# taz.de -- EU plant Zulassung von Bayer-Insektengift: Pestizid kann wohl Föten schaden
       
       > Der Konzern will, dass die EU die Erlaubnis für Thiacloprid verlängert.
       > Doch eigentlich sind Pestizide verboten, die wahrscheinlich die
       > Fruchtbarkeit schädigen.
       
 (IMG) Bild: Südpfälzische Obstbaumplantage mit Löwenzahn
       
       Der Name des Leverkusener Chemiekonzerns Bayer ist nach dem Kauf des
       US-Saatgut- und Pestizidherstellers Monsanto im vergangenen Jahr toxisch:
       Diese Woche hat zum zweiten Mal ein Gericht in Kalifornien einem Kläger
       rund 80 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen, der jahrelang
       Glyphosat gesprüht und dann Krebs bekommen hat. Der Aktienkurs ist seit der
       ersten Verurteilung vergangenen August bis heute um rund 40 Prozent
       eingebrochen.
       
       Viele Aktionäre treibt die blanke Angst, dass Bayer die mehr als 11.000
       Glyphosat-Klagen sehr teuer zu stehen kommen werden. Die Fondsgesellschaft
       Union Investment, die 1 Prozent der Aktien hält, kündigte [1][in der taz]
       an, sich wegen des Reputationsverlustes auf der Bayer-Hauptversammlung Ende
       April kritisch zu äußern. Denn das Image von Monsanto als einem der
       meistgehassten Unternehmen färbt zunehmend auf Bayer ab.
       
       Doch hinter den Kulissen ist der Einfluss des Konzerns ungebrochen. Die
       EU-Kommission will nun sogar ein Pestizid der Bayer AG wiederzulassen, das
       laut Behörden wahrscheinlich ungeborene Kinder und die Fruchtbarkeit
       schädigen kann.
       
       Die im [2][April 2020] auslaufende Erlaubnis für das Insektengift
       Thiacloprid solle durch eine neue ersetzt werden, kündigte die Behörde dem
       EU-Parlament in einer unveröffentlichten Liste mit geplanten Verordnungen
       an, die der taz vorliegt. Eine Kommissionssprecherin dementierte das auf
       Anfrage nicht, sondern erklärte lediglich: „Es ist zu früh, um zu sagen, ob
       und wann eine Abstimmung darüber angesetzt wird.“ Die Mitgliedstaaten
       können eine Wiedergenehmigung jedoch verhindern.
       
       Die EU-Kommission hat Thiacloprid zwar [3][2005 zugelassen]. Später stufte
       sie es aber als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“ ein, weil es in
       neuen Versuchen eindeutig Tiere in ihrer Fortpflanzung beeinträchtigt hat
       und so [4][offenbar auch bei Menschen] wirkt.
       
       Solche Substanzen dürfen gemäß [5][EU-Pestizidverordnung] aus dem Jahr 2009
       nicht als Pflanzenschutzmittel erlaubt werden – es sei denn, sie kommen
       nicht mit Menschen in Kontakt oder sie sind unbedingt nötig für die
       Landwirtschaft. Genau auf diese Ausnahmen beruft sich Bayer. Der Wirkstoff
       sei sicher anwendbar und ein wichtiges Hilfsmittel für Bauern.
       
       Der Konzern mischt Thiacloprid zum Beispiel seinen Insektenvernichtern
       „[6][Calypso]“ und „[7][Biscaya]“ bei. Mit ihnen lassen sich etwa
       Blattläuse auf Apfelbäumen oder Getreidepflanzen töten. Oder den
       Apfelwickler, dessen Raupe sich in die Frucht bohrt und damit laut Bayer
       der Hauptschädling im Apfel- und generell Kernobstbau ist. Ohne Thiacloprid
       könne man ihn in Deutschland kaum bekämpfen, so das Unternehmen. Die
       EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat das überprüft – und kommt
       zu dem Schluss: Stimmt nicht.
       
       ## Es geht auch ohne
       
       Für viele Schädlinge und Pflanzen stehe „ein gutes Angebot an alternativen
       Insektizidwirkstoffen“ zur Verfügung, „für einige Anwendungen jedoch gibt
       es keine ausreichenden chemischen Alternativen“, heißt es in einem
       [8][Gutachten der Efsa]. Es existiere aber auch eine „große Auswahl an
       nicht-chemischen Methoden“: Die Weiße Fliege etwa lasse sich auch durch
       Netze von Kopfkohl fernhalten. Raubmilben könnten gegen Spinnmilben
       eingesetzt werden, die Zierpflanzen anfressen. Allerdings seien solche
       Methoden oft nicht so effizient und wirtschaftlich wie Chemie.
       
       „Das ist der Preis, um die Gesundheit, Böden und die Umwelt zu erhalten.
       Wenn es der EU-Kommission ernst ist mit den Schutz vor schädlichen
       Pestiziden, muss sie die Anwendung von Thiacloprid dringend verbieten“,
       sagt Lebensmittelexpertin Franziska Achterberg von der
       Umweltschutzorganisation Greenpeace. Das forderte Ende Februar auch das
       [9][EU-Parlament.]
       
       Biobauern würden ja zeigen, dass man auch ohne Pestizide Nahrungsmittel
       erzeugen könne, so Achterberg. Die Landwirte müssten auf robuste Arten
       setzen und Schädlingen vorbeugen, indem sie zum Beispiel in Fruchtfolgen
       mehr Pflanzenarten auf einem Feld abwechseln. Wenn der Schädling einmal da
       ist, gebe es immer noch die im Biolandbau erprobten nicht-chemischen
       Methoden der Bekämpfung.
       
       Die Efsa liefert auch Belege dafür, dass der Wirkstoff sehr wohl mit
       Menschen in Kontakt kommt. Zum Beispiel werde in Fabriken Saatgut mit dem
       Mittel behandelt, schreibt die Behörde in ihrer [10][Bewertung des
       Wirkstoffs]. Die Experten schätzten, dass in einem von drei untersuchten
       Werken Arbeiter mehr als die offiziell vertretbare Dosis abbekommen hätten.
       
       ## Keine Entwarnung
       
       Die Rückstände in Lebensmitteln würden zwar unter dem Grenzwert liegen,
       doch zu den Mengen der ebenfalls schädlichen Abbauprodukte von Thiacloprid
       lägen nicht genügend Daten vor. Die Efsa vermutet jedoch, dass sie höher
       sein könnten als zulässig. Mangels Daten gab die Behörde auch keine
       Entwarnung, was die Spuren in Trinkwasser sowie das Risiko für Vögel und
       Säugetiere, Wasserorganismen und Bienen angeht. Der Neurobiologe
       [11][Randolf Menzel] von der Freien Universität Berlin beispielsweise
       warnt, dass „die Wirkung von Thiacloprid im Gehirn der Insekten auch bei
       niedrigen Dosen massiv ist“.
       
       Um den Stoff zu verbieten, benötigt die EU-Kommission aber die
       Unterstützung der Mitgliedstaaten. „Bundesagrarministerin Julia Klöckner
       sollte sich daher für ein Komplettverbot einsetzen“, verlangt
       Greenpeace-Aktivistin Achterberg. Frankreich habe Pestizide mit Thiacloprid
       bereits verboten. Auf die Frage der taz, wie sich die CDU-Politikerin
       verhalten will, antwortete ihr Ministerium lediglich: „Die
       wissenschaftliche Bewertung des Wirkstoffs auf europäischer Ebene ist noch
       nicht abgeschlossen.“
       
       Thiacloprid gehört zur Pestizidgruppe der Neonikotinoide. Sie hatten lange
       den Ruf einer Wunderwaffe, weil sie Fressfeinde der Pflanzen töten, aber
       nützliche Insekten angeblich nicht. Dann entdeckten Forscher allerdings,
       dass die Substanzen doch Bienen und andere Bestäuber schädigen können: Drei
       Neonikotinoide – Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid – sind daher
       seit Ende 2018 in der EU [12][im Freiland verboten].
       
       Umweltschützer befürchten, dass die Bauern nun häufiger Thiacloprid
       einsetzen. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
       wurden 2017 rund 93 Tonnen davon in Pflanzenschutzmitteln in Verkehr
       gebracht.
       
       Die EU-Kommission hält den Wirkstoff nicht nur für wahrscheinlich
       reproduktionstoxisch: Sie hat ihn auch mit den Warnhinweisen „[13][Giftig
       beim Verschlucken]“, „Gesundheitsschädlich bei Einatmen“, „Kann vermutlich
       Krebs erzeugen“ und „Sehr giftig für Wasserorganismen“ versehen.
       
       29 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Fondsmanager-ueber-Glyphosat-Urteile/!5581639/
 (DIR) [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1553438967050&uri=CELEX%3A32019R0168&print=true
 (DIR) [3] http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/public/?event=activesubstance.detail&language=DE&selectedID=1936
 (DIR) [4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008R1272
 (DIR) [5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R1107
 (DIR) [6] https://agrar.bayer.de/Produkte/Pflanzenschutzmittel/Calypso
 (DIR) [7] https://agrar.bayer.de/Produkte/Pflanzenschutzmittel/Biscaya
 (DIR) [8] https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/action/downloadSupplement?doi=10.2903%2Fj.efsa.2019.5595&file=efs25595-sup-0002-Appendix_B-D.pdf
 (DIR) [9] http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-8-2019-0139_DE.html
 (DIR) [10] https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2019.5595
 (DIR) [11] https://www.topagrar.com/acker/news/eu-ausschuss-beschliesst-verbot-von-drei-neonikotinoiden-9844027.html
 (DIR) [12] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AL%3A2018%3A132%3AFULL&from=EN
 (DIR) [13] https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/discli/details/116380
       
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 (DIR) Jost Maurin
       
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