# taz.de -- Kommentar Urteil gegen Petry: Nur ein blaues Auge
       
       > Die frühere AfD-Chefin Petry kommt vor dem Landgericht Dresden mit einer
       > milden Geldstrafe davon – auch weil sie politisch heute keine Rolle mehr
       > spielt.
       
 (IMG) Bild: Glimpflich davongekommen: Frauke Petry, die frühere Bundesvorsitzende der AfD
       
       Die „Blaue“ Frauke Petry ist mit einem blauen Auge davongekommen. Eine
       [1][Verurteilung] wegen Meineids vor dem Landgericht Dresden bleibt ihr
       erspart. Vor allem deshalb, weil ihr die Strafkammer eine gewisse
       Blauäugigkeit bei ihrer Aussage vor dem Wahlprüfungsausschuss des
       Sächsischen Landtages 2015 zubilligte. [2][Nur fahrlässige Falschaussage,]
       obschon sie bei ihren Einlassungen damals auf die Möglichkeit einer
       anschließenden Vereidigung hingewiesen worden war.
       
       Das passt eigentlich gar nicht zu einer Frauke Petry, die seinerzeit
       intelligent, clever und mit sicherem Machtinstinkt ihren Vorgänger Bernd
       Lucke an der Spitze der AfD ausgebootet hatte. 2015 schwebte sie noch auf
       Wolke sieben am blauen Zukunftshimmel der AfD. Sollte sie wirklich vor dem
       sächsischen Wahlprüfungsausschuss alle Cleverness vergessen haben?
       
       Es ging 2014 um das innerparteiliche Erscheinungsbild einer jungen Partei,
       um die Art und Weise, wie sie Kandidaten für eine Wahl aufstellt, um den
       Verdacht des Ämterkaufs, wenn diese Kandidaten zu einer Spende für die
       Partei gebeten werden. Wenn sich einer dieser Kandidaten beschwerte, war
       auch klar, dass sich die anderen Landtagsfraktionen von CDU bis Linke auf
       diese Chance stürzen würden, im Wahlprüfungsausschuss die neue Konkurrentin
       AfD auseinanderzunehmen.
       
       Die Taktikerin Petry hätte dem mit einer professionell [3][vorbereiteten
       Aussage] begegnen können. Wenn sie wirklich so ahnungslos vor dem
       Wahlprüfungsausschuss erschien, wie es ihr das Gericht nach dem Grundsatz
       „in dubio pro reo“ zubilligte, dann ist das nur mit ihrer ebenso bekannten
       Hochnäsigkeit und Ignoranz zu erklären. Sie hat den Ausschuss
       fahrlässigerweise nicht ernst genommen.
       
       Neben solchen rückblickenden Erklärungsversuchen hält sich die Bedeutung
       dieses ohnehin noch vom Bundesgerichtshof zu überprüfenden Urteils in engen
       Grenzen. Politisch ist die Person Petry ein Auslaufmodell, und man kann der
       privaten Alternative einer sechsten Mutterschaft gemeinsam mit AfD-Renegat
       Marcus Pretzell nur das Beste wünschen. Ein „blaues Wunder“ der blauen
       Splitterpartei bei den sächsischen Landtagswahlen am 1.September ist
       jedenfalls ausgeschlossen.
       
       3 Apr 2019
       
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 (DIR) [1] https://www.tagesschau.de/inland/petry-geldstrafe-101.html
 (DIR) [2] /Falscheid-Urteil-gegen-fruehere-AfD-Chefin/!5585390
 (DIR) [3] /Ex-AfD-Chefin-in-Parteispendenaffaere/!5545571
       
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