt werden, findet das Oberverwaltungsgericht : der Wohldorfer Wald
       
       Hamburg taz | Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht hat die geplante
       Wohnsiedlung am Rande des Wohldorfer Waldes gestoppt. Das Gericht stellte
       die generelle Eignung der betroffenen Freiflächen in Frage: Die Planziele
       rechtfertigten es nicht, die Lebensräume geschützter Arten wie Fledermäuse
       und Fischotter zu opfern, lautet der Tenor des Urteils (OVG Hamburg,
       2E8/17.N).
       
       Der für unwirksam erklärte „B-Plan“ Wohldorf Ohlstedt 13 sah insgesamt 188
       Wohnungen in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Vogelschutz- und
       gemeldeten Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet „Wohldorfer Wald“ vor. Dabei
       wurden die Belange der Natur nach Ansicht des Vereins
       Wohldorfer-Wald-Hilfsfonds nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem seien
       notwendige Artenschutzgutachten nicht erstellt worden.
       
       Das sah das Gericht auch so und erklärte den umstrittenen Bebauungsplan für
       unwirksam. Das Urteil sieht keine Revision vor, die Stadt Hamburg kann aber
       eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
       
       „Das Urteil zu Wohldorf-Ohlstedt 13 ist höchst erfreulich“, sagt Manfred
       Braasch, Landesgeschäftsführer des Umweltverbandes BUND. „Der Bebauungsplan
       ist unwirksam, damit bleibt die Fläche bis auf Weiteres geschützt.“
       
       Hintergrund des Prozesses ist ein jahrzehntelanger Konflikt zwischen der
       Stadt und NaturschützerInnen. Trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens im
       Bezirk Wandsbek verabschiedete der Senat den umstrittenen Bebauungsplan
       Wohldorf-Ohlstedt 13. Daraufhin klagten 2008 der BUND, der Verein
       Wohldorfer-Wald-Hilfsfonds sowie eine Privatperson.
       
       2011 einigten sich die OhlstedterInnen und die damalige SPD-Regierung auf
       ein politisches Moratorium, um dem Senat Zeit für eine Überarbeitung des
       Bebauungsplans zu geben, die den Naturschutz stärker berücksichtigen
       sollte. Während dieser Zeit ruhte auch die Klage der Beteiligten. 2015
       verlängerte der rot-grüne Senat das Moratorium für eine weitere
       Legislaturperiode.
       
       Der Senat nahm die zugesagte Überarbeitung jedoch nie vor und ließ das
       Moratorium zum Ende des Jahres 2020 auslaufen. Zudem kündigte er an, mit
       den Bauarbeiten zu beginnen, sodass der Hilfsfonds seine Klage wieder
       aufnahm.
       
       Anders der Mitkläger BUND: Dieser ließ sein Verfahren weiterhin ruhen, um
       sich eine Handlungsoption zu sichern. Wäre der Hilfsfonds vor Gericht
       gescheitert, hätte der BUND eigenständig klagen können, erläutert Braasch.
       
       ## Neuer Anlauf befürchtet
       
       Die Wiederaufnahme der Klage 2017 war, wie Michael Schütt, Vorstand des
       Wohldorfer-Wald-Hilfsfonds, sagt, „eine Art Notwehrsituation“. Diverse
       Verhandlungsangebote an die Stadt seien abgeschmettert worden. „Hätte man
       die Bebauung weiter weg vom Wohldorfer Wald gehalten, hätte man Achsen als
       Wanderwege für die Tiere freigehalten und eine Grundlage für eine
       Diskussion gehabt“, sagt Schütt.
       
       Für ihn gibt es weitere wichtige Gründe gegen die Gültigkeit des
       Bebauungsplans, die vom Gericht aber gar nicht aufgegriffen wurden: „Die
       Bodenbeschaffenheit dieser Freiflächen legt nahe, dass die
       Niederschlagsmengen nicht versickern können und in den Wohldorfer Wald
       fließen.“
       
       Der Bebauungsplan sei jetzt zwar tot, er fürchte allerdings einen neuen
       Anlauf der Stadt. Der Verein sieht sich für einen weiteren Streit
       gewappnet: „Der Wohldorfer Wald ist das artenreichste Naturschutzgebiet
       Hamburgs und stellt zusammen mit dem Duvenstedter Brook und dem Rodenbeker
       Quellental ein einzigartiges Biotop-Netz dar“, meint Schütt.
       
       24 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Gebauer
       
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